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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Während Einbürgerungsprozess Schwanger
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Beitrag begonnen von Lanamur am 22.02.2017 um 10:59:40

Titel: Während Einbürgerungsprozess Schwanger
Beitrag von Lanamur am 22.02.2017 um 10:59:40
Hallo,

ich habe im vergangenen Jahr im Oktober die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. 3 Wochen später habe ich sogar auch schon die Zusicherung zur Einbürgerung bekommen. (hat zum Glück sehr schnell funktioniert).

Nun habe ich die Ausbürgerung aus meiner alten Staatsbürgerschaft beantragt (kosovarisch).

Ich warte noch auf eine Ausbürgerungsurkunde. Nun bin ich während dessen Schwanger geworden. Ich habe von der Schwangerschaft erfahren, nachdem ich die Ausbürgerung beantragt habe.

Kann mir jemand sagen, ob mir der Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt deswegen abgelehnt wird? Ich habe mich noch nicht getraut das Amt anzurufen, weil ich Angst habe, dass es angelehnt wird. Werde ich aber diese Woche in Angriff nehmen müssen.

Wenn das Kind da ist ändert sich ja dann alles (Einkommen Ausgaben etc.)

Kurze Info zu mir. Ich bin seit über 4 Jahren verheiratet. Mein Mann habe ich vor 4 Jahren nach Deutschland geholt. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit durchschnittlich 3500 EUR brutto. Mein Mann arbeitet ebenfalls und hat ein durchschnittliches Einkommen von 2100 Brutto er hat allerdings nur einen befristeten Vertrag. Wir haben noch nie was vom Staat bezogen wollen es auch gar nicht bzw. brauchen keine Hilfe, da wir mit dem Geld und angesparten super zurecht kommen.

Mit welcher Entscheidung vom Amt kann ich rechnen?  :(


Titel: Re: Während Einbürgerungsprozess Schwanger
Beitrag von Odysseus am 22.02.2017 um 11:46:28
Unter den geschilderten wirtschaftlichen Voraussetzungen dürfte die weitere Bearbeitung problemlos sein.
Allein das Einkommen Deines Mannes dürfte ja - eine "normale" Miete vorausgesetzt - bereits ausreichend für eine dickköpfige Familie sein. Zudem wirst Du Elterngeld erhalten und absehbar ja wohl auch wieder arbeiten gehen.

Mitteilung an die EBH kann eigentlich nicht schaden, ist allerdings erst erforderlich, wenn sich tatsächlich was ändert, also z.B. Mutterschutz. Vielleicht geht's mit Entlassung und Einbürgerung ja auch schneller, so dass Du vor der Entbindung eingebürgert werden kannst.

Titel: Re: Während Einbürgerungsprozess Schwanger
Beitrag von Matthias99 am 22.02.2017 um 11:50:33
Das Entlassungsverfahren aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit nimmt in der Regel ca. 3 Monate in Anspruch, bei normalem Schwangerschaftsverlauf dürftest du bereits eingebürgert sein, bevor du in den Mutterschutz gehst.
Und wie Odysseus schrieb, sind eure wirtschaftlichen Verhältnisse auch weiter geordnet wenn du in Elternzeit bist, da wird es keine Schwierigkeiten geben.
Mitteilen musst du nur wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, solange du noch arbeitest, musst du der EBH gar nichts mitteilen.
Gruß

Titel: Re: Während Einbürgerungsprozess Schwanger
Beitrag von Lanamur am 22.02.2017 um 12:53:45
Herzlichen Dank euch beiden für die schnelle Antwort.

Ich hoffe, dass es mit der Entlassung jetzt schnell geht und, dass ich die Einbürgerung noch vor dem Mutterschutz bzw. Entbindung hinter mir bringen kann  :)

Danke
Viele Grüße

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