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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Erlöschen einer Verpflichtungserklärung nach Ausreise
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Beitrag begonnen von Kanton am 13.04.2017 um 12:35:20

Titel: Erlöschen einer Verpflichtungserklärung nach Ausreise
Beitrag von Kanton am 13.04.2017 um 12:35:20
Hallo allerseits,

weil ich überlege, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, habe ich folgende Frage. Vorsichtshalber, ob da nicht noch "Haken und Ösen" sind.

Wenn ein eingeladener Besucher mit einem Kurz-Visum (90 Tage, real möchte er einen Monat in D. bleiben) mit einmaliger Einreise dann wieder ausreist, damit erlischt die Verpflichtungserklärung, stimmt das so?

Ich kann mir das zwar nicht anders sinnvoll vorstellen, aber wie gesagt, vorsichtshalber.

Titel: Re: Erlöschen einer Verpflichtungserklärung nach Ausreise
Beitrag von tiggger am 13.04.2017 um 13:11:26
Ja. Mit Ausreisen am besten wieder in ein außer Schengenland. Unabhängig davon: was nützt Dir das? Du kannst niemanden zum Ausreisen zwingen. Die Person könnte m.M.n. auch noch an der Grenzkontrolle 'Asyl' sagen und dann wird es halt teuer. Was ich meine: nur Verpflichtungserklärung für Leute abgeben, denen man ernsthaft vertrauen kann.

Titel: Re: Erlöschen einer Verpflichtungserklärung nach Ausreise
Beitrag von Kanton am 13.04.2017 um 19:36:13
Danke tigger für deine Antwort,

die Aus- bzw. Heimreise ginge nach China, also ziemlich weit vom Schengen-Raum. :)

Das mit dem ernsthaft vertrauen, das ist schon sehr richtig. Die andere Seite aber wäre eben, wirklich niemandem mehr vertauen, damit könnte und wollte ich auch nicht leben.
Die Betreffende war schon zweimal in Deutschland. Einmal zum Aufbaustudium, dann, um eine Deutsch-Prüfung hier zu machen. Alles lief ordnungsgemäß. Sie ist in China verwurzelt, die gesamte Familie wohnt dort, auch ihre Partnerin. Sie ist Künstlerin und möchte sich hier u. a. auch im Kunstbetrieb umsehen, weil sie auch mal in Deutschland Ausstellungen machen möchte. Ich kenne ihre Lebensumstände aus einem mehrwöchigen Besuch in ihrer Heimat. Noch gar nicht so lange her.
Tja, und ein kleiner Rest von "könnte vielleicht" bleibt wohl immer.

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