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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
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Beitrag begonnen von Euda am 23.04.2017 um 11:02:04

Titel: Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
Beitrag von Euda am 23.04.2017 um 11:02:04
Hallo i4a-Community,


meine mexikanische Frau besitzt zurzeit die Aufenthaltserlaubnis nach §28.1 bis Ende 2019 und wohnt dementsprechend mit mir in einer ehel. Lebensgemeinschaft.
Da sie gern meinen Namen annehmen möchte, haben wir uns über die nötigen Dokumente und Voraussetzungen informiert.
Leider ist uns unklar, was mit den mexikanischen Dokumenten (Geburtsurkunde, Pass und ID) nach der Namensänderung in Deutschland geschieht.
Müssen wir diese bei der mexikanischen Botschaft neu beantragen, bevor wir die AE 2019 verlängern können?

Gibt es potentielle Nachteile, die die Namensänderung hervorrufen könnte?

Beste Grüße,
Euda =)

Titel: Re: Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
Beitrag von Petersburger am 23.04.2017 um 12:01:48
Das kann Dir in einem Forum für deutsches Recht höchstens zufällig beantwortet werden.

Die Frage ist:
Ist die deutsche Namenserklärung unmittelbar für den mexikanischen Rechtsbereich wirksam oder nicht?

Wenn ja:
Aus deutscher Sicht ist ein neuer Reisepass erforderlich, weil der bisherige mit der Namensänderung ungültig wurde - die Identität hat sich geändert.

Wenn nein:
Aus deutscher Sicht ist nichts zwingend erforderlich, weil der Name sich nur für den deutschen Rechtsbereich geändert hat - überall sonst in der Welt aber der Name nach Heimatrecht gilt.
Der neue AT wird dann auf den "Heimatnamen" ausgestellt mit einem Zusatzeintrag auf AT oder Zusatzblatt "Die Inhaberin führt im deutschen Rechtsbereich den Ehennamen EUDA"  ;D

Titel: Re: Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
Beitrag von Aras am 23.04.2017 um 12:35:32
Nach mexikanischem Namensrecht kann die Frau keinen Ehenamen annehmen.

Die mexikanischen Dokumente bleiben also unverändert.

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