i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, minderjährig, Vormund aus Verwandtschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493978378 Beitrag begonnen von KaGe am 05.05.2017 um 11:59:38 |
Titel: Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, minderjährig, Vormund aus Verwandtschaft Beitrag von KaGe am 05.05.2017 um 11:59:38
Es stellt sich so dar:
Seit 09/2015 sind ein 44jähriger (A) und seine 2 minderjährigen Neffen (B12 und C16) als syrische Kriegsflüchtlinge mit gleichzeitiger Asylantragstellung in D. Der A ist seit 03/2016 als Vormund von B und C bestallt. ABC wohnen seit 10/2015 in einem Haushalt zusammen. Die Asylverfahren sind nun beschieden. A und C haben in 11/2016 nur den subsidiären Schutz (1 Jahr) erhalten. B hat in 04/2017 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen (3 Jahre). B ist nun beflügelt und will die FZF beantragen. Seine Eltern und 1 mdj. Bruder Fragen: -Scheitert dieser Antrag, weil der Vormund A an ElternStatt bestallt ist? -Welche Gesetze greifen hier? |
Titel: Re: Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, minderjährig, Vormund aus Verwandtschaft Beitrag von Bayraqiano am 05.05.2017 um 12:22:30 KaGe schrieb am 05.05.2017 um 11:59:38:
§ 36 Abs. 1 AufenthG für die Eltern. Die Vormundschaft des Onkels ist nicht relevant da der Anspruch nur dann ausscheidet, wenn ein Elternteil sich in D aufhält. Der Nachzug des Bruders ist problematisch, nach § 32 AufenthG (zu den Eltern) theoretisch möglich. Scheitert aber oft an mangelnder Sicherung des Lebensunterhaltes. Möglich auch § 36 Abs. 2 AufenthG zum hier lebenden Bruder, da "außergewöhnliche Härte" erforderlich. |
Titel: Re: Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, minderjährig, Vormund aus Verwandtschaft Beitrag von KaGe am 05.05.2017 um 14:31:50
Vielen Dank!
|
Titel: Re: Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, minderjährig, Vormund aus Verwandtschaft Beitrag von KaGe am 10.06.2017 um 08:31:21
Update:
Die FZF-Anträge sind gestellt. Es gibt einen 1. Termin für die nachziehende Familie, die in Syrien hockt: 17.3. 2018 ---- Vorsprache in Damaskus |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |