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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> eAT übertragen
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Beitrag begonnen von tiggger am 09.02.2017 um 09:08:26

Titel: eAT übertragen
Beitrag von tiggger am 09.02.2017 um 09:08:26
Drittstaatler mit NE als eAT. Der Pass und der eAT laufen im November ab. Dazu folgende Fragen:

- Kann man mit einem neuen Pass und dem alten entwerteten Pass zusammen mit dem (alten) eAT noch reisen (bis zum Ablauf des eAT)? Bei Klebeetiketten schien das ja zu gehen.

- Folgefrage: behält man den alten eAT während der neue gedruckt wird?

- Es gibt ja für einige Länder zum bereisen eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten. Wie ist das in Schengen? Oder anders gefragt, gibt es Nachteile den neuen Pass erst so im August zu bekommen.


Titel: Re: eAT übertragen
Beitrag von okatomy am 09.02.2017 um 09:31:07
1. Ja ist möglich

2. Ja den behält man solange

3. So eine Regelung ist mir in Schengen nicht bekannt.


Sobald der neue Pass da ist kannst du den Übertrag beantragen, und bis der eAT dann da ist vergehen so ca. 4 Wochen.

Ich würde einfach etwas im Voraus planen, den Pass jetzt schon beantragen, und das ganze am besten erledigen in einer Zeit in der keine Reisen geplant sind.

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