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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Antrag auf Befristung der Einreisesperre
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Beitrag begonnen von Tomford am 03.04.2017 um 13:33:35

Titel: Antrag auf Befristung der Einreisesperre
Beitrag von Tomford am 03.04.2017 um 13:33:35
Servus Leute

Ich habe am 12.01.2017 einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre beantragt und bis jetzt noch nichts von der Ausländerbehörde gehört außer "uns ist es klar dass Sie nicht ausgewiesen wurden sondern nur abgeschoben"
Zum Frist stand nichts nur dass es noch geprüft wird. Was wird denn geprüft? Sind ja bald 3 Monate, ist  das normal dass ein Antrag solange dauert? Sollte ich dort mal anrufen und fragen oder  lieber nicht nerven und einfach abwarten egal wie lange es dauert?

Titel: Re: Antrag auf Befristung der Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 03.04.2017 um 14:44:11
Solche Anträge sind bei der Ausländerbehörde normalerweise nicht dringend. Das heißt, wenn andere Anträge eingehen, werden die erst bearbeitet.

Was in Deinem Fall geprüft werden muss, weiß hier natürlich niemand. Vermutlich geht es darum, die alte Akten rauszusuchen und dann zu gucken, welches die Begründung für die damalige Frist war. Und dann wird Deine Begründung für die Neubefristung damit verglichen, um zu gucken, ob Du neue Gründe angefährt hast und ob die zu einer neuen Bewertung führen.

Danach muss dann noch geguckt werden, ob Du seitdem straffrei warst, d.h. ob es vielleicht neue Gründe geben könnte, die gegen Dich sprechen.

Nachfragen würde ich per Mail, weil man telefonisch nie weiß, wen man erwischt und ob die oder der Zugriff auf die Akte hat, also eine sinnvolle Antwort geben kann. Sonst bekommt man nur irgend was zu hören, damit man auflegt.

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