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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> schreiben fürs amt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1487607785 Beitrag begonnen von Berg am 20.02.2017 um 17:23:05 |
Titel: schreiben fürs amt Beitrag von Berg am 20.02.2017 um 17:23:05
Guten TAg,
wie formuliere ich ein Schreiben fürs Amt, wenn es um eine betrugs ehe bzw, um eine ehe geht, die nur um deutsche papiere geht? die gute Dame kommt aus Serbien, hat innerhalb 6 tage nach dem sie ihren deutschen Mann kennengelernt hat geheiratet in serbien. Er ist am 30.12.16 nach Serbien eingereist. Sie war aber schon letztes Jahr bzw 2015/2016 verheiratet in Wien. ist schwanger von einen anderen Mann, und hat trotz Heirat ein Visum bekommen erstmal für 3 monate. Ihr Vater ist mit der Mutter von Ihren deutschen Mann, fest in einer Partnerschaft seit Nov.2016 Wie setzt ich nun ein schreiben natürlich anonym auf??? Danke im Voraus |
Titel: Re: schreiben fürs amt Beitrag von okatomy am 20.02.2017 um 18:34:44
Hast du für all das Beweise? Wenn nein und du anonym bleiben möchtest würde ich eher zu raten dich da raus zu halten.
Ist halt auch die Frage was hiervon überhaupt straf oder ausländerrechtliche Relevanz hat. Ist die andere Ehe geschieden worden ? Sonst wäre es ja Bigamie. Es gibt auch sowas wie eine einseitige Scheinehe nicht wirklich. Als Scheinehe wird nur bezeichnet wenn beide nur wegen des Aufenthalts heiraten. Spielt einer nur Gefühle vor ist das nicht wirklich beweisbar. |
Titel: Re: schreiben fürs amt Beitrag von KaGe am 20.02.2017 um 19:33:01 Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Ihr Vater und ihre Schwiegermutter--- was gehts dich an? Warum überhaupt anonym? |
Titel: Re: schreiben fürs amt Beitrag von T.P.2013 am 20.02.2017 um 19:55:07 Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Hallo, indem Du, anders als hier, klar und eindeutig Namen, Orte und Daten benennst und den Sachverhalt klar und nachvollziehbar beschreibst. Es gibt dem Sinn nach eine einseitige Scheinehe (Klick "Systematik"), sie entfaltet nur keine unmittelbare ausländerrechtliche Wirkung. Gruß |
Titel: Re: schreiben fürs amt Beitrag von Mick am 20.02.2017 um 21:01:19
Und damit reicht es auch. Ich sehe keine Rechts-
fragen, Lebensberatung im User oder per PN, daher: :closed |
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