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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsche Staatsangehörigkeit.
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Beitrag begonnen von Travis-August am 15.03.2017 um 12:03:29

Titel: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Travis-August am 15.03.2017 um 12:03:29
Hallo Everybody,

Ich bin 24 jahre alt und komme aus Algerien, mein Vater lebt in Deuschland seit 50 jahren und er hat eine Deutsche Staatsangehörigkeit,Ich weiss nicht wann er sie bekommen hat aber es war schon lange hier.

Meine frage steht ob es villeicht eine möglichkeit  oder Einrichtungen gibt die mir einer Deutsche Staatsangehörigkeit besorgen kann obwohl meinen Vater ein Deutscher ist?

Ich werde viel dankbar sein für ihre Antworten, und ich enschuldige mich für meine deutsche Sprache.

Bemerkung: Ich lebe zuzeit in Algerien.

Best Regards.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 12:09:38

Krimo99 schrieb am 15.03.2017 um 12:03:29:
Meine frage steht ob es villeicht eine möglichkeit  oder Einrichtungen gibt die mir einer Deutsche Staatsangehörigkeit besorgen kann obwohl meinen Vater ein Deutscher ist?

Obwohl oder weil er Deutscher ist?

Ansonsten finde erstmal heraus wann er Deutscher geworden ist. War es vor deiner Geburt oder nach deiner Geburt?
Oder hast du Probleme mit deinem Vater?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Travis-August am 15.03.2017 um 12:46:54

Aras schrieb am 15.03.2017 um 12:09:38:
Obwohl oder weil er Deutscher ist?

Ansonsten finde erstmal heraus wann er Deutscher geworden ist. War es vor deiner Geburt oder nach deiner Geburt?
Oder hast du Probleme mit deinem Vater?


Ich glaube es war nach meiner Geburt dass er ein Deutscher geworden war, und nein ich habe keine Probleme mit meinem Vater  :-[

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 12:50:40
Wenn es nach deiner Geburt war, dann hast du die Deutsche nicht aufgrund von der Geburt.

Ich sehe jetzt auch keinen Grund warum du die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen könntest. Du lebst ja nichtmal in Deutschland.

Du müsstest überhaupt erstmal nach Deutschland übersiedeln.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Travis-August am 15.03.2017 um 13:04:33

Aras schrieb am 15.03.2017 um 12:50:40:
Du müsstest überhaupt erstmal nach Deutschland übersiedeln.


Wenn ich  nach Deutschland übersiedle dann wird die verarbeitung der staatsangehörigkeit leichter sein insbesonders für mich wegen die Beziehung zwischen ich und meinen Vaters?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von dim4ik am 15.03.2017 um 15:20:05

Krimo99 schrieb am 15.03.2017 um 13:04:33:
Wenn ich  nach Deutschland übersiedle dann wird die verarbeitung der staatsangehörigkeit leichter sein insbesonders für mich wegen die Beziehung zwischen ich und meinen Vaters?

Wenn Du nach Deutschland übersiedelst, wird die Einbürgerung im Vergleich zu jetzt überhaupt möglich (eine Einbürgerung nach § 14 StAG lasse ich erstmal außen vor). Dein deutscher Vater wird allerdings die Einbürgerung nicht erleichtern bzw. beschleunigen können, d.h. es gibt für Dich insoweit keine Vorteile.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Saxonicus am 15.03.2017 um 15:53:41

Krimo99 schrieb am 15.03.2017 um 13:04:33:
Wenn ich  nach Deutschland übersiedle dann wird die verarbeitung der staatsangehörigkeit leichter sein insbesonders für mich wegen die Beziehung zwischen ich und meinen Vaters?

Deine Einbürgerung in Deutschland ist erst dann möglich, wenn Du die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen kannst. Mit Deinem Vater und dessen Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Travis-August am 15.03.2017 um 16:48:27

dim4ik schrieb am 15.03.2017 um 15:20:05:
Wenn Du nach Deutschland übersiedelst, wird die Einbürgerung im Vergleich zu jetzt überhaupt möglich


Wie ich es verstehe,Dann kann ich eigentlich Momentan für eine Einbürgerungskunde anwenden ohne in Deutschland für mehr als 8 jahren leben zu können?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Aras am 15.03.2017 um 17:21:11
Und wie?

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Travis-August am 16.03.2017 um 01:05:11

Aras schrieb am 15.03.2017 um 17:21:11:
Und wie?


Dachte mal so  :-/ :-/

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Aras am 16.03.2017 um 02:30:50
Für jemanden der kaum Bindungen zu Deutschland hat, gibt es keine Auslandseinbürgerung

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von dim4ik am 16.03.2017 um 07:06:17
@ Travis-August, lies doch mal in Ruhe § 10 StAG durch, dann wird Dir vieles klar:

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__10.html

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit.
Beitrag von reinhard am 16.03.2017 um 10:56:41
Du musst erst nach Deutschland umziehen. Dafür braucht Du einen eigenen Grund, Dein Vater zählt nicht (mehr), seit Du volljährig bist.

Hier musst Du Deutsch lernen, Arbeit finden, darfst keine Vorstrafen haben und wirst nach acht Jahren eingebürgert. Wenn Du besondere Gründe hast, kann es auch früher passieren. Aber es geht dabei nur um Dich und Deine Leistungen und Deine Voraussetzungen, die Staatsangehörigkeit von Mutter und Vater ist dabei egal.

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