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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung in dem Kosovo
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Beitrag begonnen von Katamaut am 27.03.2017 um 13:30:10

Titel: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Katamaut am 27.03.2017 um 13:30:10
Hallo und erst einmal ein gruß an alle. Ich habe seit 08/2014 eine Familie (2 Eltern mit 5 Kindern) aus dem Kosovo betreut, will nicht zu weit ausholen, und stelle einfach mal meine frage, die Familie hatte bis 01/2017 einen Asylantrag des neugeboren Kindes am laufen der abgelehnt wurde, der Anwalt legte Widerspruch im eilverfahren ein, der am 26.01.2017 abgewiesen wurde, das schreiben kam am 04.02.2017 vom Anwalt zu der Familie, worauf er geraten hat eine Freiwillige ausreise anzustreben, ich überzeugte die Familie davon und rief am 07.02.2017 in der dafür vorgesehenen Ausländer Behörde an, die Sachbearbeiter sagte das es kein Problem ist, so machte ich Tel einen Termin bei einer Rückerberatung und diese tel mit der Ausländer Behörde das die Familie in 7 tagen ein Termin dort habe, der tag der Beratung stand an und war dort mit dem Vater und eines der Söhne, die Frau regelte alles, tel sogar mit Ura 2, und versicherte uns das alles ok sei und nicht passieren würde, nun das Dilemma, keine 14 Stunden später stand die Ausländer Behörde der selbe Sachbearbeiter der mir und der Rückerberatung uns in den glauben ließ sie können freiwillig ausreisen stand vor der Tür und schob die Familie ab, ich selber wurde erst Morgens über eine Nachricht darüber informiert. ich fand es sehr schlimm da die Familie uns vertraut hatte, nun gut, ich habe heute die Akte bekommen und dort geht hervor das der Flug schon am 24.01.2017 feststand und gebucht war.
meine frage ist, kann ich etwas wegen der einreise sperre von 30 Monaten machen da wir ja offensichtlich getäuscht wurden.
ferner wurden sogar die Anziehsachen der Kinder in der Wohnung belassen weil sie einfach vergessen wurde.
Bitte um schnelle Antwort und bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
Gruß Peter

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von reinhard am 27.03.2017 um 13:59:16
Sie haben doch sicherlich eine Ausreisefrist von einer Woche erhalten. Offenbar wurde der (sinnlose) Eilantrag ja am 26. Januar abgelehnt.

Ich vermute, Du hast alles zu spät eingeleitet. Die Ausreisefrist ist ja Anfang Februar abgelaufen.

Es ist immer schwierig, hinterher was zu reparieren.

Oder haben sie schriftlich eine Verlängerung der Ausreisefrist beantragt und eine schriftliche Antwort erhalten? Falls Du nur geredet hast, hatte das keine Bedeutung, Bedeutung haben nur die schriftlichen Entscheidungen, die kommen.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Katamaut am 27.03.2017 um 16:40:06
Hallo
danke für die Antwort, habe ja wegen des Eilantrages erst am 04.02.2017 erfahren, und am 07.02.2017 mit Behörde geredet, naja hab mich halt wie die Rückkehrberatung auf ihr wort verlassen, nun bin jetzt schlauer aber traurig, das man sich nicht mehr auf ein wort einer Behörde verlassen kann.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von okatomy am 27.03.2017 um 16:52:14
Zu deiner Frage: Was willst du denn gegen die Einreisesperre machen und warum? Du kannst natürlich Aufhebung oder kürzere Befristung beantragen. Wird aber wohl abgelehnt werden. Realistisch betrachtet ist doch die Bleibeperspektive der Leute weder heute noch in 30 Monaten vohanden.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Katamaut am 27.03.2017 um 20:11:56
Ja, ich würde gerne die einreisesperre auf 10 Monate setzten lassen, wenn es ginge, fand es Menschlich nicht korrekt das man Leute in Sicherheit wiegt und keine 14 Stunden später in den Kosovo rückführt, es geht mir darum das man einer Behörde nicht alles durch gehen lassen sollte. Klar waren sie ausreisepflichtig, aber muss man dann Leute die sich sehr für Ausländer einsetzten und dann noch eine von einer großen Hilfsorganisation sagen, die freiwillige ausreise kann stattfinden, auch die stehen ja dumm da und wo ist die Zusammenarbeit dann noch gegeben.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von okatomy am 27.03.2017 um 20:59:28
Du kannst es beantragen. Aber was bringt es? Das ermutigt die Leute doch nur dazu es aufs neue zu versuchen. Sowas verstehe ich nicht als Hilfe.

Klar war es wenn es so vorgefallen ist nicht die feine Art aber die Ausreise hätte halt schon viel früher organisiert werden müssen und zwar Anfang Februar als die endgültige Ablehnung bekannt war.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Katamaut am 27.03.2017 um 21:29:31
wie gesagt, die Ablehnung kam am 04.02.2017 gegen 14:30Uhr mit der Post als schreiben vom Anwalt, dieses war ein Samstag, und am Dienstag den 07.02.2017 habe ich sofort alles angeleiert, konnte keinen vorher erreichen, schneller geht es nicht weil ein Wochenende dazwischen lag.
aber frage mich in wie weit ich die Ausländer Behörde zu weiten solchen Aktionen ermutige damit?

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Mojo Jojo am 27.03.2017 um 21:42:10
Auch wenn ich deine Frage jetzt nicht verstehe (womit willst du die AbH zu was evtl ermutigen?), hat die AbH gemäß deinen Schilderungen nicht's getan, was man ihr 'nicht durchgehen lassen sollte'. 

Wenn du eine Verkürzung beantragen möchtest, musst du dieses Anliegen auch gut begründen.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von okatomy am 27.03.2017 um 21:43:17
Nein es ermutigt die Leute aus dem Kosovo wieder her zu kommen wenn es keine Einreisesprre nach Abschiebung oder offensichtlich unbegründeten Asylanträgen gebe.

Ob der ABH Mitarbeiter in dem Moment als er dir die telefonische Auskunft gab überhaupt so tief in der Akte drinnen war und die bevorstehende Abschiebung wusste ist halt die Frage. Aber wenn er es wüsste dürfte er es dir auch nicht ankündigen.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von KaGe am 28.03.2017 um 09:26:04
Aus welchem Grund sollte die Familie früher wieder einreisen dürfen?
Aus welchem Grund sollen es nun 10 Monate sein?

Du kannst der Familie ganz sicher erklären, daß es nicht an dir lag, was passiert ist.
Das dürfte genügen.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Aras am 28.03.2017 um 09:52:21
Muss da auch KaGe zustimmen.
Find es offen gesagt auch fraglich. Was soll nach 10 Monaten so anders sein? Einen Anreiz für Asylmissbrauch durch die Neubefristung sehe ich nicht, aber auch keinen echten Grund für die Verkürzung der Frist.


Katamaut schrieb am 27.03.2017 um 13:30:10:
ferner wurden sogar die Anziehsachen der Kinder in der Wohnung belassen weil sie einfach vergessen wurde.

Hast du die Wohnungsschlüssel? Oder hast du eine Vollmacht? Du kannst ja dir Zugang verschaffen und die Sachen packen und in den Kosovo verschicken.

Man hätte imho sofort die Rückreiseberatung in Anspruch nehmen müssen parallel zu den sinnlosen Rechtsmitteln des Anwaltes. Aber in eurem Fall ist das quasi Verzögerungstaktik.

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von Petersburger am 28.03.2017 um 10:41:12
Ich will das Folgende nicht einfach so stehen lassen:

Katamaut schrieb am 27.03.2017 um 13:30:10:
da wir ja offensichtlich getäuscht wurden.

Fakt ist:
Es ging um vollziehbar Ausreisepflichtige. Alle Fristen zur freiwilligen Ausreise waren abgelaufen.

Was erwartest Du bei einem Telefonanruf?
Die Auskunft, das Du Dir Deine Bemühungen sparen kannst, weil die Abschiebung morgen stattfindet?
Findet die Abschiebung dann tatsächlich noch statt?

Der Kollege hat exakt so gehandelt, wie das zu erwarten ist.
Nachdem alle vorherigen Bemühungen der Ausländerbehörde, den Aufenthalt zu beenden, offenbar ins Leere gingen, gibt es auch keine andere erkennbare Möglichkeit.


Wenn mich der Fall interessieren würde, dann wäre meine erste Frage:
Wie kann es sein, dass über einen durch den Anwalt eingereichter Eilantrag am 26.01. entschieden wird und  die Betroffenen erst 9 (neun)! Tage später die Information darüber von ihrem Anwalt erhalten?

Titel: Re: Abschiebung in dem Kosovo
Beitrag von reinhard am 28.03.2017 um 10:51:24
Es ist ja wohl so, dass die Ablehnung des Eilantrages an den Anwalt ging und es dann Kommunikationsprobleme zwischen Anwalt - Mandant - Helfer gab. Das hat aber mit der Ausländerbehörde nichts zu tun.

Es ist auch fraglich, was eine Terminvereinbarung mit der Rückkehrberatung damit zu tun hat. Natürlich kann ich für eine Familie, die zur Ausreise aufgefordert wurde, einen Termin für die Beratung zur freiwillige Rückkehr vereinbaren, auch telefonisch. Ich weiß dann aber, dass das mit der anderen Abteilung der Behörde, die die Abschiebung vorbereitet, sowie mit den übrigen Stellen, die Abschiebungen koordinieren (Landesamt, Innenministerium, Frontex) nichts zu tun hat. Und wenn die Nachricht eintrudelt, dass ein Flieger aus Schweden in den Kosovo 40 freie Plätze hat und morgen für zwei Stunden zwischenlandet, dann wird die zuständige Abteilung 40 Personen zusammen suchen, ohne sich noch mal mit einer oder mehreren Beratungsstellen abzusprechen.

Der Anwalt hätte im Januar eigentlich sagen müssen, welche Aussichten ein Asylantrag ("Ich werde politsch verfolgt!") für ein hier geborenes Baby hat, welche Aussichten ein Eilantrag in derselben Sache haben kann. Wer klug ist, vereinbart die Beratung in der Zeit, in der der Eilantrag läuft. Denn das Ergebnis des Eilantrages ist kalkulierbar.

Eine Neubefristung können nur die Betroffenen beantragen, und zwar bei der Behörde, die über die Sperre und die Zeit der Sperre entschieden hat. Sie sollten in der Begründung sorgfältig alle Gründe aufführen, die seit der Festlegung der Zeit der Sperre dazu gekommen sind und die die Behörde zu einer neuen Bewertung der Frist bringen könnten.

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