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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mutter eines Deutschen kindes
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Beitrag begonnen von Nira am 18.02.2017 um 23:24:38

Titel: Mutter eines Deutschen kindes
Beitrag von Nira am 18.02.2017 um 23:24:38
Mutter ingesamt 5 jahre in Deutschland davon

4 jahre--- Aufenthaltg. nach..§16 abs 1
Dannach kind gebeoren. Kind ist deutsche
Jetztige Aufenthaltg nach §28.3.1

Frage.... wann kann sie für Niederlassungerlaubnis beantragen?

Ist ihre studium Zeit nicht angerechnet.

Lg

Titel: Re: Mutter eines Deutschen kindes
Beitrag von Aras am 19.02.2017 um 00:06:52
Studienzeit wird zur Hälfte angerechnet. Also noch 2 Jahre für eine NE gemäß § 9 oder § 28 Abs. 2 AufenthG

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