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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492259622 Beitrag begonnen von Ramaryoun 12 am 15.04.2017 um 14:33:42 |
Titel: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von Ramaryoun 12 am 15.04.2017 um 14:33:42
Hallo an Alle und schöne Osterfeiertage!
Ich bin Drittstaatler und im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß 18. Abs 4 S2 aufenthg seit einem Jahr ! auf der Auflage stand es folgendes : Beschäftigung nur erlaubt als .... in firma .... diese Auflage entspricht gleichermaßen dem Inhalt des Arbeitsvertrages ! diese Firma gehört wie viele andere Firmen auch in dieser Stadt zu einem großen Konzern , der viele Filialen in deutschen Großstädten hat ! Dem Arbeitsvertrag ist einen Satz zu entnehmen dass der Arbeitgeber ( die Firma wo ich momentan arbeote)berichtigt ist dem Arbeitnehmer ohne Einschränkung der Vergütung eine andere , seine Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende gleichwertige Tätigkeit , auch an einem anderen Ort zuzuweisen! Da es momentan geschäftlich nicht zu gut läuft wie man es sich vorstellte , hat die Firma nach Umstrukturierungsmaßnahnen gegriffen, infolgedessen sollen Stellen künftig abgebaut werden!Anstelle eines kündigungsausspruch schlug mir der Chef ein Versetzungsangebot vor in eine andere Firma und zwar in eine Stelle mit dauerhaften Aussichten Ps : die beiden Firmen unterliegen dem selben Haustarifvertrag des Konzerns und wird mir höchstwahrscheinlich die Betriebszugehörigkeit angerechnet ! bevor ich darüber entscheide sind mir paar Frage eingefallen welche meine aufenthaltsrechtliche Situation betreffen ! 1- kann man in die andere Firma versetzt werden ohne nochmalige Einschaltung des Ausländeramts miteinbezogen zu werden ? erwähnenswert dass die Sachbearbeiterin nur der Name der Firma in die Auflage eingetragen hat und nicht jener des Konzerns 2- Wie sieht es aus sich den Erhalt des ursprünglichen Vertrags und nur die Änderung des Firmanamens vorzunehmen ? 3 - wie wird es aussehen den jetzigen Vertrag aufheben zu lassen und einen neuen bei der anderen Firma zu unterzeichnen ? Ich habe nur 2 Wochen leider um es mir zu überlegen ! ansonsten wird das Angebot zurückgezogen , folglich wird es mir Auspruch einer betriebsbedingten Kündigung bevorstehen , die mir momentan ganz unvorstellbar ist! Vielen Dank fürs Lesen und hoffe auf konkrete Antworten ! |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von grisu1000 am 15.04.2017 um 15:49:44 Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
Die Sachbearbeiterin wird den Firmennamen aus dem Vertrag in die Auflagen übernommen haben. Du hast einen Vertrag mit dieser Firma und nicht dem Konzern. Nein, eine Beschäftigung bei einer anderen Firma verstößt gegen die Auflagen des AT. Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
siehe vorige Anmerkung Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
siehe vorige Anmerkung Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
Begleitschreiben des Konzerns, das man beabsichtigt dich in einer anderen Firma des Konzerns zu gleichen Bedingungen weiterzubeschätigen. + Kopie des neuen Arbeitsvertrags. Mit beiden Papieren geht man zur ABH und bittet um Änderung der Auflage. An der Änderung der Auflage führt kein Weg vorbei. |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von dim4ik am 15.04.2017 um 15:53:22 Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
Nein, da jede Firma eine andere juristische Person ist, Dein AT ist aber an eine bestimmte Firma gebunden. Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
S. oben: es würde nichts ändern, da Du rechtlich gesehen den Arbeitgeber wechselst. Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 14:33:42:
So sollte es laufen. Allerdings brächtest Du dafür erneut die Zustimmung der ABH bzw. der Arbeitsagentur. Daher solltest Du Dich schnellmöglichst an Deine ABH mit dem neuen Arbeitsvertrag wenden, um das ganze Prozedere zu beschleunigen. |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von Ramaryoun 12 am 15.04.2017 um 18:06:07 grisu1000 schrieb am 15.04.2017 um 15:49:44:
Ein Arbeitsvertrag mit dem Konzern gibt es nicht , aber Haustarifvetrag schon , das heisst ich unterliege sowieso dem kozern mit anderweitigem haustariflichen Vertrag ! |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von reinhard am 15.04.2017 um 18:14:08 Ramaryoun 12 schrieb am 15.04.2017 um 18:06:07:
Es geht aber nicht um den Tarif, es geht um die Arbeitserlaubnis. Wenn Du die Firma wechselst, auch innerhalb des Konzerns, musst Du den neuen Arbeitsvertrag vorher der Ausländerbehörde vorlegen. Du darfst am neuen Arbeitsplatz erst mit der Arbeit beginnen, wenn Du die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde hast. |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von Ramaryoun 12 am 15.04.2017 um 18:27:24 reinhard schrieb am 15.04.2017 um 18:14:08:
Hallo Reinhard und danke fuer die Anwort ! muss im Falle einer erforderlichen Erlaubnis Zustimmung der ZAV eingeholt werden ?? ich befuerchte sehr diese Weg einzuschlagen da die Arbeitserlaubnis dieser Stelle , ueber die ich momentan in einem Beschaeftigngsverhaeltnis stehe , nur mit Glueck gegkriegt hatte ( Arbeitserlaubnis verweigert vom zav weil das Gehlat zu niedrig ist) aber nur weil die ZAV die 2 wochen Frist versauemt hat , galt die Erlaubnis als erteilt ! deswegen habe ich jetzt grosse Angst davor sich die Situation nochmal zu wiederholen und dann ausreisepflichtig zu werden und das genau will ich nicht |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von reinhard am 15.04.2017 um 18:33:35
Vermutlich muss die ZAV zustimmen.
Du solltest das Dienstag mit Deiner Ausländerbehörde klären. Wenn Du ohne Arbeitserlaubnis arbeitest, dann wirst Du doch nicht nur ausreisepflichtig, sondern bekommst auch noch ein Strafverfahren an den Hals. Der neue Arbeitgeber muss die neue Arbeitserlaubnis kopieren und in Deine Personalakte legen. Du musst sie am ersten Arbeitstag dabei haben. |
Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von PerikleZ am 15.04.2017 um 22:09:21
Vor allem hast du eine AE nach § 18 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die Arbeitsagentur muss in jedem Fall zustimmen und es ist keineswegs gesagt, dass auch eine Zustimmung erfolgt, da die Hürden für diese Auffangvorschrift relativ hoch sind.
Zitat:
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Titel: Re: Wechsel des Beschäftigungsort in eine andere Firma innerhalb eines Konzernes Beitrag von Ramaryoun 12 am 16.04.2017 um 01:01:23
Oh entschuldigen Sie mich ! offenbar habe ich mich verschrieben ! ich bin im Besitz einer 18 .abs 4 satz 1 Aufenthaltserlaubnis !
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