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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
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Beitrag begonnen von Kasimir1234 am 29.03.2017 um 11:29:59

Titel: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Kasimir1234 am 29.03.2017 um 11:29:59
Scheidung

Entschuldigt das ich noch mal eure Hilfe brauche
Ich wollte fragen wenn der unerfüllte Kinderwunsch weil es einen psychisch zusehr belastet Kinderlos zusein der Scheidungsgrund ist
ob dieser Scheidungsgrund als härtefall gesehen wird und man kein TrennungsJahr brauch 

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von okatomy am 29.03.2017 um 11:35:21
Nein ist er nicht, unzählige andere Ehepaare haben auch einen unerfüllten Kinderwunsch.

In Deutschland wird auch gar nicht nach dem Scheidungsgrund gefragt oder dieser bewertet.

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von KaGe am 29.03.2017 um 14:42:56

Kasimir1234 schrieb am 29.03.2017 um 11:29:59:
und man kein TrennungsJahr brauch 

Wann habt ihr euch denn getrennt? Wann ist eure Ehe wegen des unerfüllten Kinderwunsches gescheitert?

@okatomy
wenn man das Trennungsjahr verkürzen will, wird vom Gericht sehr wohl die Begründung verlangt.
Aber längst nicht alle Paare mit unerfülltem Kinderwunsch wollen sich scheiden lassen.

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Aras am 29.03.2017 um 15:04:05
Das Trennungsjahr im deutschen Recht ist nicht nur dafür gedacht, dass festgestellt wird, dass die Frau nicht schwanger ist. Es ist also nicht vergleichbar mit der islam-rechtlichen 'iddah.

Das Trennungsjahr dient auch dazu, dem Ehegatten die Möglichkeit zu geben seinen eigenen Unterhalt zu sichern und kriegt dafür vom einkommensstärkeren Ehegatten das Trennungsgelt.

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Kasimir1234 am 29.03.2017 um 17:26:51
Also wir haben uns noch nicht geschieden
aber nach meinen befunden vom Andrologen das ich leider keine Kinder kriegen kann und meine Frau sich nichts sehnlicher wüncht als Kinder möchte ich sie nicht unglücklich machen und würde einer Trennung nicht im Wege stehen weil ich merke das es sie schon sehr belastet auch wenn sie gute Mime zum guten Spiel tut
Darum die frage ob die Ehe ohne Trennungjahr getrenet werden würde wenn auf alles verzichtet wird wie den versorgungssusgleich und was da noch alles geprüfte werden müsste
Weil es halt eine sehr grosse Belastung für beide wäre nach der Scheidungseinreichung noch ein Jahr seines Lebens zuverstreichen
Und ja ich weiß das sich nicht alle kinderlosen scheiden lassen jedoch geht jeder anders damit um und lieber ein Schrecken mit einem Ende als ein ende ohne Schrecken

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Aras am 29.03.2017 um 17:50:56
Ja, kannst ja als Marokkaner marokkanisches Scheidungsstatut mit deiner Ehefrau beim Notar vereinbaren (Rom III).  Dann kannst du ggf. nach marokkanischem Recht dich schneller scheiden lassen.

Eine AE wegen der Trennung/Scheidung gäb es nicht. Also Ausreise. Oder du findest irgendwas wie ein gute Beschäfitigung in einem Mangelberuf etc. GLaub das haben wir bereits erklärt.

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Kasimir1234 am 29.03.2017 um 18:04:55
Wie bitte scheidungsstatus beim Notar
Ich hab nach einer Scheidung in deutschland gefragt und niChr in Marokko oder was sie da vorschlagen
Und übrigens eine marokanische Scheidung wird in der BRD nicht akzeptiert

Titel: Re: Ist der Unerfüllte Kinderwunsch ein Härtefall
Beitrag von Aras am 29.03.2017 um 18:21:47
Du und deine scheidungswillige Noch-Frau gehen zum Notar und erklären das marokkanische Scheidungsstatut für bindend. Dabei gibst du deiner Frau gleichzeitig auch die Vollmacht den Talaq aussprechen zu dürfen.

Dann beantragt am Besten deine Frau vor Gericht die Scheidung bzw. den Talaq. Ob das jetzt auch gelten würde, wenn du die Scheidung beantragen würdest... würde ich wegen der "Waffengleichheit" bejahen.

Wichtig ist auch, dass die Ehe gescheitert sein muss.

https://www.ftcam.de/ft_files/FuR_2013_01_AufsatzROMIII.pdf
http://www.juraexamen.info/olg-hamm-scheidung-eines-iranischen-ehepaars-nach-iranischem-recht-talaq/

Verstanden? Wenn nicht, sind wir hier ein freies Forum. Für Scheidungssachen besteht sowieso Anwaltspflicht. Also geh am Besten zu einem Anwalt und besprich das. Ansonsten eben deutsches Scheidungsstatut und 1 Jahr Trennung.

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