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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1489387990 Beitrag begonnen von Beate Jaeger am 13.03.2017 um 07:53:10 |
Titel: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Beate Jaeger am 13.03.2017 um 07:53:10
Nach Rückkehr aus den USA nach 22 Jahren habe ich die Wiedereinbürgerung als Deutsche im Oktober 2016 beantragt. Als ich die US StB annahm hat man mich nicht aufgeklärt, dass ich meine Deutsche verliere. Bin in Bayern geboren, habe 50 Jahre in DE gelebt, 36 Jahre hier gearbeitet, beziehe 2 Renten hier, Aufenthaltstitel nach §78Abs.1 und §38Abs.2.
Bis zum heutigen Tage habe ich nichteinmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Gebühr von €255,00 bezahlt. Ich muss ständig meinen US Pass, ein Document mit meiner Adresse und Pol. Anmeldung mit mir tragen, wenn ich mich ausweisen soll, da ich keinen Anspruch auf PA habe. Bin über 70 und doch ein wenig verzweifelt. Für jede Info sehr dankbar. :-/ :'( :-* |
Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von okatomy am 13.03.2017 um 08:13:05 Beate Jaeger schrieb am 13.03.2017 um 07:53:10:
Das ist auch nicht nötig da es im Gesetz steht. Und die US-Behörde geht das auch nichts an, die deutsche Behörde erfährt es ja normalerweise erst wenn es "zu spät" ist. Zitat:
Hast du denn schon mal bei der zuständigen EBH nachgefragt, ggf. schriftlich? GGf. ist die Behörde auch überlastet, kommt häufig vor in größeren Städten mit Ausländeranteil wie Berlin und München. Ob deine Behörde überlastet erscheint kannst du am besten selbst einschätzen. Braucht es lange Vorlaufzeiten um einen Termin zu bekommen oder wird man auch mal bediehnt wenn man unangemeldet vorbeikommt? |
Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Aras am 13.03.2017 um 08:35:27
Ich würde mal an deiner Stelle mit dem Behördenleiter reden bzw. bzw. Oberbürgermeisteramt vorsprechen. Du kannst als ehemalige Deutsche dich durch das vereinfachte Verfahren nach § 13 StaG einbürgern lassen. Es wird nur deine Geschäftsfähigkeit verlangt und deine Straffreiheit.
Aber bedenke, dass du dich aus der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit entlassen musst. Das könnte zu weiteren Zeitverzögerungen führen. |
Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Obst88 am 13.03.2017 um 15:57:10 Aras schrieb am 13.03.2017 um 08:35:27:
Muss man das noch? Die USA haben die Gebühr doch auf ~$2500 erhöht, wenn man weniger als das im Monat an Einkommen hat dürfte eine Entlassung aus der US Staatsangehörigkeit doch eine unzumutbare Belastung darstellen, sodass auf die Ausbürgerung werden kann? |
Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Ralf am 13.03.2017 um 22:31:39 Aras schrieb am 13.03.2017 um 08:35:27:
Nein, § 13 ist für ehem. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, und für die ist dann sowieso das Bundes- verwaltungsamt zuständig. Ehrlich gesagt, sehe ich keinen besonderen Grund für ein beschleunigtes Verfahren, also einer Bevorzugung gegenüber den sonstigen Antragstellern. |
Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Beate Jaeger am 14.03.2017 um 07:54:36
Als ich in Berlin ankam und mich polizeilich hier anmeldete wurde mir gesagt, dass ich hier immer noch die Deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Sie wurde natürlich eliminiert, nachdem ich meinen US Pass vorlegte um mich auszuweisen, mit gültigem Aufenthaltstitel. Ich bin Rentnerin mit kleinem Einkommen. Als ich in den USA vereidigt wurde, hat mich kein Mensch aufgeklärt - auch nicht bei Beantragung der US-StB - dass ich die Deutsche StB verliere. Natürlich hat Berlin sehr viele Einwanderer und ich habe auch schon mal bei der Einwanderungsbehörde nachgefragt. Man sagte mir, es dauert bis zu 2 Monaten bis man wenigstens eine Eingangsbestätigung bekommt. Die sind jedoch bei weitem überschritten.
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Titel: Re: Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher Beitrag von Petersburger am 14.03.2017 um 08:17:18 Beate Jaeger schrieb am 14.03.2017 um 07:54:36:
Wer sollte das auch tun? Hast Du irgendwen mit vernünftiger Kenntnis deutschen Rechts dazu befragt? Selbst im Gesetz gelesen? Vernünftigerweise kann man von keiner Behörde eines anderen Staates erwarten, über den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit aufgeklärt zu werden, sofern dieser andere Staat "sich an der deutschen StAng nicht stört", es den Behörden also egal ist. Nur dort, wo der Verlust bzw. die Aufgabe der bisherigen StAng Voraussetzung für den Erwerb der neuen ist, ist die Erwartung solcher Information begründbar. |
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