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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung §9 StAG und Lebensversicherung auf Rentenbasis.
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Beitrag begonnen von Ynhi am 27.04.2017 um 00:03:35

Titel: Einbürgerung §9 StAG und Lebensversicherung auf Rentenbasis.
Beitrag von Ynhi am 27.04.2017 um 00:03:35
Hallo,
meine Frau hat im Juni Termin bei EBH, um Einbürgerungsantrag  nach §9 ab zugeben.
alles Unterlage, Voraussetzung sind vorhanden, nur EBH verlangt: Nachweis über eine Lebensversicherung auf Rentenbasis und Nachweis über Aktuelle Beitragsleistung für beide Ehegatten.
Fragen: muss meine Frau eine Lebensversicherung abschließen? und wenn ja wie hoch muss es sein?
Zum Info : ich habe Anspruch auf Gesetzlich Rente( über 60 Monate Beitragt Zahlung), allerdings nicht hoch genug. EBH ist in Bayern.
Vielen Dank für eure antworten.

Titel: Re: Einbürgerung §9 StAG und Lebensversicherung auf Rentenbasis.
Beitrag von 2Chevaux am 27.04.2017 um 13:01:05
Die Angaben sind leider zu wenig konkret. Grundsätzlich wird hier ein dauerhaft gesicherter Lebensunterhalt verlangt, der von beiden Partnern gemeinsam erbracht werden kann.

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