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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
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Beitrag begonnen von Maria10 am 26.03.2017 um 00:30:03

Titel: unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Maria10 am 26.03.2017 um 00:30:03
Hallo,

mein Mann kommt gebürtig aus Ghana, lebte aber schon 5 Jahre in Italien bevor er wegen mir nach Deutschland zog. Wir sind nächstes Jahr im Januar 3 Jahre verheiratet und dann lebt er auch 3 Jahre in Deutschland. Seine befristete Aufenthaltserlaubnis geht bis diesem Jahr Dezember. Wurde damals so gemacht, da dann auch sein Reisepass ausläuft. Den wird er jetzt Ende Juni verlängern.
Wir haben ein Baby von 4 Monaten zusammen.
Nun meine Frage, bekommt er jetzt wenn er die Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Ab wann kann er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Welche Vorraussetzungen müssen für die beiden jeweiligen "Titel" gegeben sein?
Ein unbefristeter  Arbeitsvertrag ist vorhanden.

Vielen Dank schonmal.

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Saxonicus am 26.03.2017 um 00:49:31
- gelöscht -


Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von T.P.2013 am 26.03.2017 um 04:33:19
Hallo,

die "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" nennt sich "Niederlassungserlaubnis" (=NE).
Die Voraussetzungen kannst Du gut erklärt hier nachlesen: Klick.

Die Voraussetzungen + Erklärungen für eine Einbürgerung findest Du hier, für Euren Fall ab Seite 42 der Broschüre: Klick.

Falls Fragen offen sind, kannst Du hier nachfragen.

Gruß


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