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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
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Beitrag begonnen von Floria.2705 am 15.02.2017 um 12:56:53

Titel: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Floria.2705 am 15.02.2017 um 12:56:53
Hallo,
bin neu hier und hoffe man verzeiht es falls ich hier etwas überstürzt oder unvollständig rüber komme. Ich bemühe mich so gut wie möglich auszudrücken.

Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe eine Freundin aus Taiwan, die ich mitlerweile seit fast 2 Jahren kenne. Zuerst Internet, Fernbeziehung innerhalb Deutschlands und letztendlich zusammen wohnen.

Sie wohnte bis vor 4 Monaten mit mir zusammen ist dann aber zurück weil 1. Ihr Visum abgelaufen ist und 2. wir geplant haben zu heiraten und sie notwendige Dokumente besorgt und vorgelegt hat.

Soweit lief alles gut, wir haben alle Unterlagen vom Standesamt und ich konnte einen Termin zur Heirat machen. Festgelegt ist der 26.05.2017. Da sie nun zur einreise ein Visum benötigt habe ich ihr alles zukommen lassen was uns gesagt wurde.

Gestern war sie nun bei der Zuständigen behörde in Taiwan, alle Dokumente waren inordnung und korrekt. Bis auf eins war alles vorhanden. Die Verpflichtungserklärung. Ich habe mich gleich erkundigt und bin heute zum Ausländeramt gegangen. Dort habe ich meine Einkommensnachweise vorgelegt und den zuvor ausgefüllten Bogen mit Daten von Ihr und mir.

Als ich nun dran war wurden meine Einkommensnachweise nachgeguckt und es wurde gesagt es würde so nicht klappen mein Einkommen ist so zu gering.

Mein Einkommen besteht aus 436€ Ausbildungsgehalt (2.Lehrjahr), 345€ Nebenjob und 192€ Kindergeld also zusammen um die 973€.

Ich habe dann gefragt wieviel Nötig sei aber das konnte mir so pauschal nicht gesagt werden und sie müsse mein Mietvertrag sehen um es genauer zusagen.

Situation wäre wenn sie in Deutschland wohne dann das wir zusammen in einer Mietwohnung wohnen (465€ + 100€ Strom und Gas).

Bis zur Heirat sind es nur noch 100 Tage, so das ich nun einige Fragen habe.

1. Ist es möglich den Betrag eventuell Andersweitig zu sichern?(Sperrkonto, Sparbuch), mein Gehalt würde zwar pro Monat nicht mehr werden aber die Eltern meiner Freundin würden mir genügend Geld zuschicken können.

2. Auf in etwa wie viel Geld müsste ich mich einstellen um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten?

3. Ich habe gelesen das eine Verpflichtungserklärung auch ausgehändigt werden kann wenn nicht genügend an Einkommen vorhanden ist. Würde dies in meinem Falle möglich sein? Bis zur Heirat sind es nunmal auch nur noch knapp 3 Monate.

Ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden, weiß momentan leider nicht weiter und seitens des Ausländeramts konnte ich nicht mehr herausbekommen.

Meine Freundin hat 30 Tage Zeit die Verpflichtungserklärung nachzureichen weshalb mir das anliegen sehr Wichtig ist und ich so schnell wie möglich ihr das Dokument zusenden kann.

Vielen Dank, freue mich auf jede Antwort und wünsche euch allen einen schönen Tag.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von reinhard am 15.02.2017 um 13:06:19
Ja, es ist möglich, das mit einem Sperrkonto oder mit einer VE von jemand anderem zu regeln.

Es geht ja nur um den unwahrscheinlichen Fall, dass sie kommt, dann beim Standesamt "nein" sagt und anschließend Sozialhilfe beantragt.

Wer die VE unterschreibt, haftet dann gegenüber dem Finanzamt. Es sollte also jemand unterschreiben, der a) genug Geld verdient und b) Euch beide ausreichend kennt, um das Risiko zu kennen.
Die VE gilt nur gegenüber der "öffentlichen Kasse" (Sozialamt, Polizei), nicht für alles andere (Zeitschriftenabos, Handyverträge).

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von okatomy am 15.02.2017 um 13:08:15
Die VE kann auch von jemanden anders gegeben werden, Sie gilt nur von Einreise bis Heirat, also ist hier das Risiko im Vergleich zu sonst üblichen VE recht Überschaufbar. Eventuell findet sich ja jemand in deinem Familien und Bekanntenkreis mit ausreichend einkommen der dir hilft.

Dein Einkommen wird nicht ausreichen und ein Sperrkonto/Sparbuch ist für diesem eher kompliziert.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von reinhard am 15.02.2017 um 14:19:01

reinhard schrieb am 15.02.2017 um 13:06:19:
Wer die VE unterschreibt, haftet dann gegenüber dem Finanzamt.


Das sollte natürlich "Sozialamt" heißen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Steve Dash am 15.02.2017 um 15:12:04
Versuch doch mal deine Eltern zu fragen ob Sie dir helfen

Wenn Du keinen für die  Verpflichtungserklärung  findest, dann fliegst Du nach Hong Kong und ihr heiratet dort, Das geht in 2 - 4 Wochen.

Danach nur noch FZF Ehefrau in Taiwan bei der Botschaft einreichen.

Wenn deine Frau dann bei Dir  ist hast Du als Familie Anspruch auf ergänzendes Hartz IV, da dein Einkommen zu niedrig ist. wenn Du Deutscher Staatsbürger bist


Viel Erfolg


Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von garfield2008 am 15.02.2017 um 15:26:30
Irgendwie hat da jemand nicht aufgepasst.

Wie kommt eine Taiwanerin ohne Probleme nach Hongkong (China !!! da war doch was wenn man in Geschichte aufgepasst hat).
Und seit wann gibt es in Taiwan eine deutsche Botschaft.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Saxonicus am 15.02.2017 um 15:49:02

garfield2008 schrieb am 15.02.2017 um 15:26:30:
Und seit wann gibt es in Taiwan eine deutsche Botschaft.

Nennt sich zwar Taiwan Representative Office of Germany in Taipei / Deutsches Institut, fungiert aber praktisch als Deutsche Botschaft.

33F, No. 7, Xinyi Rd., Section 5, Taipei 11049 Taiwan
Telefon (+886) 2 8722 2800
Fax (+886) 2 8101 6282
Email info@taipei.diplo.de 
Webseite www.taipei.diplo.de 
Botschafter:  Representative Office 

http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/taipei/de/01-DI/0Institut.html

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Obst88 am 15.02.2017 um 15:51:35

garfield2008 schrieb am 15.02.2017 um 15:26:30:
Wie kommt eine Taiwanerin ohne Probleme nach Hongkong (China !!! da war doch was wenn man in Geschichte aufgepasst hat).


Natürlich können Taiwaner nach Hongkong reisen. Sie müssen vorher nur online eine kostenlose Genehmigung beantragen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Mick am 15.02.2017 um 15:57:20
Die Hongkong-Diskussion darf hier gerne beendet werden.
Jedenfalls so lange, bis der TS etwas dazu gesagt hat.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von garfield2008 am 15.02.2017 um 16:07:39
Der richtige Tip wäre gewesen, das sie visafrei nach D reist, heiratet und nach TW zurückkehrt um dort das Visum zu beantragen.

Ich wollte hier keine Taiwan Diskussion lostreten, sondern nur einer gewissen Person zeigen, das man sich die Antworten genauer überlegen soll als ständig nur zu schreiben, das man im Drittland heiraten soll, oder das man seinen Wohnsitz wegen EU Freizügigkeit verlegen soll. Ansonsten bin ichn aus dieser Diskussion raus.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Steve Dash am 15.02.2017 um 16:43:25

garfield2008 schrieb am 15.02.2017 um 16:07:39:
Der richtige Tip wäre gewesen, das sie visafrei nach D reist, heiratet und nach TW zurückkehrt um dort das Visum zu beantragen.

Ich wollte hier keine Taiwan Diskussion lostreten, sondern nur einer gewissen Person zeigen, das man sich die Antworten genauer überlegen soll als ständig nur zu schreiben, das man im Drittland heiraten soll, oder das man seinen Wohnsitz wegen EU Freizügigkeit verlegen soll. Ansonsten bin ichn aus dieser Diskussion raus.


Mit Taiwan habe ich mich nicht beschäftigt, wenn Visafreie Einreise möglich dann braucht es doch keine Verpflichtungserklärung ...?

Ich wollte selbst mal in Deutschland heiraten und niemals im Ausland, das zuständige Standesamt hat mir davon abgeraten, da meine Freundin aus einem Drittstaat kam.

" TUN SIE SICH DAS NICHT AN "

Mein Gott bitte gehen Sie nach Dänemark, Las Vegas, oder Hong Kong und kommen als Ehepaar wieder. Selbst mit bei binationalen Ehen mit  Partnern aus EU Ländern gibt es schon hier eine Menge Probleme

war das Zitat der Beamtin,

Stichwort EU Freizügigkeit: wegen FZF etc. kam auch nicht von mir.

Der zuständige Sachbearbeiter der ABH meiner Frau hat uns das empfohlen


Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von reinhard am 15.02.2017 um 16:51:11

Steve Dash schrieb am 15.02.2017 um 16:43:25:
Mit Taiwan habe ich mich nicht beschäftigt, wenn Visafreie Einreise möglich dann braucht es doch keine Verpflichtungserklärung ...?


Doch, wenn man wie vorgeschrieben einen visumfreien Aufenthalt nur für Besuche nutzt und für einen geplanten Daueraufenthalt das dafür vorgesehene Visum beantragt.

Die Tipps zur Umgehung der Gesetze kann man ja ausprobieren, wenn man aus einem näher gelegenen Land kommt und nicht im Zweifel drei Langstreckenflüge bezahlen muss.

Heirat in Deutschland ist immer am günstigsten, wenn man in Deutschland leben will. Auch wenn irgend jemand in irgend einer Behörde das in irgendeinem ganz anderes Fall vielleicht mal anders gesagt hat.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von T.P.2013 am 15.02.2017 um 18:42:11
Hallo,

@Floria.2705,

falls es bei all dem nebensächlichen Geschwafel untergegangen sein sollte:
Die direkte Antwort auf Deine Fragen befindet sich bereits in Antwort #1.

Diese Variante, Visum zur Eheschließung mit o.a. Lösung, hat den Vorteil, dass Deine Verlobte im Anschluss an die Heirat direkt in DEU bleiben darf.

Falls das mit der Terminierung beim Standesamt aus irgendwelchen Gründen eng werden sollte, kann sie alternativ auch visumfrei für 90 Tage einreisen und hier heiraten. Sie muss dann im Normalfall nur nach Ablauf der 90 Tage Aufenthalt zurück nach Taiwan und dort das Visumverfahren zur FZF (weiter) betreiben.

Gruß

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Mick am 15.02.2017 um 23:21:20
@ Steve Dash

Du löst mit Deinen "alternativen Vorschlägen" ständig ellenlange
Diskussionen aus, die hier keiner braucht. Jedenfalls dann nicht,
wenn wir die Qualtität hier hoch halten wollen. Du kannst Deine
Tipps gerne per PN oder im User-Forum weitergeben, aber an-
sonsten bitte ich darum, dass Du - und auch alle anderen - sich
an der Fragestellung halten.

Es bedarf keines weiteren Kommentares hier. Danke.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Obst88 am 16.02.2017 um 08:10:03

reinhard schrieb am 15.02.2017 um 16:51:11:
Heirat in Deutschland ist immer am günstigsten, wenn man in Deutschland leben will.


Sorry aber das stimmt nicht immer, es gibt genügend Fälle wo es nicht so ist, z.b. wenn der Partner bereits in Deutschland lebt (Studienvisum etc). Da ist eine kurze Fahrt nach Dänemark oft günstiger als x Papiere zu beschaffen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Petersburger am 16.02.2017 um 08:39:48

Obst88 schrieb am 16.02.2017 um 08:10:03:
Da ist eine kurze Fahrt nach Dänemark oft günstiger als x Papiere zu beschaffen. 

Die beschafft man dann  später.
Im einfachsten Fall bei der Beurkundung einer Geburt.
Im schlimmsten, wenn es ums Erbe geht - und der ausländische Partner seit Jahrzehnten in Deutschland lebt oder gelebt hat und ihm im Herkunftsland niemand mehr helfen kann.

Und wenn sich dann Probleme ergeben - aufhebbare Ehe oder noch schlimmer?


Daher halte auch ich "eine kurze Fahrt nach Dänemark" grundsätzlich für die schlechtere Lösung.

Gegen die allerdings dann nichts spricht, wenn man gleich anschließend eine Nachbeurkundung in Deutschland beantragt. Dann hat man zwar dieselben Laufereien, aber eben bereits nach der Eheschließung und ggf. schon mit einer AE, was die Reiserei vereinfacht.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von Floria.2705 am 18.02.2017 um 18:16:03
Wow, ok erstmal vielen Dank für die Zahlreichen Antworten, leider bin ich bisher noch nicht wieder zu gekommen hier zu gucken und zu antworten.

Ich war nochmals bei dem Ausländeramt und da wurde mir gesagt, dass die Varainte mit dem Sperrkonto nicht möglich sei.

Ich bin momentan dabei einen sehr guten Freund damit einzuweihen und möglichstenfalls ihn dazu bringen zu können, die Verpflichtungserklärung für mich zu erfüllen. Über meine Eltern wird es leider nichts, da der Kontakt zwischen ihnen mir und meiner Freundin eher auszuhalten ist und sie mich so nicht wirklich dabei unterstützen es aber akzeptieren.

Sollte dies nicht funktionieren werden wir das mit den 90 Tagen machen so dass sie dann erstmal wieder zurück muss und dann den Antrag zur FZF macht.

Das Heiraten in Dänemark etc ist auch meiner Seits nicht die beste Lösung und ich würde auch gerne so bald wie möglich wieder mit meiner Freundin zusammen wohnen und nicht erst ein paar Rundflüge machen und eine Menge Geld ausgeben, wobei dieses nämlich hauptsächlich auch von ihren Eltern ist.

Ich danke nochmal herzlich allen für die Antworten und hoffe ich werde bald eine Lösung finden.

Sobald etwas passiert ist werde ich mich hier nochmal melden je nachdem Positive oder Negative aber ich gebe nicht auf.

;)


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