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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reisen mit zwei Pässen
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Beitrag begonnen von ToWa am 24.03.2017 um 13:32:39

Titel: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von ToWa am 24.03.2017 um 13:32:39
Hallo,

ich bin durch Aussagen im Bekanntenkreis verunsichert worden.

Der aktuelle Reisepass meiner dominikanischen Ehefrau mit der eingeklebten Niederlassungserlaubnis wird im Juni ungültig.
Wir haben einen neuen Reisepass beantragt und auch vor zwei Wochen erhalten.
Den eAT haben wir jetzt noch nicht beantragt, da meine Frau im April in ihre Heimat fliegt und wir danach den eAT organisieren wollen.
Das Fliegen mit dem alten, entwerteten Reisepass mit Niederlassungserlaubnis und dem neuen Reisepass sollte doch keine Probleme geben, oder ?

Vielen Dank für den Anworten,
ToWa

Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von T.P.2013 am 24.03.2017 um 14:24:47
Hallo,

nein, dürfte kein Problem geben.
Diese Verfahrensweise ist zulässig.

Gruß

Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von Saxonicus am 24.03.2017 um 18:00:01

ToWa schrieb am 24.03.2017 um 13:32:39:
Das Fliegen mit dem alten, entwerteten Reisepass mit Niederlassungserlaubnis und dem neuen Reisepass sollte doch keine Probleme geben, oder ?

Meine Frau hat das schon seit Jahrzehnten so praktiziert, weil sie sich ihre neuen Pässe immer im Heimatland ausstellen lässt (dort kostet es nur einen Bruchteil dessen, was sie bei ihren Konsulat bezahlen müsste). Probleme gab es bei der Einreise in Deutschland deshalb noch nie.

Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von ToWa am 17.04.2017 um 20:00:48
Die Einreise in Santo Domingo war kein Problem.
Leider gibt es jetzt doch eine Schwierigkeit - meine Frau hat den alten Reisepass mit der eingeklebten Niederlassungserlaugnis verloren.
Zum Glück hatte ich ihr eine Kopie des alten Reispasses und der Niederlassungserlaubnis mitgegeben, und sie hat natürlich noch den neuen Reisepass.
Wie wird es jetzt beim Abflug in drei Wochen laufen ?
Wird es beim Einchecken am Flughafen durch die Fluggesellschaft (Condor) Schwierigkeiten geben oder reicht eine Kopie der Niederlassungserlaubnis aus ?
Die Bundespolizei in Frankfurt hat empfohlen, zwei Tage vor Abflug bei Condor aufzuschlagen, um die Sachlage darzustellen.
Bei der Einreise und der Passkontrolle in Frankfurt dürfte es keine Problem geben, da die Bundespolizei im Computer nachschauen wird und feststellt, daß ein Aufenthaltstitel vorliegt.

Gruß


Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von Petersburger am 17.04.2017 um 21:47:44
Kopie reicht nicht aus.

Morgen gehst Du zur ABH und bittest um eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Am besten per Mail an die AV.
Eine Vorabzustimmung, keine Bestätigung oder sonstwas.

Dann sollte Deine Frau dort ein nationales Visum zur Wiedereinreise beantragen.

Das ist das einzige schengenfähige Grenzübertrittsdokument, das sie dort bekommen kann. Und das einzige, das sie von allen Eventualitäten und Wissen/Unwissen, Wollen/Nichtwollen von Grenzbeamten und Fluggesellschaften unabhängig macht.

Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von ToWa am 19.04.2017 um 00:54:08
Ich muss nochmal nachhaken.
Es ist ja nicht so, daß wir einen abgelaufenen Reisepass oder einen nicht mehr gültigen Aufenthaltstitel haben.
Es liegt ein neuer Reisepass vor und die Niederlassungserlaubnis ist ja nicht ungültig, nur weil sie nicht im Original vorliegt, sondern nur als Kopie.
Gibt es bei der ABH die Möglichkeit noch ein Klebeetikett zu bekommen, wie es früher üblich war ?
Oder einen anderen Notfallausweis oder eine schriftliche Bestätigung, daß wir im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sind ?

Titel: Re: Reisen mit zwei Pässen
Beitrag von Petersburger am 19.04.2017 um 05:52:53
Du denkst am Problem vorbei.

Für den Grenzübertritt muss sie im Besitz eines die Einreise gestattenden Dokuments sein.

Nicht: Sie muss die Erlaubnis haben (hier: die Niederlassungserlaubnis), sondern ein Dokument zum Beleg dieser Erlaubnis.

Daran mangelt es; solche Dokumente können nicht durch Kopien ersetzt werden. Schon gar nicht seit es GIMP, Photoshop und Konsorten gibt.


Selbstverständlich gibt es bei gutem Willen auf allen Seiten Möglichkeiten, durch Nachfragen und Schriftwechsel und ... auch ohne Dokument in ein Flugzeug zu kommen. Sie alle setzen zusätzlich Zeit und Aufwand vor dem Abflug voraus.
Wenn das nun aber von 150 Passagieren eines Flugzeugs auf einmal 20 wollen und erwarten, was wird wohl passieren?

Unser Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei freut sich zum Beispiel immer, wenn er früh um fünf vom Flughafen wegen solcher Kandidaten angerufen wird. Besonders am Wochenende.
Nein, es ist nicht sein Job, nachts/in seiner Freizeit Leuten zu helfen, die den rechtzeitigen Gang in die AV vermeiden wollten.



Es gibt derzeit die Möglichkeit, vergleichsweise in Ruhe das einzige schengenfähige Dokument zu beantragen, das ein Ausländer im Ausland erhalten kann: Ein Visum.
Vorwärts in die AV und es beantragen.


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