i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubniss erloschen?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1489778074

Beitrag begonnen von Amphilochus am 17.03.2017 um 20:14:34

Titel: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Amphilochus am 17.03.2017 um 20:14:34
Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt.

Nicht-EU-Bürger seit 2003 rechtmäßig in Deutschland mit gesicherten Unterhalt. Zuletzt im Besitz der NE. Er war nun von drei aus Deutschland abwesend. Wie stehen seine Chancen, seine NE wieder aufleben zu lassen? Sein Lebensunterhalt wäre gesichert

Vielen Dank für eure Antworten

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Petersburger am 17.03.2017 um 21:19:32

Amphilochus schrieb am 17.03.2017 um 20:14:34:
Er war nun von drei aus Deutschland abwesend.

Bestimmt irgendein Fehler beim Eingeben ... ich habe diese Aussage nicht verstanden.  :-?

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Saxonicus am 17.03.2017 um 21:22:03

Amphilochus schrieb am 17.03.2017 um 20:14:34:
Er war nun von drei aus Deutschland abwesend.

Was bedeutet das ? Drei Jahre ?

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts;

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Amphilochus am 18.03.2017 um 07:22:58
Hallo,

ja ich meinte, dass er drei Jahre nicht in Deutschland war. Meint ihr, es besteht die chance eine neue AE zu erhalten, eventuell mit anwaltlicher Hilfe, oder müsste er den gesamten Prozess von vorne durchlaufen?

Liebe Grüße und Danke

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Aras am 18.03.2017 um 07:32:00
Ist er vor der Ausreise mit einer Deutschen verheiratet und bestand diese Ehe auch im Ausland und besteht diese Ehe noch?

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Amphilochus am 18.03.2017 um 10:14:42
Hallo,

leider nein.

Liebe Grüße

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von deerhunter am 18.03.2017 um 17:26:08
Dann wird er vermutlich den ganzen Prozess erneut durchlaufen müssen, um an eine neue AE zu kommen! Die alte NE ist abgelaufen und nicht  reanimierbar

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von Amphilochus am 18.03.2017 um 17:45:56
Hallo,

ok. Das habe ich schon befürchtet. Also sieht es eher schlecht aus, dass er eine bekommt. Oder spielt es eine Rolle, dass er schon einmal eine NE hatte?

Liebe Grüße

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss erloschen?
Beitrag von reinhard am 18.03.2017 um 17:58:55

Amphilochus schrieb am 18.03.2017 um 17:45:56:
Oder spielt es eine Rolle, dass er schon einmal eine NE hatte?


Nein, das spielt keine Rolle.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.