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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeit für nicht-eu Bürger mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung
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Beitrag begonnen von SaschaGr am 25.04.2017 um 15:01:44

Titel: Arbeit für nicht-eu Bürger mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von SaschaGr am 25.04.2017 um 15:01:44
Hallo Forum,
mein Freund kommt aus Gambia. Er lebt zurzeit in Deutschland. Ist hier jedoch weder registriert noch ist er in einem Asyl-Verfahren. Er besitzt eine 2-jährige italienische Aufenthaltgenehmigung. Ist es ihm damit erlaubt in Deutschland zu arbeiten bzw. was braucht er noch um dies tun zu können.
Vielen Dank für eure Hilfe

Titel: Re: Arbeit für nicht-eu Bürger mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von reinhard am 25.04.2017 um 15:05:34
Nein, er braucht erst die italienische Dauer-Aufenthaltserlaubnis (nach fünf Jahren).

Dann kann er hier Arbeit suchen und eine Arbeitserlaubnis dafür beantragen. Er sollte sich aber in einem Bereich umsehen, in dem es einen Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt.

Mit der italienischen Aufenthaltserlaubnis darf er hier bis zu 90 Tage zu Besuch bleiben. Wichtig: Er darf weder Asyl beantragen noch Sozialleistungen beantragen, dafür ist immer Italien zuständig. Wenn er das hier macht, verbaut er sich viele Möglichkeiten, die er später bekommen kann.

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