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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Finanzamt Steuer Nachzahlung Frage https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1488645375 Beitrag begonnen von Suppenpfeffer am 04.03.2017 um 17:36:15 |
Titel: Finanzamt Steuer Nachzahlung Frage Beitrag von Suppenpfeffer am 04.03.2017 um 17:36:15
Hallo, wie berechnet man die Säumniszuschläge per § 240 AO https://dejure.org/gesetze/AO/240.html
Sagen wir mal die Zahlung liegt bei 1186,55€. Die Fälligkeit ist bis 15.Januar 2017. Wir haben jetzt März 2017. Wie viel muss man genau nachzahlen, wenn man heute noch überweist. 1221,05€ vielleicht? Muss man beim überweisen an das Finanzamt auch den Schuldgrund nennen? Weil so steht es hier: auf das genannte Konto unter Angabe des Aktenzeichen und des Schuldgrundes entrichten Danke Suppenpfeffer |
Titel: Re: Finanzamt Steuer Nachzahlung Frage Beitrag von uteschnute am 05.03.2017 um 12:20:31
nach meinem dafürhalten 1210,28 euronen. bin aber kein finanzbeamter. du kannst auch den ursprünglichen betrag überweisen. das finanzamt schickt dir dann nochmal einen bescheid über die säumniszuschläge. und ja du solltest deine steuernummer und den verwendungszweck -z.b. einkommensteuer 201x- angeben, damit deine zahlung ordnungsgemäß verbucht werden kann.
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