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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> B1 Prüfung ohne Integrationskurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492071774 Beitrag begonnen von minhphuong am 13.04.2017 um 10:22:53 |
Titel: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von minhphuong am 13.04.2017 um 10:22:53 reinhard schrieb am 31.03.2017 um 15:29:47:
Ich hab frage , kann ich auch B1 Prüfung ohne Integrationskurs? Weil ich muss voll Zeit arbeite :) Danke |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von grisu1000 am 13.04.2017 um 11:56:55 minhphuong schrieb am 13.04.2017 um 10:22:53:
Für eine NE nur der Test bestanden werden, auch der Test "Leben in Deutschland" Bist du aber zum Integrationskurs verpflichtet worden wird die AE bis dahin aber nur um 1 Jahre verlängert, der Test reicht nicht aus. Am besten geht man mit bestandenen Test B1 und "Leben in Deutschland" zur ABH und beantragt die Rücknahme der Verpflichtung |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von minhphuong am 13.04.2017 um 12:36:09 grisu1000 schrieb am 13.04.2017 um 11:56:55:
Danke für schnelle Antwort, ich und meine Frau verheiratet bis november ist 3 Jahre alt und mein AE bis nächste Jahr April ist Ende. Ich hab 28 abs 2 numer 1 und B1 Prüfung bestanden hab ich auch vor 4 Tage bekommen, trotzdem muss ich auch noch Test leben in Deutschland machen ? Weil ich hab nur B1 Prüfung ohne Integrationskurs:) danke |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von erne am 13.04.2017 um 14:40:36 minhphuong schrieb am 13.04.2017 um 12:36:09:
wenn du eine Verpflichtung zum I-Kurs hast: ja |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von minhphuong am 13.04.2017 um 15:46:07
Danke für Antwort;) schön Tag noch ^^
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Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von minhphuong am 17.04.2017 um 17:05:28
Sr aber ich habe noch eine Frage, diese Test Leben in Deutschland und eingebürungtest ist gleiche test ? Kann ich auch eingebürungtest machen order muss ich diese Leben test in Deutschland machen wenn ich möchte eine Niederlassungelaubnis bekommen? Danke euch
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Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von reinhard am 17.04.2017 um 17:33:51
Es gibt nur diesen einen Test: "Leben in Deutschland".
Das ist sowohl die Prüfung am Ende des Orientierungskurses als auch der Einbürgerungstest. Für die Einbürgerung braucht man nur mehr richtige Antworten als für das Bestehen des Orientierungskurses, aber der Test ist der gleiche. |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von Alacrity am 17.04.2017 um 23:52:23
Für die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist der Test "Leben in Deutschland" nicht nötig, nur der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1 Niveau.
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Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von minhphuong am 18.04.2017 um 09:32:06 Alacrity schrieb am 17.04.2017 um 23:52:23:
Danke und noch eine frage wenn nach 28 Abs. 1 nr 1 der Test auch nicht nötig? |
Titel: Re: B1 Prüfung ohne Integrationskurs Beitrag von Alacrity am 18.04.2017 um 18:27:59
Für die AE ist der Test ebenfalls nicht nötig, aber ohne den bestandenen Integrationskurs wird die AE dann immer nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert.
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