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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frage wegen Aufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von Kasimir1234 am 09.02.2017 um 19:11:34

Titel: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von Kasimir1234 am 09.02.2017 um 19:11:34
Also kurz zum Fall
Ich bin durch eine Familienzusammenführung vor fast 2 Jahren in die BRD gekommen
Diese Ehe wurde 6 Monate später in Marokko geschieden und hab direkt wieder geheiratet Meine Frau ist Deutsche Staatsbürgerin
Nun zu meiner Frage ich habe mal gelesen das wenn die Ehefrau verstorben sollte man automatisch auch vor dieser 3jährige Frist ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt
Wie sieht es aus wenn man sich scheiden würde weil der Partner Zeugungsunfähig ist
Gibt es da vielleicht auch Sonderregelungen das ist ja auch eine Psyschische Belastung für die Ehe und die Person

Titel: Re: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von Aras am 09.02.2017 um 19:18:41
Also du bist Zeugungsunfähig und deine Frau will sich deswegen scheiden lassen. Meines Erachtens ist dass seit 1974 kein schutzwürdiges Interesse mehr.

Also ich sehe da keinen Härtefall.

Titel: Re: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von Kasimir1234 am 09.02.2017 um 19:31:09
Ja hab leider ein Gendefekt
Sind sie sich sicher oder vermuten sie das es da keine Härtefallregellung gibt
Eine Ehe geht man doch ein weil man eine Familie gründen will mit Nachwuchs und wenn dieses nicht gegeben ist vermute ich das sehr viele Menschen daran kaputt gehen geschweige den eine Ehe
Entschuldigt meine neugier

Titel: Re: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von okatomy am 09.02.2017 um 20:29:24
Eine Ehe gehen hierzulande auch sehr viele ohne Kinderwunsch  ein.

Also wenn es nur daran liegt denke ich du wirst durchaus eine Frau ohne Kinderwunsch oder mit bereits erfülltem Kinderwunsch finden.

Tausende Paare sind in ähnlichen Situationen. Es gibt auch andere Möglichkeiten z.b. Adaption.

Aufenthaltsrechtlich sehr ich hier keine weiteren Möglichkeiten.

Titel: Re: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von Aras am 09.02.2017 um 21:45:41
Eine Zeugungsunfähigkeit würde ich auch nicht mit dem Tod des deutschen Ehepartners gleichsetzen. Also ich sehe auch keinen Härtefall. Sonst könnte man auch dauernde Arbeitslosigkeit oder Behinderung als Härtefall deklarieren.

Titel: Re: Frage wegen Aufenthaltsrecht
Beitrag von T.P.2013 am 10.02.2017 um 02:18:34

Kasimir1234 schrieb am 09.02.2017 um 19:31:09:
Sind sie sich sicher oder vermuten sie das es da keine Härtefallregellung gibt
Eine Ehe geht man doch ein weil man eine Familie gründen will mit Nachwuchs und wenn dieses nicht gegeben ist vermute ich das sehr viele Menschen daran kaputt gehen geschweige den eine Ehe 


Hallo,

im §31 AufenthG stehen die gesetzlichen Grundlagen. Erläuterungen dazu findest Du in der AVwV zum AufenthG ab Punkt 31.2.

Mal zum Einlesen und Bewerten.
Mein subjektives Fazit daraus wäre, dass die Chancen für einen Härtefall in diesem Fall sehr gering sind.

Gruß

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