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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Abholung EAT mit Vollmacht
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Beitrag begonnen von London am 11.04.2017 um 19:15:13

Titel: Abholung EAT mit Vollmacht
Beitrag von London am 11.04.2017 um 19:15:13
Hallo liebes Team,

ich habe die Vollmacht für einen Freund seinen EAT abzuholen.
Benötige ich zur Abholung auch seinen Reisepass? Da er zurück in die Ukraine musste hat er seinen Pass natürlich bei sich.
Nun habe ich Angst das mir sein EAT nicht ausgehändigt wird.
Es wäre toll wenn ihr mir eine Info dazu geben könntet.
Vielen Dank!

Titel: Re: Abholung EAT mit Vollmacht
Beitrag von Aras am 11.04.2017 um 19:32:24
Am Reisepass sollte es nicht scheitern, da ja die Daten und die Unterschrift auf der eAT auch drauf sind.

Titel: Re: Abholung EAT mit Vollmacht
Beitrag von 123Alex123 am 02.05.2017 um 20:35:13
Da ich keinen neuen Thread öffnen will ich hab auch Vollmacht aber das gleiche Problem wie der Threadstarter, mein Freund hat ja seinen EAT mitgenohmen ins Ausland, kann er denn dann später abgeben?

Titel: Re: Abholung EAT mit Vollmacht
Beitrag von Aras am 02.05.2017 um 20:40:53
Hast du es denn probiert abzuholen? Oder ist das jetzt nur eine Vorüberlegung ohne dass du es probiert hast?

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