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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> scheidung in marokko
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Beitrag begonnen von welli am 07.03.2017 um 12:39:44

Titel: scheidung in marokko
Beitrag von welli am 07.03.2017 um 12:39:44
hallo  ich deutsch  er marokaner  sind  seit oktober 2016 geschieden  jetzt öchte  das bürgeramt   von mir eine bestädtigung von der ---senatsverwaltung für justiz ein  papier das  die scheisung in marokko erfolgt ist 
ich dachte scheidungen in marokko  werden anerkant  in deutschland  wie ist es  richtig  danke dür antworten

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von okatomy am 07.03.2017 um 12:50:55
Die Forderung ist wohl korrekt, siehe:

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04-konsular-bzw-visainformationen/konsular-seiten/ehe/Ehescheidung-140424.html

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von Aras am 07.03.2017 um 13:25:55
§ 107 FamFG.

Die Scheidung wird nicht wie eine Eheschließung automatisch anerkannt sondern muss in einem Verfahren anerkannt werden.

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von welli am 07.03.2017 um 13:36:01
aso ok   ja nun weiss ich es  danke für die info

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von reinhard am 07.03.2017 um 13:57:13
Grundsätzlich ist es so:

Eine Ehe im Ausland ist gültig für Deutschland, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde.

Eine Scheidung muss erst in Deutschland anerkannt werden, die ist nicht automatisch gültig.

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von welli am 25.03.2017 um 16:02:54

Eine Ehe im Ausland ist gültig für Deutschland, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde.
was heisst das genauer  bitte um deutlicher  erklärung  danke

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von deerhunter am 25.03.2017 um 16:16:46

welli schrieb am 07.03.2017 um 12:39:44:
papier dasdie scheisung in marokko erfolgt ist


Das solltest du dir von der WC Frau bestätigen lassen  ;D ;D sorry der musste sein


welli schrieb am 25.03.2017 um 16:02:54:
Eine Ehe im Ausland ist gültig für Deutschland, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde.
was heisst das genauerbitte um deutlicher erklärung danke 


Das heißt, wenn ihr nach marokkanischem Recht in Marokko geheiratet habt, diese Ehe auch i.d.R. rechtsgültig für Deutschland ist!
Die Scheidungspapiere müssen übersetzt anerkannt werden. Es muss außerdem geklärt werden, ob diese Scheidung on Marokko überhaupt anerkannt werden kann! Das ist nicht so einfach

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von welli am 26.03.2017 um 16:55:15
also  bin seit den oktober in marokko geschieden   ist übersezt in deutsch  botschaft  stempel   ist auch drauf  ich hatte eine  r.a und  mein ex auch  ein r.a.
das  familien gericht   hat auch alle stempel  darauf gemacht   warum sollte in marokko  die scheidung   schwierig sein ???

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von Aras am 26.03.2017 um 17:07:24
Am Besten deine Frau reicht den Antrag ein und dann schaust du was passiert.

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