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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsche Staatsangehörigkeit Verlust möglich?
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Beitrag begonnen von Suppenpfeffer am 10.03.2017 um 00:53:33

Titel: Deutsche Staatsangehörigkeit Verlust möglich?
Beitrag von Suppenpfeffer am 10.03.2017 um 00:53:33
Mal wieder gab Gesprächen mit freunden. Dann kam einfach Thema mit dem Aufenthalt, Pleite usw..

Jetzt habe ich einfach eine Frage

Ich befinde mich aktuell noch in der Einbürgerung Phase.

Sagen wir mal, habe schon die deutsche Staatsangehörigkeit heute bekommen.

Dann z.b nach 1 Monat, 1 Jahr oder 10 Jahre, wie auch immer. Habe ich den Job verloren bzw in meinem Fall Pleite durch meine Firma.

Was jetzt? Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit bzw wird es widerrufen? Muss man dann es an die Ausländerbehörde melden? In der Ausländerbehörde sagte man mir, mann muss ja Lebensunterhalt sichern ohne hartz 4. oder gilt nur bei job verlust aber nicht bei pleite?

Lg
Suppenpfeffer

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit Verlust möglich?
Beitrag von okatomy am 10.03.2017 um 02:53:19
Eine unrechtmäßige Einbürgerung kann innerhalb von 5 Jahren zurückgenommen werden.

In diesem Fall wäre die Einbürgerung unrechtmässig wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung (Urkundenübergabe) der LU nicht mehr gesichert wäre du das aber verschwiegen oder darüber hinweg getäuscht hast.

Also z.b. du würdest gekündigt oder die Firma ist pleite VOR Einbürgerung.

Danach ist es egal solltest du dann den Job verlieren oder pleite gehen kann nichts passieren. Die ABH ist nach Einbürgerung nicht mehr für dich zuständig als deutscher und deine Akte dort geschlossen.

Du würdest halt als selbständiger insolvenz anmelden und ggf. ALG beantragen wie jeder andere auch.

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