i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1491845748

Beitrag begonnen von Aydee am 10.04.2017 um 19:35:48

Titel: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Aydee am 10.04.2017 um 19:35:48
Hallo zusammen,

In der hoff nung hier ein paar Hinweise zu bekommen . Hier mal mein Problem:

Meine Ukrainische Frau habe ich vor 2,5 Jahren geheiratet, und Integrationskurs etc. alles erfolgreich beendet. Sie hat einen guten Arbeitsplatz erhalten. Im November 2016 ist sie urplötzlich in die
Ukraine ihre Mutter besuchen ( samt schmuck und haushaltskasse ) und ist bis heute in der Ukraine aus unerklärlichen Gründen. Kontakt besteht aber keine klärenden worte ihrerseits.

Inzwischen habe ich sogar eine verlängerung erhalten damit sie länger als 6 monate im Ausland bleiben darf, aber die sache stellt sich inzwischen so dar dass sie nun bis zu. ablauf der verlängerung ende Juli 2017 nicht kommen will und ich ehrlich gesagt auch nicht mehr etwas machen will. Da ich denke dass die Ehe nur dafür da war, um in Deutschland leben zu können... naja ich bin gutgläubig aber es geht immer mehr in die Richtung ( leider ).

Es wird auf eine scheidung hinauslaufen, aber nun höre ich soviel dass das Jahre dauern kann
Wenn einer im ausland ist etc. Ich glaube ich bin einer richtig super eingefädelten geschichte aufgesessen....

Muss/ Soll ich der ABH die ganze Geschichte mitteilen? Habe ich irgendwelche Pflichten gegenüber der ABH ?

Danke für eure hilfe / Ratschläge
Grüsse
Aydee


Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Aras am 10.04.2017 um 19:54:41
Würde sie einer Scheidung zustimmen?

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Aydee am 10.04.2017 um 20:48:21
Ich denke eher nicht

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Saxonicus am 11.04.2017 um 09:11:35

Aydee schrieb am 10.04.2017 um 19:35:48:
Muss/ Soll ich der ABH die ganze Geschichte mitteilen? Habe ich irgendwelche Pflichten gegenüber der ABH ? 

Du musst nicht, aber Du kannst der ABH mitteilen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von reinhard am 11.04.2017 um 12:13:50
Falls Du (über Deinen Anwalt) die Scheidung beantragst, wirst Du nach ihrer Adresse gefragt. Denn ihr soll es ja vom Gericht mitgeteilt werden.

Falls Du die Adresse mitteilst, wird sie gefragt. Falls sie dort nicht erreichbar ist, wird die Mitteilung "öffentlich zugestellt" (im Flur ausgehängt, vielleicht ins Internet gestellt), aber das für einige Wochen, damit sie eine Chance hat. Insgesamt kann sich das dann jahrelang hinziehen.

Wenn Sie durch die Heirat Aufenthaltsrecht erhalten will, sollte sie hier leben, sonst wird das nichts. Du könntest also, wenn Du die "Verlängerung" der erlaubten Aufenthaltszeit im Ausland (über 6 Monate hinaus) erhalten hast, den Antrag wieder zurückziehen. Dann erlischt ihr Aufenthaltstitel mit 6 Monaten Abwesenheit, falls sie sich nicht intensiv darum kümmert oder einfach kommt.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Globetrotter2015 am 12.04.2017 um 12:28:35
Ich muss mal blöd Fragen ...

Sie muss der Scheidung zustimmen ? Reicht es nicht, wenn einer sagt "ich hab die Schnauze voll" ?

Meine Frau hat ja auch manchmal Allüren und wollte schon zig mal ausziehen. (Wie wäre dann auch weg und nicht erreichbar für mich).
Lässt man sich da vorher noch schnell was Unterschreiben ?!

Nicht dass ich an Scheidung denke, aber die klingt ja komplizierter als die Hochzeit.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Aras am 12.04.2017 um 12:38:02
Es geht darum, dass die Frau auch Chance hat auf Gehör. Darum kann nicht einfach über ihren Kopf entschieden werden. Wenn sie zumindest einen Rechtsanwalt beauftragen würde, dann könnte der zumindest als menschlicher Briefkasten fungieren.

Aber so kann die Frau nach Jahren noch die Scheidung sprengen und damit es rechtswirksam wird dauert dass mit Auslandsaufenthalt der Frau auch Jahre.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von reinhard am 12.04.2017 um 12:53:50
Es gilt das Zerrüttungs-Prinzip:

Er beantragt die Scheidung. Dann wird sie gefragt, sie ist mit der Scheidung einverstanden. Nach einem Jahr Trennung kann das Gericht die Ehe scheiden.

Oder: Er beantragt die Scheidung. Dann wird sie gefragt. Sie antwortet nicht, ist nicht erreichbar, stimmt nicht zu. Nach drei Jahren Trennung kann das Gericht die Ehe scheiden.

Sie muss also nicht zustimmen. Aber ohne Zustimmung dauert alles länger.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Saxonicus am 12.04.2017 um 15:03:47

Globetrotter2015 schrieb am 12.04.2017 um 12:28:35:
Nicht dass ich an Scheidung denke, aber die klingt ja komplizierter als die Hochzeit. 

Ist es auch.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von Melanny am 12.04.2017 um 15:08:28
Im Groben, denn jeder Fall ist ein Einzelfall:

Die dreijährige Wartezeit bezieht sich vor allem darauf, wenn einer der Partner sich nicht scheiden lassen will, vor allem weil er der Meinung ist, die Ehe sei noch zu retten.

Trotz Zustellung nicht zu reagieren, kann bestraft werden (jedenfalls innerhalb Deutschlands).
Kommt der eine Partner seiner Erscheinungspflicht am Gericht ohne Grund wiederholt nicht nach, kann auch mit einjähriger Trennungszeit geschieden werden.
(Wie solch Fall bei Auslandsaufenthalt gehandhabt wird, weiß ich nicht.)

Ist der Ehepartner im Ausland verschwunden, kann die Scheidung ebenfalls betrieben werden, und zwar als eine "öffentliche Scheidung". Mit Einreichung läuft der Prozess dann ohne Ehepartner.
Voraussetzung ist jedoch (und dadurch kann sich alles in die Länge ziehen): Man muss nachweisen, dass alles Mögliche und Zumutbare  unternommen wurde, den Aufenthalt des des Partners herauszufinden.

Die Gerichte verlangen meist:
- Ermittlung der letzten Wohnungsanschriften
- Ermittlung der Anschriften der letzten Arbeitgeber
- Ermittlung von Namen und Anschriften der Eltern, Geschwister, Kinder oder sonstige Personen, die den Aufenthalt des Gegners kennen könnten
- Ermittlung der letzten Kranken und Rentenversicherung

Da der TS schreibt, dass noch Kontakt besteht, sollte er immer darauf bedacht sein, ihn zu halten bzw. zu wissen, wo sich seine Frau aufhält.

Genaue Auskünfte zum Ablauf können nur Anwälte geben.

Titel: Re: Scheidung aber Frau hat keine AufenthAltserlabunis mehr
Beitrag von sarembeti am 13.04.2017 um 15:47:49
Wann läuft denn ihre Aufenthaltserlaubnis ab?



Zitat:
Inzwischen habe ich sogar eine verlängerung erhalten damit sie länger als 6 monate im Ausland bleiben darf


Das ist aber nicht die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, sondern nur die Erlaubnis, dass bei einem längeren Auslandsaufenthalt die Aufenthaltserlaubnis nicht erlischt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.