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Beitrag begonnen von ndpjs am 28.02.2017 um 20:12:21

Titel: Arbeitserlaubnis
Beitrag von ndpjs am 28.02.2017 um 20:12:21
Seit August 2014 war ich als Französischer Übersetzer/Englischer Redakteur bei einer Firma in Deutschland tätig. Meine Aufenthaltserlaubnis sagt:

Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnehmen der Tätigkeit als Senior Übersetzer bei <Firma> bis zum 29.07.2018/Selbstständige Tätigkeit gestattet/ Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SBG XII bzw. AsylblG. § 18 Abs 4.S.1

Leider habe ich jetzt meine Arbeit verloren. Der ganzen Abteilung wurde gekündigt, aus wirtschaftlichen Gründen. Ich habe mich bei dem Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet, aber ich werde kein Arbeitslosengeld bekommen.  Ich habe ein paar Fragen:

1. Ist meine Aufenthaltserlaubnis noch immer gültig? Es gibt keine Nebenbestimmung wie „Erlischt mit Beendigung der Tätigkeit bei ...“. Kann ich also bis zum 29.07.2018 in Deutschland bleiben?

Ich habe schon zweieinhalb Jahre Rentenversicherung bezahlt, und ich habe die Ausländerbehörde kontaktiert, um eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis durch§ 9 BeschV zu erhalten. Ich habe jetzt einen Termin, aber ich brauche:

„Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage)“.

2. Warum brauche ich diese Dokumente? Ist eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis möglich, auch ohne diese Dokumente?

3. Ich hatte ein Bewerbungsgespräch bei einer neuen Firma. Ist eine Vorrangprüfung bei der Agentur für Arbeit erforderlich nach zwei Jahren? Ist eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis möglich, mit einem neuen Vertrag, oder wird der neue Vertrag an die neue Firma gebunden sein?

4. Außerdem habe ich die Möglichkeit, als Freiberufler einen Vertrag bei einer deutschen Firma zu erhalten. Ich habe im letzten Jahr eine Steuernummer ohne MwSt für Freiberufler bekommen. Kann ich als Freiberufler arbeiten, oder muss ich eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 21)?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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