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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von pitu2 am 15.03.2017 um 15:53:46

Titel: Heirat in Dänemark
Beitrag von pitu2 am 15.03.2017 um 15:53:46
Guten Tag,

ich habe bereits in diesem Thread über die situation von meiner Partnerin und mir gesprochen. damals ging es jedoch um ein eventuelles Studium, jetzt geht es um die Eheschließung: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1479816658/18#18

Ich bin deutscher Staatsangehöriger, meine Partnerin stammt aus Albanien. Sie besitzt aktuell einen Aufenthalt nach §16 Abs. 5 (Sprachkurs), welcher bis zum 24.04.2017 gültig ist.

Wir werden nun in der ersten Aprilwoche in Dänemark heiraten, der Termin steht fest und sämtliche Unterlagen liegen vor.
Was wären nach der Heirat die nächsten Schritte, um einen reibungslosen Ablauf nach der Heirar zu gewährleisten? Heirat -> Apostille beim dänischen Außenministerium in Koppenhagen -> Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt in Deutschland -> Ausländerbehörde und dann natürlich der Rest, wie Krankenversicherung....

Habe ich etwas vergessen?

Beste Grüße

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 16:17:36
Anmeldung einer Eheschließung bedeutet in Deutschland, dass du beim Standesamt einen Termin zur Eheschließung vereinbarst.

Was du wohl machen willst, ist die Vermerkung der Eheschließung ins Melderegister.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von pitu2 am 15.03.2017 um 16:20:13

Aras schrieb am 15.03.2017 um 16:17:36:
Anmeldung einer Eheschließung bedeutet in Deutschland, dass du beim Standesamt einen Termin zur Eheschließung vereinbarst.

Was du wohl machen willst, ist die Vermerkung der Eheschließung ins Melderegister. 


Genau, die Vermerkung der Eheschließung ist gemeint. Habe ich ansonsten etwas vergessen?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 16:27:56
Nein. Der Rest ergibt sich von selbst. Bspw. dem Vermieter den Einzug der Frau bekanntgeben.


Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von pitu2 am 25.03.2017 um 15:08:27
Ich habe für meine Partnerin damals eine Verpflichtungserklärung abgegeben (als die Dauer noch 3 Jahre war). Erlischt die VE nach dem Aufenthaltswechsel?
Wie würde es sich theoretisch mit der VE verhalten, wenn z.B. nach dem Sprachkursaufenthalt in sein Heimatland ausreist, erlischt die VE dann auch?

Grüße

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 25.03.2017 um 16:39:54
Wenn Du verheiratet bist, dann bist Du Deiner Ehepartnerin ohnehin zum Unterhalt verpflichtet.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von pitu2 am 25.03.2017 um 18:58:04

Saxonicus schrieb am 25.03.2017 um 16:39:54:
Wenn Du verheiratet bist, dann bist Du Deiner Ehepartnerin ohnehin zum Unterhalt verpflichtet. 


Ja, das ist mir bekannt.
Trotzdem würde ich aus reinem Interesse gerne wissen, was mit der VE passiert.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 25.03.2017 um 19:02:17
Durch den Zweckwechsel von Sprachkurs-Aufenthalt zum FZF-Aufenthalt erlischt die für den Sprachkurs-Aufenthalt erteilte VE. Und zwar in dem Moment wo die AE deiner Frau erteilt wird, also idR wenn sie die eAT in der Hand hält.

§ 68 AufenthG

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