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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
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Beitrag begonnen von Stefan Z am 06.02.2017 um 17:29:09

Titel: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Stefan Z am 06.02.2017 um 17:29:09
Hallo,

kurze Frage: Ich, Arbeite, Netto Verdienst ca. 2500€ im Monat
Frau, Russin, Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit im Moment für 1 Jahr

Besteht für meine Frau irgendeine Möglichkeit, ALG2, Sozialhilfe, Integrationskurse oder was auch immer zu beantragen?
Oder verdiene ich schlicht und einfach zu viel?


Daddys' [edit]Da es hier schwerpunktmäßig nur um die "Kohle" geht, hat der Thread nichts im ausländerrechtlichen Bereich zu suchen... Antworten werden trotzdem weiterhin kommen ;)[/edit]

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Holzer am 06.02.2017 um 17:41:57

Stefan Z schrieb am 06.02.2017 um 17:29:09:
Hallo,

kurze Frage: Ich, Arbeite, Netto Verdienst ca. 2500€ im Monat ...Besteht für meine Frau irgendeine Möglichkeit, ALG2, Sozialhilfe, Integrationskurse oder was auch immer zu beantragen?
Oder verdiene ich schlicht und einfach zu viel?

Wenn ihr verheiratet seid steht ein Partner für den anderen ein..Ihr bildet eine BG. Bei diesem Gehalt gibt es kein ALG2, keine Sozialhilfe und beim IKurs nur den "normalen" Tarif....ich glaube momentan 1,25€ / Stunde selbst zahlen.
Solch ein Einkommen wünschen sich viele und du willst auch noch Geld vom Staat??

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Stefan Z am 06.02.2017 um 17:45:30
Nicht ich....  ;D

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Stefan Z am 06.02.2017 um 18:07:14
Naja, irgendwo berechtigt, ich persönlich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, aber meine Frau meinte halt...

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Holzer am 06.02.2017 um 18:29:17

mikkaelneu schrieb am 06.02.2017 um 18:05:11:
Sehr geehrter Herr Holzer

Wir können Forenüblich beim Du bleiben...


mikkaelneu schrieb am 06.02.2017 um 18:05:11:
Als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats, finde ich diese Äusserung nicht angemessen. Auch ihr Wissen als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats ist etwas lückenhaft.

Was hat man in der Botschaft mit den Kosten eines Integrationskurses zu tun? Das ist BAMF Sache....außerdem habe ich "glaube" geschrieben...willst du jetzt mit mir auch anfangen zu streiten, weil ich dir ein paar für dich unpassende Antworten gegeben habe? Ist das hier so üblich?
Aber um es genau zu machen sind es vor Verpflichtung 1.Juki 2016 1,55 und danach die von dir genannten 1,95. Wobei man 50% zurück bekommt, wenn der Kurs erfolgreich innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen wird. Damit ist man also noch unter meiner geglaubten 1,25 € / Stunde


mikkaelneu schrieb am 06.02.2017 um 18:05:11:
ch hoffe, Sie geben Ihren Kunden in der Botschaft, Konsulat, ,,richtige,, Informationen. 

Das hofft man immer, oder...weiterhin hoffe ich nie einen Kunden wie dich zu bekommen. Aber in Thailand war ich schon vor ein paar Jahren, da komme ich glücklicherweise nicht mehr hin.
Jetzt sollten wir aber wieder zum Topic zurück gehen und das Persönliche lassen....Danke

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von reinhard am 06.02.2017 um 19:53:56

Stefan Z schrieb am 06.02.2017 um 18:07:14:
Naja, irgendwo berechtigt, ich persönlich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, aber meine Frau meinte halt...


Den Antrag müsst Ihr als Ehepaar immer gemeinsam stellen: "Wir verdienen im Monat" (zusammenzählen) und haben Hunger, deshalb...

Integrationskurs schließt sich dann an: Wenn sie nicht bezahlen will, fragen sie nach dem Bescheid des Jobcenters, wo drinsteht, wie groß die Lücke zwischen Einkommen und Existenzminimum ist, und schon wird ein Teil der Kosten des Kurses oder alles übernommen.

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von grisu1000 am 07.02.2017 um 01:15:01

reinhard schrieb am 06.02.2017 um 19:53:56:
Den Antrag müsst Ihr als Ehepaar immer gemeinsam stellen: "Wir verdienen im Monat" (zusammenzählen) und haben Hunger, deshalb...


Ihr bildet eine Bedarsgemeinschaft und seit zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Erste wenn beide gemeinsam unter den Schwellwert fallen gibt es Geld vom Staat.

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Aras am 07.02.2017 um 08:24:55
Du kannst ja deiner Frau vorschlagen, dass ihr euch trennt. Sie würde dadurch ALG II berechtigt aber ihr Aufenthaltsrecht wäre gefährdet. Oder du kündigst und ihr unterliegt dann dem ALG II Regime. Also hättet dann Meldepflichten etc. und ca. 730 € monatlich zum ausgeben.

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von lottchen am 07.02.2017 um 12:28:22

Aras schrieb am 07.02.2017 um 08:24:55:
Du kannst ja deiner Frau vorschlagen, dass ihr euch trennt. 


Das dürfte (beiden zusammen) auch nicht viel bringen, da der Ehemann dann Trennungsunterhalt zahlen muss. Es sei denn, die gelebte Ehezeit war sehr kurz. Und ihre AE könnte dann auch ganz schnell weg sein...Der einfachere Weg um an Geld zu kommen ist sicher, wenn die Ehefrau sich einen Job sucht. Vielleicht einen 450€ für den Anfang. Im Supermarkt Regale einräumen, putzen o.ä. (falls keine Ausbildung vorhanden ist, mit der sie hier was anfangen kann). Da wäre Zeit genug, parallel dazu Sprachkurs, Integrationskurs u.ä. zu machen.   

Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von Aras am 07.02.2017 um 13:41:12
Es sollte nur demonstrieren, dass es in anderen Konstellationen gewährt wird und man so der Vorstellung der Frau entgegen tritt.

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