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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausländerrecht Aufenthaltstitel innereuropäisch
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Beitrag begonnen von Lothar am 29.04.2017 um 23:20:11

Titel: Ausländerrecht Aufenthaltstitel innereuropäisch
Beitrag von Lothar am 29.04.2017 um 23:20:11
Hallo alle Rechtsexperten mit Ausländerrecht, bitte um Hilfe. Fallbeschreibung: Eine Mexikanerin, ledige Mutter eines deutschen minderjährigen Kindes, lernt einen Österreicher kennen, der gerade frisch das zweite Mal geschieden ist und heiratet in Österreich. Sie erhält ihren Aufenthaltstitel als Familienangehörige. Das Kind als deutscher Staatsbürger. Dieses integriert sich schnell im sozialen Umfeld und der Dorfschule und ist akzentfrei deutschsprachig. Nach zwei Jahren überstellt das GewaltschutzZentrum Frau und Kind in ein Frauenhaus, wegen fortgesetzter Gewaltausübung des Ehemannes, Paragraf 83 (2) StGB (Österreich), und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Nach Versprechungen und Bitten des Mannes, kehrt die Frau wenige Wochen darauf in die eheliche Wohngemeinschaft zurück. Doch neue Agressionen und Unterdrückung belasten die Familiensituation, vor allem ausgelöst durch die Verurteilung des Mannes. Dieser geht in Berufung. Die Frau beantragt die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels selbständig, da ihr Mann sich weigert zu helfen und eine Einkommensbescheinigung beizubringen, wohl aus Angst die Ehefrau könne den Beleg gerichtlich verwenden. So bleibt ihr Antrag zunächst als unvollständig liegen. In der Hausgemeinschaft fügt sich die Mexikanerin trotz Erniedrigungen häufig, um Wohlbefinden zu ergattern. Sie ist völlig abhängig, da der Ehemann ihr verbietet zu arbeiten und nie bzw. selten Geld zur Verfügung stellt, sie isoliert. Sein Druckmittel zur Gefügigkeit, auch unerwünschter Sexual Praktiken, sind u.a. Lebensmittelknappheit, Entzug von Basiseinkäufen und Verhinderung zur Integration wie Verbot zu Sprachkursen. Das dörfliche Lebensumfeld in den Bergen erleichtert die Isolierung.
Nun möchte sie nach Deutschland übersiedeln, um ihrem deutschen Kind weiterhin Sozialisierung und Schulbildung zu garantieren, aber auch um sich selbstbestimmend zu entfalten und aus dem zerstörerischen Konfliktfeld zu entfernen. Nach Paragraf 28 dürfte dem wohl nichts entgegenstehen?
Fragen: Kann die Frau mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel aus Österreich in Deutschland einreisen? Kann sie diese Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der europäischen Abkommen in und für Deutschland verlängern lassen? bzw. werden die zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung in Österreich auf ihren zu beantragenden Aufenthaltstitel in Deutschland angerechnet? Oder, wenn sie eine Verlängerung in Österreich erwirkt, was wahrscheinlich ist, kann sie mit diesem gültigen Aufenthaltstitel einen Wohnungswechsel nach Deutschland beantragen? Hat es eine Bedeutung, dass sie keine vollen drei Jahre in der ehelichen Gemeinschaft gelebt hat oder ist ihr Antrag nach Paragraf 28 als völliger Neuanfang zu werten? Bekommt sie eine Arbeitsgenehmigung? Worauf hat sie in der ersten Zeit Anspruch? (z.B.Sozialhilfe, Wohnungsbeihilfe). Denn sie muss angeben, dass sie in Österreich verheiratet ist. Wird ihr Wohnraum angewiesen oder kann sie sich selbst mit ihrem deutschen Kind etablieren? Was ist noch zu bedenken und zu berücksichtigen?

Titel: Re: Ausländerrecht Aufenthaltstitel innereuropäisch
Beitrag von Saxonicus am 29.04.2017 um 23:51:30
Das wurde Dir doch schon beantwortet.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493436788/0#0

Titel: Re: Ausländerrecht Aufenthaltstitel innereuropäisch
Beitrag von Mick am 30.04.2017 um 01:40:31
Daher hier:

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