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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mutter eines Deutschen kindes https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1487456678 Beitrag begonnen von Nira am 18.02.2017 um 23:24:38 |
Titel: Mutter eines Deutschen kindes Beitrag von Nira am 18.02.2017 um 23:24:38
Mutter ingesamt 5 jahre in Deutschland davon
4 jahre--- Aufenthaltg. nach..§16 abs 1 Dannach kind gebeoren. Kind ist deutsche Jetztige Aufenthaltg nach §28.3.1 Frage.... wann kann sie für Niederlassungerlaubnis beantragen? Ist ihre studium Zeit nicht angerechnet. Lg |
Titel: Re: Mutter eines Deutschen kindes Beitrag von Aras am 19.02.2017 um 00:06:52
Studienzeit wird zur Hälfte angerechnet. Also noch 2 Jahre für eine NE gemäß § 9 oder § 28 Abs. 2 AufenthG
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