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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
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Beitrag begonnen von gc am 30.03.2017 um 18:05:20

Titel: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von gc am 30.03.2017 um 18:05:20
Weiß jemand, wo genau die Standesamtsaufsicht Berlin sitzt? Im Organigramm des Innensenators habe ich sie nicht gefunden, bei Justiz auch nicht. Hat jemand die Kontaktdaten?

Der Fall um den es geht:

Ein Standesbeamter wiegt sich, für ein in Berlin geborenes Kind einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister zu fertigen für eine afghanische Familie im lfd. Asylverfahren, wenn sie nicht bei der Botschaft Pässe besorgen.

Würden sie das tun, hätte sich ihr Asylanspruch erledigt, § 72 AsylG. Der Standesbeamter darf das daher mE nicht verlangen, vgl. Art 25 GFK.



Titel: Re: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von Aras am 30.03.2017 um 18:19:53
Hallo gc,

ich vermute, dass die Standesamtsaufsicht beim Rechtsamt des jeweiligen Bezirksamtes ist.

Titel: Re: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von Blaise am 30.03.2017 um 21:58:00
Die Standesamtsaufsicht kann das Standesamt eh nicht anweisen, eine Beurkundung durchzuführen. Da hilft nur ein Antrag nach § 49 PStG - das Gericht wird das Standesamt dann anweisen, wenn der Standesbeamte tatsächlich irrt.

Titel: Re: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von ronny am 31.03.2017 um 05:38:17

Zitat:
Würden sie das tun, hätte sich ihr Asylanspruch erledigt, § 72 AsylG.


Das ist Unfug, es ist gängige Rechtsprechung dass die Passbeantragung nicht zum Verlust des Asylanspruchs führt, wenn die Anforderung durch eine deutsche Behörde veranlasst wurde.

Titel: Re: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von gc am 31.03.2017 um 11:57:48
Lieber Ronny,

als Experte kannst Du aber sicher auch die Ausgangsfrage nach den Kontaktdaten der Standesamtsaufsicht Berlin beantworten? Sind das wie hier vermutet die Rechtsämter der Bezirke, oder eine Senatsverwaltung, und wenn ja dann welche?

Rspr zu § 72 AsylG im von Dir genannten Sinne gibt es, da das Erlöschen des Asylanspruchs "Freiwilligkeit" der Passbeschaffung voraussetzt, danke für den Hinweis, allerdings sehe ich keine gängige Rspr zum vorliegenden Sachverhalt, dazu sind es mE zu wenige Entscheidungen, zumal die Aufforderung vorliegend auch nur mündlich ergeht und später schwer nachweisbar ist. Es stellt sich in dem Zusammenhan auch die Frage der Zumutbarkeit für die Betroffenen und der Pflicht der deutschen Behörden zur Verwaltungshilfe aus Art. 25 GFK.

Titel: Re: Kontaktdaten Standesamtsaufsicht Berlin
Beitrag von Blaise am 01.04.2017 um 19:25:10
M.W. ist die Senatsverwaltung für Inneres für die Standesamtsaufsicht für die Bezirke aus. Anstatt hier in Forum suchen zu lassen, würde ich das Standesamt im Bezirk fragen...

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