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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Schlangegift am 12.04.2017 um 13:56:58

Titel: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Schlangegift am 12.04.2017 um 13:56:58
@reinhard

So möchte mich entschuldigen, habe nicht aufgepasst.
Jetzt zur allgemeine Frage.

Wie läuft der Prozess ab, mit dem Umzug.

Infos:
Die Person mit dem Aufenthaltstitel + Niederlassungserlaubnis will umziehen im selbem Ort.

Ich denke es läuft so ab.

Umziehen im selbem Ort > Gehe zu Einwohnermeldeamt > "Hallo bin hier umgezogen" > Einwohnermeldeamt meldet an die Ausländerbehörde die neue Meldeadresse automatisch > jetzt einfach abwarten, weil die Ausländerbehörde schickt Termin Brief in den nächsten Wochen > man erscheint dort und kriegt Aufkleber auf der Rückseite drauf

So richtig verstanden? Falls ja gilt dieser Vorgang, auch für Ausländer die sich ohne festen Wohnsitz machen möchten?

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 12.04.2017 um 14:20:58
Für Leute ohne festen Wohnsitz geht es so:

Obdachlos werden > Gehe zum Einwohnermeldeamt > "Hallo bin jetzt obdachlos" > Einwohnermeldeamt klebt einen gesiegelten Aufkleber auf die Aufenthaltserlaubnis und fragt nach einer Poststelle. Meistens wird dann die so eine städtische Stelle angeboten wo man sich die POst abholen kann. > nach ner Zeit kriegt man Post von der Ausländerbehörde an diese Stelle mit Bitte um Vorsprache > Sehr geehrter Herr XY sie sind seit geraumer Zeit obdachlos, wir gedenken ihre Aufenthaltserlaubnis zu widerrufen, da dauerhafte Obdachlosigkeit ein Grund hierfür sein kann. Sollten sie jedoch bei einer anderen Person derzeit leben, dann müssen sie sich auch entsprechend anmelden, da wir sonst gezwungen sind Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000 € zu verhängen.

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 12.04.2017 um 16:26:31
Der Ablauf ist an verschiedenen Orten verschieden.

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Schlangegift am 12.04.2017 um 18:30:58

Aras schrieb am 12.04.2017 um 14:20:58:
Für Leute ohne festen Wohnsitz geht es so:

Obdachlos werden > Gehe zum Einwohnermeldeamt > "Hallo bin jetzt obdachlos" > Einwohnermeldeamt klebt einen gesiegelten Aufkleber auf die Aufenthaltserlaubnis und fragt nach einer Poststelle. Meistens wird dann die so eine städtische Stelle angeboten wo man sich die POst abholen kann. > nach ner Zeit kriegt man Post von der Ausländerbehörde an diese Stelle mit Bitte um Vorsprache > Sehr geehrter Herr XY sie sind seit geraumer Zeit obdachlos, wir gedenken ihre Aufenthaltserlaubnis zu widerrufen, da dauerhafte Obdachlosigkeit ein Grund hierfür sein kann. Sollten sie jedoch bei einer anderen Person derzeit leben, dann müssen sie sich auch entsprechend anmelden, da wir sonst gezwungen sind Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000 € zu verhängen.

Keine Aufenthaltserlaubnis bitte.

Es gut um (Aufenthaltstitel + Niederlassungserlaubnis)

Wie sieht für Ausländer aus mit diesem Titel? Auch 10.000€ Strafe bei ohne festen Wohnsitz + Ausweisung? Auch wenn die Person hier in Deutschland geboren ist?

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Schlangegift am 12.04.2017 um 18:31:22

reinhard schrieb am 12.04.2017 um 16:26:31:
Der Ablauf ist an verschiedenen Orten verschieden.

Wie ist es den bei dir?

Würde gern wissen, wenn jemand umzieht.

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 12.04.2017 um 18:39:54
Wenn jemand umzieht, meldet er oder sie sich um.

Dann fragt er oder sie bei der Meldebehörde, wer in dem Ort für die Aufkleber für die AE-Karte und NE-Karte zuständig ist.

Titel: Re: Umzug Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Frage2002 am 18.06.2017 um 17:13:13
Eine Niederlassungserlaubnis kann auch wie die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden. Dass Sie in Deutschland geboren sind, spielt erstmal keine Rolle. Vor Gericht dann schon eher.

Eine Daueraufenthaltserlaubnis EU lässt sich in diesem Punkt nicht widerrufen. Denn nach Paragraph 51 Abs. 9 heißt es: Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erlischt nur, wenn...

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