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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Fragen zur NE
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Beitrag begonnen von Satohd am 23.03.2017 um 12:26:10

Titel: Fragen zur NE
Beitrag von Satohd am 23.03.2017 um 12:26:10
Hallo Leute

Ich fülle gerade meinen Antrag auf die NE aus und ich habe ein paar Fragen dazu.

1. Hier wird nachgefragt, ob ich die deutsche Sprache sowie die deutsche Rechtsordnung kenne. Da ich hier geboren bin und hier zur Schule gegangen bin ist das natürlich der Fall. Jedoch wollen die von mir einen Nachweis dafür. Was soll ich dann hinschreiben? Wenn ich nein ankreuzen würde wäre das ja auch falsch.

2."Beziehen Sie oder eine unterhaltsberechtigte Person Sozialleistungen (z.B. nach SGB II, XII, VIII)?" Meine Eltern beziehen Kindergeld, muss ich dies hier angeben?

3. Am ende stehen "Vorzulegende Unterlagen und Bestätigungen". Darunter fallen "Einkommensnachweis", "Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme am Basissprachkurs", "Führungszeugnis" und "Aufforderung zur Ärztlichen Untersuchung". Ersteres habe ich nicht, da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern lebe. Der Sprachkurs ist auch überflüssig in meiner Situation. Und sind die letzten zwei immer erforderlich?

4. Hier steht: "Ist ihr Lebensunterhalt gesichert?". Was soll ich dahin schreiben? Dass meine Eltern berufstätig sind?

Wäre toll, wenn ihr antworten könntet.

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von 2Chevaux am 23.03.2017 um 12:35:28
Darf ich mal nach dem Alter fragen ?

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von Satohd am 23.03.2017 um 12:38:17

schrieb am 23.03.2017 um 12:35:28:
Darf ich mal nach dem Alter fragen ?


18 seit septemver

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von 2Chevaux am 23.03.2017 um 12:52:29
Okay, dann sind bestimmte Angaben nicht relevant.

Wichtig sind Schulzeugnisse. Sie weisen natürlich Sprachkenntnisse und ähnliches nach und sie dienen nebenbei als Beleg dafür, daß keine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von engine am 23.03.2017 um 13:27:36
Mit Sozialleistungen sind hier nicht das Kindergeld gemeint und auch nicht ALG 1 sondern Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Den Kindergeldbezug brauchst Du nicht angeben.

Zu 4.: "Da die Schulausbildung noch nicht abgeschlossen ist, wird mein Lebensunterhalt durch meine berufstätigen Eltern gesichert."

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von Satohd am 23.03.2017 um 13:28:00

schrieb am 23.03.2017 um 12:52:29:
Okay, dann sind bestimmte Angaben nicht relevant.

Wichtig sind Schulzeugnisse. Sie weisen natürlich Sprachkenntnisse und ähnliches nach und sie dienen nebenbei als Beleg dafür, daß keine Erwerbstätigkeit möglich ist.


Wie siehts mit den anderen fragen aus?

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von T.P.2013 am 23.03.2017 um 16:22:27

Satohd schrieb am 23.03.2017 um 13:28:00:
Wie siehts mit den anderen fragen aus? 



Hallo,

1) Ja. Schulbesuch in DEU.
2) Nein.
3) a) Einkommensnachweis: "Schüler. Lebe bei meinen Eltern".
    b) Basissprachkurs: "entfällt".
    c) Polizeil. Führungszeugnis: Erforderlich.
    d) Ärztl. Untersuchung: ? M.E. nicht erforderlich.
4) "Ja. Durch Eltern".

Gruß

Titel: Re: Fragen zur NE
Beitrag von Jojo2015 am 23.03.2017 um 20:12:30
Wofür soll denn ein Führungszeugnis notwendig sein? Die Behörde erhält doch selbst einen vollständigen BZR Auszug...

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