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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493906862 Beitrag begonnen von Bombino am 04.05.2017 um 16:07:42 |
Titel: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Bombino am 04.05.2017 um 16:07:42
Hallo zusammen,
ich habe anfang dieser Woche meinen Einbürgerungsantrag abgegeben. Soweit alles gut alle Unterlagen waren da und mein Fall gilt als relativ einfach: Hochschulabschluss, unbefristete Beschäftigung, nie Sozialleistungen in Anspruch genommen, etc. Nun bin ich auch mit einem anderen Arbeitgeber für eine neue Stelle im Gespräch. Wenn alles gut klappt werde ich am 1. Juli eine neue Stelle antreten. Problem ist: der neue Arbeitsort ist in einem anderen Bundesland. Der Klarheit halber: - Jetztiger Arbeitsort = Stadt A - Künftiger Arbeitsort = Stadt B Ein Umzug ist mindestens bis 2018 nicht geplant, nicht wegen der Einbürgerung sondern weil meine Freundin auch gerade einen neuen Job in Stadt A angenommen hat. Über die neue Firma habe ich die Möglichkeit 4 Tage vor Ort in Stadt B zu arbeiten, und ein Tag als Home-Office in Stadt A. Das heißt wir würden die selbe Wohnung behalten und es würde sich im Grunde genommen nicht viel ändern, außer dass ich Montags einen Zug richtung Stadt B nehmen würde, um dort bis einschließlich Donnerstag zu bleiben. Natürlich müsste ich auch zusätzlich ein Übergangszimmer in Stadt B anmieten, welches zum Großteil vom neuen Arbeitgeber finanziert wird. Frage: Was passiert wenn ich den EBH meinen Arbeitgeberwechsel melde? Werden die EBH von Stadt A weiterhin für meinen Antrag zuständig sein? Vielen Dank im Voraus, Bombino |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von reinhard am 04.05.2017 um 16:21:06
Wenn der Hauptwohnsitz geändert wird, ist die neue Einbürgerungsbehörde für den Antrag zuständig und würde die Akte übernehmen.
Falls im neuen Ort nur ein Nebenwohnsitz angemeldet wird, ändert sich nichts. |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Bombino am 04.05.2017 um 18:03:35
Vielen Dank reinhard.
So ist es auch geplant, der Hauptwohnsitz bleibt unverändert. Zusatzfragen: Es geht um die Freistadt Hamburg und eine Einbürgerung nach §10 StAG. Wird mein Antrag während der Probezeit auf eis gelegt? Wenn ja, ist es möglich nachzuweisen dass durch Ersparnisse und hohes Einkommen der Lebensunterhalt trotz Probezeit gesichert ist? LG, Bombino |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von 2Chevaux am 04.05.2017 um 19:09:54
Zu Beginn beruflicher Tätigkeit oder bei häufigen Arbeitgeberwechseln bzw. bei "hinkenden" Tätigkeiten (also etwa aus SGB- oder JC-Förderung heraus) spielen Probezeiten eine große Rolle. Wechselt hingegen jemand nach mehrjähriger Tätigkeit beim Bäcker A zum Bäcker B, wird es regelmäßig als bloßer AG-Wechsel betrachtet - zumal, wenn das Gehalt ungefähr gleich bleibt.
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Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Floppine am 05.05.2017 um 08:39:56 reinhard schrieb am 04.05.2017 um 16:21:06:
Das ist so nicht korrekt. Zuständig ist die Behörde des Ortes, an dem der gewöhnliche Aufenthalt ist. Und bei einer 5-Tage-Woche dürfte dort der gewöhnliche Aufenthalt sein. Hauptwohnsitz oder nicht spielt keine Rolle. |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von 2Chevaux am 05.05.2017 um 09:10:37
Kenne ich aus meiner Praxis zwar anders, aber gut...
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Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Newman am 05.05.2017 um 09:45:01 Floppine schrieb am 05.05.2017 um 08:39:56:
Grundsätzlich ist das so, aber wenn man vier Tage die Woche in Stadt B ist und drei Tage in Stadt A plus Urlaub und Feiertage auch in A, dann wird sich das wohl ungefähr die Waage halten. Und dann stellt man am Ende eben auf den Hauptwohnsitz ab. |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Petersburger am 05.05.2017 um 12:14:05 Floppine schrieb am 05.05.2017 um 08:39:56:
Gibt es für diese interessante Theorie auch eine nachvollziehbare Begründung? Gesetze, Vorschriften o. dgl.? |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von dim4ik am 07.05.2017 um 09:52:47 Petersburger schrieb am 05.05.2017 um 12:14:05:
Aber natürlich, s. § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG: Zitat:
Das Gesetz stellt also auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, nicht auf den (gemeldeten) Haupwohnsitz ab. Da wiederum der letztere bis auf einige Ausnahmen für die Bestimmung des Hauptwohnsitzes nach BMG ausschlaggebend ist, wird es also normalerweise wohl nicht weitgehend geprüft, ob der gemeldete Hauptwohnsitz dem tatsächlichen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts entspricht, und es wird vom gemeldeten Hauptwohnsitz ausgegangen. |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Petersburger am 07.05.2017 um 11:59:17
Du begründest, warum der Hauptwohnsitz nicht das alleinseligmachende ausschlaggebende Kriterium ist.
Dagegen fehlt nach wie vor ein Beleg für Deine Aussage, dass der Hauptwohnsitz keine Rolle spiele. |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von dim4ik am 07.05.2017 um 12:58:52 Petersburger schrieb am 07.05.2017 um 11:59:17:
Just for the records: die Aussage stammt ursprünglich nicht von mir. Ich habe bloß die rechtliche Grundlage für die Floppine's Aussage bzgl. des gewöhnlichen Aufenthaltsortes zitiert. Dass es in der Realität anders gelebt wird, indem es bei den Einbürgerungsverfahren bis auf weiteres vom angemeldeten Hauptwohnsitz ausgegangen wird, ist was anderes, und darauf habe ich ebenso hingewiesen :) |
Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Aras am 07.05.2017 um 13:03:32
Ich werf mal auch meinen unreflektierten Senf hinzu:
Eine Legaldefinition: Zitat:
Folglich: Die Hauptwohnung ist der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person. Zitat:
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Titel: Re: Neuer Arbeitsort während Einbürgerungsphase Beitrag von Bombino am 24.05.2017 um 21:27:19
Vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten! Ich warte jetzt auf die Rückmeldung der EBH
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