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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
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Beitrag begonnen von rubisco am 28.02.2017 um 14:00:08

Titel: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 14:00:08
Hallo alle,

Entschuldigung für mein Deutsch.

Für mich steht eine Einreisebedenken im AZR für 3 Jahre aber BKA sagt es gibt keine Speicherung in SIS.

Kann ich ein turistisches Schengen Visum von anderen Lander haben?

Was bedeutet eigentlich eine Einreisebedenken und was ist der Unterschied zwischen beiden?

Danke im voraus
Grüsse

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von reinhard am 28.02.2017 um 14:17:39
Einreisebedenken bedeutet: Er hat sich mal nicht an die Regeln gehalten, also genau hinsehen, bevor er ein Visum bekommt.

Einreisesperre bedeutet: Darf kein Visum bekommen.

Mit den Einreisebedenken kann das Visum natürlich gegeben werden, aber das werden sich die zuständigen Konsulate immer genau überlegen. Wenn es früher mal Probleme gab, ist es für einige besser, nichts zu riskieren. Aber jeder darf das Visum geben.

Wenn es um eine Reise in ein anderes Land geht: Wenn es ein Land des Schengerner Abkommens ist, kann jeder die Einreisebedenken (Warnung) sehen und dann entscheiden. Wenn es ein Land außerhalb ist, sehen die nichts.

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 14:33:59
hallo Reinhard,

Danke für deine Antwort.

Zum beispiel wenn ich Schengen-Visum von ıtalien Konsulat will, wie können die Einreisebedenken sehen?

Es ist im AZR aber nicht in SIS.

Danke sehr

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Daddy am 28.02.2017 um 15:19:14
Wenn du, rubisco, der Kumpel von celikpinar bist und der >>hier<< bereits für dich angefragt hat, weil du nach Deutschland willst, dann ist eine italienische oder sonst nichtdeutsche Auslandsvertretung die ganz falsche Stelle für einen Visumsantrag...

Ansonsten kannst du die Antworten gerne für dich nutzen, aber bleibe bitte in deinem Thread ;)

Daddy


Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 15:24:55
Hallo Daddy,

bei anderer Thread alles bekommt zu kompliziert für mich(Ich kann leider Deutsch sehr schlecht), und meine Freundin hat keine Zeit zu schreiben, deshalb wollte ich die Fragen selbst stellen und Antworten verstehen.

Eigentlich will ich nicht nach Deutschland, wenn es so eine Einreisebedenken gibt.

Wir können auch in irgendwo in SchengenRaum zusammentreffen.

Aber ıch habe nicht verstanden, ob ich jetzt ein Schengen-Visum von anderen Lander bekommen kann, ob die diese in AZR gespeicherte Einreisebedenken sehen können(oder gucken sie)

Danke sehr für die Hilfe

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Mojo Jojo am 28.02.2017 um 20:11:11
Du kannst ein Visum bekommen, sowohl für Deutschland als auch für jedes andere Schengen-Land.

Jedes Schengen-Land sieht dass es bei dir Einreisebedenken gibt. Das sieht nicht nur Deutschland.

Jedes Land entscheidet jedoch alleine, ob du ein Visum bekommst oder nicht.

Hoffe, ich habe verständlich geschrieben. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.

Edit (um es nochmal zu verdeutlichen): Kein Land ist verpflichtet dir ein Visum zu geben. Es ist aber möglich. Erfahren wirst du es nur, wenn du einen Antrag stellst.

Wenn du wegen der Warnung nicht nach Deutschland willst, kommen alle anderen Schengen-Länder für dich auch nicht in Frage - strenggenommen...

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 21:21:31
Hallo Mojo Jojo,

Danke sehr für die verstandliche Antwort.

Was ich nicht verstanden ist, wie können die andere Lander Einreisebedenken sehen?
Das steht nicht im SIS sondern nur im AZR.

http://www.justanswer.de/anwalt/8yvu7-guten-tag-ich-habe-noch-eine-frage-spielt-das-einreisebedenken.html

Hier hat ein Anwalt so was geschrieben:

Nur Einreiseverweigerungen und -sperren können von den ausländsichen Behörden für das Schengeninformationssystem eingesehen und negativ berücksichtigt werden.
Die Einreisebedenken sind nicht weiter relevant und entfalten keine Rechtswirkung somit.

Was sehr lustig ist, Ich hatte schon ein Schengen Visum und wusste nicht von Einreisebedenken, und ich bin nach München geflogen und durch die Polizei gegangen und niemand hat mir etwas gesagt, ich verstehe auch nicht wie es möglich war.

Danke sehr

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Aras am 28.02.2017 um 21:32:31
Einreisebedenken...

Also wenn ich damit konfrontiert wäre... Also wie sieht das aus?

Man beantragt ein Visum. Die deutsche Botschaft sagt, wir haben Bedenken wegen dem was vorher vorgefallen ist und wollen nicht dass es wieder passiert. Also muss man remonstrieren und erklären/glaubhaft machen warum es nicht wieder passieren würde. Da kann man also erklären wie es zu diesem Eintrag gekommen ist, wieso es eine Sondersituation war und wieso es nicht wieder passieren würde. und man kann anf7hren dass man bereits andere Schengenvisa hatte und man auch bereits in Deutschland war und sich diese vorher unbekannten Bedenken über die angebliche Gefahr die man darstellt auch nicht im Schengengebiet realisiert hat..

Und dann würde ich davon ausgehen, dass die Botschaft die Einreisebedenken neu beurteilt und hoffentlich zu einem anderen Ergebnis kommt.

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 21:35:49
Und wenn ABH die Einreisebedenken nicht auslöscht, dann ist die Frage ob andere Lander das sehen oder nicht?
Manche sagen ja die können sehen und manche nein die können nicht.
Aber für remonstration du hast Recht, das ist was ich machen soll, danke sehr

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Aras am 28.02.2017 um 21:44:52
Dafür gibt es das 10 tägige Konsultationsverfahren. Andere Mitgliedsstaaten werden dann gefragt ob diese Bedenken gegen die Erteilung des Visums haben. Und da kann Deutschland seine Bedenken erklären.

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 28.02.2017 um 22:08:13
Machen die dieses Konsultationsverfahren für alle Schengen Visum Antrage?

Danke für die Hilfe

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Aras am 28.02.2017 um 22:53:34
Artikel 22 VO(EG) 810/2009

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Petersburger am 28.02.2017 um 23:04:02
Dieses Konsultationsverfahren wird nicht aufgrund Einreisebedenken eingeleitet.

Aras, schau Dir doch mal Art. 22 (1) Satz 1 an. Dort sieht man, dass auf wen sich das KZB-Verfahren bezieht.

Zudem wäre es eine hinreichend blödsinnige Übung, aufgrund eines Treffers im SIS mit klarer Nennung des einspeichernden Staates nun auch noch alle anderen abzufragen ...

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von rubisco am 01.03.2017 um 16:11:05
Hallo Petersburger,

Bedeutet es, dass Konsulaten von andere Lander diese Einreisebedenken nicht sehen können oder nicht gucken?

Danke im voraus

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Petersburger am 01.03.2017 um 17:51:37
Nein, das bedeutet es nicht - wie kommst Du auf diese Idee?

Meine Worte bedeuten exakt das, was da geschrieben steht.

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von celikpinar am 01.03.2017 um 18:55:28

Petersburger schrieb am 01.03.2017 um 17:51:37:
Nein, das bedeutet es nicht - wie kommst Du auf diese Idee?

Meine Worte bedeuten exakt das, was da geschrieben steht.


Das ist ein Sprachproblem gewesen :)

Verstehe ich den "Artikel 22, Satz (1) Verordnung (EG) Nr. 810/2009" richtig? Der besagt, dass ein Mitgliedstaat in bestimmten Fällen von den anderen Mitgliedstaaten über die relevante Person Information / Konsultation verlangen KANN. D.h. dieses Konsultationsverfahren erfolgt erst nach dem Anspruch des Mitgliedstaates, der das Visum erteilen soll.
Aber weil all die Mitgliedstaaten dieses Einreisebedenken einsehen können, würden sie deswegen höchstwahrscheinlich mit dem Mitgliedstaat Kontakt nehmen, der dieses Bedenken erstellt hat.
Ich würde mich auf eine Bestätigung freuen.

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von Petersburger am 01.03.2017 um 21:20:12
Verstehst Du falsch.

Ein KZB-Verfahren wird in ganz bestimmten Regelfällen automatisch durchgeführt - die kann man im Visakodex nochmal nachlesen.

Gespeicherte Einreisebedenken sind niemals ein solcher Regelfall. Zudem wäre es auch - ich wiederhole mich - höchst blödsinnig, auf einen konkreten Eintrag einer konkreten Behörde dadurch zu reagieren, dass man nun alle ZB = zentralen Behörden aller Schengenstaaten konsultiert.

Was um alles in der Welt sollen die über den Eintrag wissen? Das weiß noch nicht mal die ZB des eigenen, des Staates, solange sie nicht bei der eintragenden Behörde nachfragt (oder nachschaut), was da war.


Meine höchst private Ansicht:
Einreisebedenken sind ein von mir noch nie verstandenes Instrument.
Das ist spätestens seit dem Fall ganz klar so, wo eine Russin mit einem Zweijahresvisum im ersten Halbjahr der Visumgültigkeit ihre 90 Tage um zwei überzog - gerechnet ab der ersten Einreise, mit der ein Sechsmonatszeitraum während der Gültigkeit des vorherigen Visums begann. Alte Regel eben.
BPOL München speicherte Einreisebedenken und ließ sie dann in den folgenden 18 Monaten geschlagene 8 - acht - Mal in München einreisen.
Als sie dann ihr nächstes Visum beantragte, wurde das aufgrund der Einspeicherung abgelehnt.

Selbst deutsche Visumentscheider, die doch das Wort "Bedenken" rein sprachlich erheblich besser als die meisten anderen Schengen-Visumentscheider vom Wort "Sperre" unterscheiden können, reagieren immer wieder mit Ablehnungen auf solche Anträge.

Daher verstehe ich diese Art Eintrag nicht, die keine eindeutig geregelte Rechtsfolge hat und doch für den Betroffenen nichts als vermeidbaren und meist nutzlosen Ärger hervorruft.
Bei geregelten Rechtsfolgen wäre das wohl etwas anderes - aber die konnte mir noch niemand nennen.


Einreisebedenken sind von allen befugten Schengen-Behörden zu sehen. Da es aber nicht Sache z.B. der visumentscheidenden AV ist, in die Materie der ggf. anderssprachigen Eintragung einzudringen, wird da wohl meist gar nicht gefragt, sondern abgelehnt.
Oder der Antragsteller wird zu uns geschickt, er möge dort Auskunft einholen - die wir aber auch nicht haben und nicht geben können. 

Titel: Re: Schengen Visum möglich wenn Einreisebedenken
Beitrag von celikpinar am 01.03.2017 um 22:05:24

Petersburger schrieb am 01.03.2017 um 21:20:12:
Einreisebedenken sind von allen befugten Schengen-Behörden zu sehen. Da es aber nicht Sache z.B. der visumentscheidenden AV ist, in die Materie der ggf. anderssprachigen Eintragung einzudringen, wird da wohl meist gar nicht gefragt, sondern abgelehnt.
Oder der Antragsteller wird zu uns geschickt, er möge dort Auskunft einholen - die wir aber auch nicht haben und nicht geben können. 

Tut mir leid, aber eine Sache habe ich nicht ganz verstanden. Meinst du hier mit "abgelehnt" --> "wird nicht drauf geachtet - not considered" oder steht es für die "Ablehnung des Visums"?
Also meinst du, dass die Schengen-Behörden der anderen Ländern dieses Bedenken zwar sehen, aber weil es auf Deutsch ist, würden sie sich das wahrscheinlich gar nicht anschauen und nicht in Betracht ziehen, oder?
Weißt du auch noch, wie die Schengen-Behörden der anderen Ländern Zugriff auf diese Information -Einreisebedenken für jemanden in einem anderen Land- haben? Gibt es eine ähnliche Datenbank wie SIS? (Weil ja im SIS nichts über den rubisco steht, sondern nur im ABH.)

Der Fall mit der Russin ist bei rubisco auch fast so passiert. Bevor sein Visum abgelaufen war, konnte er nach Deutschland reisen und nachher wurde sein Antrag für ein Visum abgelehnt.

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