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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Klage gegen Ablehnungsbescheid - welche Ziffer muss genannt werden?
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Beitrag begonnen von Eskiyana am 13.02.2017 um 08:09:35

Titel: Klage gegen Ablehnungsbescheid - welche Ziffer muss genannt werden?
Beitrag von Eskiyana am 13.02.2017 um 08:09:35
Guten Morgen! Ich habe eine Klage für einen abgewiesenen Afghanen eingereicht, bin mir aber unsicher, ob ich die richtige Ziffer angegeben habe. Kann mir da jemand helfen? durch andere eingereichte Klagen glaube ich zwar, dass ich die richtige Ziffer genommen habe...
Zur Auswahl standen:
1. Die Flüchtlingseigenschaft wird nicht anerkannt
2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt
3. Der subsidiäre Schutz wird nicht zuerkannt
4. Abschiebeverbote ...
Kann eine falsche Ziffer die Klage unwirksam machen?

Titel: Re: Klage gegen Ablehnungsbescheid - welche Ziffer muss genannt werden?
Beitrag von reinhard am 13.02.2017 um 11:10:34
Da klagst Du am besten gegen den gesamten Bescheid.

Du schreibst jetzt an der entscheidenen Stelle "..." . Ohne dass kannst Du natürlich keine abschließende Antwort erwarten.

Was immer geht: "Ich klage gegen den Bescheid und beantrage, ihn aufzuheben und mir die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen." Dann nennst Du die Nummer und das Datum und kopierst zur Sicherheit die erste Seite vom Bescheid und knipst sie dran. Und dann schreibst Du "Die Begründung wird nachgereicht."

Wenn Du in der mündlichen Verhandlung Deine persönliche Verfolgung nicht richtig nachweisen kannst, verzichtest Du auf Flüchtlingseigenschaft und Asyl und beantragst per Protokoll nur noch den subsidiären Schutz, hilfsweise den Abschiebungsschutz, falls der nicht schon da ist.

Titel: Re: Klage gegen Ablehnungsbescheid - welche Ziffer muss genannt werden?
Beitrag von KaGe am 13.02.2017 um 12:52:50

Eskiyana schrieb am 13.02.2017 um 08:09:35:
eine falsche Ziffer

Meinst du mit *Ziffer* ein AZ oder einen § oder was?

Alles wurde bei dem Afghanen abgewiesen? Und was ist mit einem Abschiebeverbot??
Du kannst jetzt noch eine Begründung nachreichen.
Bis verhandelt wird, geht noch viel *Liegezeit* ins Land.

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