i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Jugendstrafe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1489594810 Beitrag begonnen von Satohd am 15.03.2017 um 17:20:10 |
Titel: Einbürgerung mit Jugendstrafe Beitrag von Satohd am 15.03.2017 um 17:20:10
Hallo Leute
Ich bin 18 jahre alt, wurde in Deutschland geboren und habe eine türkische Staatsbürgerschaft. Mit 16 wurde ich zu 6 monaten jugendarrest verurteilt die auf 2 jahre bewährung gelegt wurden. Ich besitze momentan eine befristete Aufenthaltsgenehmigung die bald ausläuft. Ich möchte die einbürgerung beantragen, aber die kann ja abgelehnt werden wegen meiner straftat. Soll ich gleichzeitig eine verlängerung meines aufenthaltstitel beantragen oder wäre das redundant? Aber was passiert wenn meine einbürgerung abgelehnt wird und mein AE abläuft? |
Titel: Re: Einbürgerung mit Jugendstrafe Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 17:23:56
Du brauchst sowieso eine Aufenthaltserlaubnis um dich einbürgern zu können. Also musst du so oder so eine AE beantragen.
Zitat:
Jugendarrest ist ein Zuchtmittel nach dem JGG. Also da hast du Glück denn es wird nicht beachtet. |
Titel: Re: Einbürgerung mit Jugendstrafe Beitrag von Ralf am 15.03.2017 um 22:34:09
Jugendarrest hat allerdings eine Maximaldauer von 4 Wochen,
und Bewährung gibt es beim Jugendarrest nicht. Es wird sich daher wohl eher um Jugendstrafe gehandelt haben. Die Strafe steht daher einer Einbürgerung entgegen, so lange sie nicht getilgt ist. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |