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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
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Beitrag begonnen von Sneeuwwitje am 03.05.2017 um 11:08:05

Titel: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Sneeuwwitje am 03.05.2017 um 11:08:05
Guten tag jeder,

Entschuldiging, mein Deutsch is nicht sehr gut.

Ich habe eine frage an der freizugigkeit. Weiß jemand oder aufenthalt möglich ist in Deutschland wann mann und frau nicht verheiratet sein? Ich bin Holländisch (EU-Bürger) und mein partner ist nicht EU-burger. Wir haben ein kind (Auch Holländisch und EU-Bürger) zusammen.

Vielen Dank für Ihre Antworten

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Petersburger am 03.05.2017 um 11:38:18
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Sneeuwwitje am 03.05.2017 um 11:54:34

Petersburger schrieb am 03.05.2017 um 11:38:18:
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.


Vielen Dank für Ihre Antwort

Können wir als Familie in Deutschland zusammen zu leben? Oder muss der vater allein mit seinem Kind leben? Wissen sie ob es spezifische voraussetzungen betreffen in diese situation?

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Petersburger am 03.05.2017 um 14:36:06
Nein, Ihr müsst nicht getrennt leben.

Selbstverständlich kann eine solche Familie in Deutschland leben, wenn die "Sozialsysteme nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden".

M.a.W.:
Wenn z.B. einer der beiden Eltern arbeitet - das kann auch der Drittstaater sein - ist für alle drei Freizügigkeit gegeben bzw. ableitbar.

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Prawo am 05.05.2017 um 01:47:25

Petersburger schrieb am 03.05.2017 um 11:38:18:
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.

Ist das auch der Fall indem nur ein Elternteil Drittstaater ist un der andere Elternteil (die Mutter) Unionsbürger?
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 05.05.2017 um 01:55:11

Prawo schrieb am 05.05.2017 um 01:47:25:
Ist das auch der Fall indem nur ein Elternteil Drittstaater ist un der andere Elternteil (die Mutter) Unionsburger?
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.


Ganz einfach. Beide Elternteil keine Unionsbürger, Kind ist Unionsbürger (ja ist theoretischer Fall). Die Eltern können ihr Aufenthaltsrecht nach EU-Freizügigkeit vom Kind ableiten. Es muss keine Ehe vorliegen. Die anderen Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein.

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von Petersburger am 05.05.2017 um 05:37:28

Prawo schrieb am 05.05.2017 um 01:47:25:
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.

Und wer bitte entscheidet, welchen Elternteil das Kind braucht?

Glücklicherweise ist von Seiten des Gesetzgebers noch niemand auf solch einen ...  :-X ... Gedanken gekommen.

Titel: Re: Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
Beitrag von mgb am 05.05.2017 um 12:15:45
Der holländische Vater übt seine Freizügigkeit aus.
Für drittstaatliche Mutter gilt EuGH Chen C-200/02.
Voraussetzung sind ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung. Woher die finanziellen Mittel kommen ist nach EuGH Urteil egal.


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