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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Kostenträger: Pflegeheim
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Beitrag begonnen von ppgerman am 06.04.2017 um 15:05:43

Titel: Kostenträger: Pflegeheim
Beitrag von ppgerman am 06.04.2017 um 15:05:43
Hallo Zusammen,

mein Betreuter wohnt in einem Männerwohnheim. Status: Duldung, Aussetzung der Abschiebung, § 60a Abs. 2 Satz1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente.

Der Betreute ist im Krankenhaus und muss nun in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung verlegt werden (Dauerpflege). Wer übernimmt hier die Kosten? Bisher hat er Leistungen nach dem AsylbLG erhalten (Unterkunft und Barbetrag).

Danke


Titel: Re: Kostenträger: Pflegeheim
Beitrag von reinhard am 07.04.2017 um 16:04:09
Die Rechnung geht an das Sozialamt, das ist für die Asylbewerberleistungen zuständig.

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