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Beitrag begonnen von Errare_humanum_est am 21.04.2017 um 10:59:01

Titel: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 21.04.2017 um 10:59:01
Hallo liebes Forum,

ich habe gerade jemanden bei mir gehabt, dem ich nicht wirklich weiterhelfen konnte. Ich versuche mich kurz zu fassen:

- ein Georgier hat eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Arbeit für Litauen, wohnt dort in einer kleinen Stadt, ist dort auch ordnungsgemäß angemeldet.
Er ist in Litauen als selbstständiger Unternehmer (Autoimport/Export) eingetragen und betreibt sein Gewerbe erfolgreich, zahlt jährlich die anfallenden Steuern.

Tut mir Leid, aber das muss ich dazu schreiben, weil viele sofort an irgendwelche kriminellen Machenschaften denken, wenn es um Osteuropäer und Autos geht :(

Er hat als Selbstständiger noch vier Mitarbeiter eingestellt, die ständig zwischen Holland/Deutschland und Litauen/Georgien unterwegs sind um Autos zu kaufen/transportieren.

Die Hotel-/Übernachtungskosten wurden so hoch, dass die Firma bald eine Firmenwohnung in Deutschland anmietet.

Nun meine Frage:

es würden einige Sachen leichter fallen, wenn die Firma oder der Geschäftsführer persönlich ein deutsches Bankkonto hätte.
Z.B. wollen die Stadtwerke oder DSL-Anbieter nur von einem deutschen Bankkonto abbuchen.
Die Banken verlangen aber nach einer Meldebescheinigung, wenn man ein Konto eröffnen will.
Wie kann man da verfahren?
Soll der Geschäftsführer einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden, obwohl er zusammengezählt vielleicht auf 3-4 Monate Aufenthalt jährlich in Deutschland kommt?
Es wäre ja nicht so toll, wenn er dann auch vor dem deutschen Finanzamt verantwortlich wäre. Oder wenn sein Führerschein irgendwann nicht mehr gültig ist. Oder stimmt das alles so nicht?

Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand einen Rat geben kann, da ich in diesen Dingen vollkommen ahnungslos bin.

Frühlingshafte Grüße  ;)

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Saxonicus am 21.04.2017 um 14:32:30

Errare_humanum_est schrieb am 21.04.2017 um 10:59:01:
Die Banken verlangen aber nach einer Meldebescheinigung, wenn man ein Konto eröffnen will.

Bist Du Dir da ganz sicher ?
Ich kenne Personen die nicht in Deutschland wohnen und trotzdem ein Konto bei einer deutschen Bank haben.
Bei wie vielen Banken hat Du nachgefragt ?

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 21.04.2017 um 17:15:24
Ich habe bei zwei Banken nachgefragt und bei beiden hat man mir versichert, dass es bei jeder anderen Bank angeblich genauso sei.

Hätte jemand einen Tipp für mich?

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 17:55:21
Seid ihr zu Privatbanken gegangen oder zu Geschäftsbanken?

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 21.04.2017 um 19:59:47
Wir waren bei Privatbanken.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 20:07:34
Dann würde ich mal zu Geschäftsbanken gehen die auch Erfahrung mit (internationalen) Firmenkunden haben.

;)

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 21.04.2017 um 20:18:46
Danke für den Tipp. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von fab87 am 24.04.2017 um 07:45:17
Einige der Direkt/Online banken  bieten auch normale Konten für Leute mit Wohnsitz im Ausland/EU an.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 25.04.2017 um 12:13:57
Ich habe die großen Geschäftsbanken alle durch. Keine ist bereit ein Geschäftskonto für eine litauische Firma zu eröffnen.
Jetzt werde ich versuchen eine Internet-/Direktbank zu finden, die sowas anbietet.

Das Problem ist dass es ein Geschäftskonto sein soll und kein Privates.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von lottchen am 25.04.2017 um 13:18:30
Am Ehesten dürfte das funktionieren mit einer Bank, die (wenigstens mit einer Tochterfirma) in Deutschland und Litauen vertreten ist.
Die Bank Dnb-Nord (Dänemark, Litauen, Polen...) ist eine Tochter der Nord/LB. Vielleicht geht es bei der Nord/LB.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Obst88 am 25.04.2017 um 13:45:32

Errare_humanum_est schrieb am 25.04.2017 um 12:13:57:
Das Problem ist dass es ein Geschäftskonto sein soll und kein Privates.


Privat wäre in der Tat kein Thema, das geht sogar bei solchen Klitschen wie n26.com.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Aras am 25.04.2017 um 16:10:38
Vielleicht zur Sparkasse. Könnte Kontrahierungszwang geben.

Aber offen gesagt verstehe ich das nicht. Zumindest die Deutsche Bank hätte das Konto anbieten können.

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Obst88 am 26.04.2017 um 10:48:28
im Übrigen ist die IBAN Diskriminierung nicht zulässig:


Zitat:
Einige Unternehmen bieten ihren Kunden an, per Lastschrift zu bezahlen, beschränken diese Möglichkeit aber auf Girokonten, die bei einem Kreditinstitut im Inland geführt werden.  Dies stellt nach Ansicht der BaFin einen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung dar (IBAN-Diskriminierung).

Soweit sich Beschwerden über den Verstoß eines Unternehmens gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung auf Unternehmen beziehen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, ist die BaFin für die inhaltliche Bearbeitung der Beschwerden zuständig.

Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite der BaFin unter 

http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html in deutscher Sprache sowie unter

http://www.bafin.de/EN/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node_en.html in englischer Sprache.

Verbraucher und Unternehmen können sich auch an eine der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Unterlassungsklagengesetz wenden. Eine aktuelle Liste dieser Einrichtungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.pdf;

Weiterhin kann eine solche Beschwerde auch an eine Industrie- und Handelskammer oder eine Handwerkskammer oder einen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagengesetz bzw. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerichtet werden. Die Adressen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/industrie-und-handelskammern-handwerkskammern-uwg-uklag-liste,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012-04-25-sepa-faq.html

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von Errare_humanum_est am 27.04.2017 um 23:34:13
Danke für alle Antworten.
Es haben alle Geschäftsbanken abgesagt und da mir der Rechtsweg zu schwierig ist (Stichwort IBAN-Diskriminierung), wird das ganze doch über das private Girokonto des Geschäftsführers bei einer deutschen Bank abgewickelt...

Titel: Re: Anmietung einer Wohnung durch eine litauische Firma
Beitrag von grisu1000 am 28.04.2017 um 01:15:00

Errare_humanum_est schrieb am 27.04.2017 um 23:34:13:
s haben alle Geschäftsbanken abgesagt und da mir der Rechtsweg zu schwierig ist (Stichwort IBAN-Diskriminierung), wird das ganze doch über das private Girokonto des Geschäftsführers bei einer deutschen Bank abgewickelt... 


Du kannst dich bei SOLVIT Deutschland beschweren. Das kostet nichts. Insbesonder halte ich das Verhalten das deutsche Stadtwerke oder Kommunkationsanbieter ein deutschen Konto zu verlangen, mit des Regeln des EU-Binnenmarkt für nicht vereinbar.

Deutsches Konto + Deutsche Wohnung könnte vom deutschen Finanzamt so aufgefasst werden, das dort ein Betriebsstätte gegründet wurde. Damit könnte Streit entstehen ob nicht eine Zweigstelle der litauischen Firma und damit eine Gewerbeanmeldung und Steuer nach deutschen Recht zu entrichten wäre.

GGf kann man sich auch direkt bei der EU-Kommision beschweren.

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