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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> scheidung in marokko https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1488886784 Beitrag begonnen von welli am 07.03.2017 um 12:39:44 |
Titel: scheidung in marokko Beitrag von welli am 07.03.2017 um 12:39:44
hallo ich deutsch er marokaner sind seit oktober 2016 geschieden jetzt öchte das bürgeramt von mir eine bestädtigung von der ---senatsverwaltung für justiz ein papier das die scheisung in marokko erfolgt ist
ich dachte scheidungen in marokko werden anerkant in deutschland wie ist es richtig danke dür antworten |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von okatomy am 07.03.2017 um 12:50:55
Die Forderung ist wohl korrekt, siehe:
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04-konsular-bzw-visainformationen/konsular-seiten/ehe/Ehescheidung-140424.html |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von Aras am 07.03.2017 um 13:25:55
§ 107 FamFG.
Die Scheidung wird nicht wie eine Eheschließung automatisch anerkannt sondern muss in einem Verfahren anerkannt werden. |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von welli am 07.03.2017 um 13:36:01
aso ok ja nun weiss ich es danke für die info
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Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von reinhard am 07.03.2017 um 13:57:13
Grundsätzlich ist es so:
Eine Ehe im Ausland ist gültig für Deutschland, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde. Eine Scheidung muss erst in Deutschland anerkannt werden, die ist nicht automatisch gültig. |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von welli am 25.03.2017 um 16:02:54 Eine Ehe im Ausland ist gültig für Deutschland, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde. was heisst das genauer bitte um deutlicher erklärung danke |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von deerhunter am 25.03.2017 um 16:16:46 welli schrieb am 07.03.2017 um 12:39:44:
Das solltest du dir von der WC Frau bestätigen lassen ;D ;D sorry der musste sein welli schrieb am 25.03.2017 um 16:02:54:
Das heißt, wenn ihr nach marokkanischem Recht in Marokko geheiratet habt, diese Ehe auch i.d.R. rechtsgültig für Deutschland ist! Die Scheidungspapiere müssen übersetzt anerkannt werden. Es muss außerdem geklärt werden, ob diese Scheidung on Marokko überhaupt anerkannt werden kann! Das ist nicht so einfach |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von welli am 26.03.2017 um 16:55:15
also bin seit den oktober in marokko geschieden ist übersezt in deutsch botschaft stempel ist auch drauf ich hatte eine r.a und mein ex auch ein r.a.
das familien gericht hat auch alle stempel darauf gemacht warum sollte in marokko die scheidung schwierig sein ??? |
Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von Aras am 26.03.2017 um 17:07:24
Am Besten deine Frau reicht den Antrag ein und dann schaust du was passiert.
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