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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> asyl antrag
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Beitrag begonnen von alexthierry am 27.01.2017 um 00:34:28

Titel: asyl antrag
Beitrag von alexthierry am 27.01.2017 um 00:34:28
Hallo ,

ich erzähle euch Kurz  die Geschichte meiner großen Bruder,der aus kamerun geflütet ist .

ER heisst Thierry( 29 jahre alt )  , hat ein  master in international Marketing in kamerun und war vor dem Flucht  schon beruflich. Er ist ein Bissexuel ( homosexualite ist in kamerun strafbar ) und lebte sehr diskret (nur die famillie wusste es ). Dazu kommt dass er auch viel für die Menschenrechten kämpft ,ohne in irgebdwelche Organisation angemeldet zu sein !


Er würde am anfang oktober bei einem Demo  festgenommen. nach 2 Nächte wurde er von einem poliziste ( ein seiner beste Freund )  erfahren , dass eine verfahren ( wunsch einer trennung des Landes ) gegen ihm läuft und er dafür lebenslang cassieren kann ! dieser poliziste hat ihm geholfen , zu fluchten !
Mein bruder , der nicht nach Europe kommen wollte , muss mit seinem ganzem spargeld ( fast 10 000€ )durch diesen gefärlichsten weg(Meer)    flüchten .

seit anfang Dezember ist er in Italien angekommen und will seit letzte woche nach Deutschland kommen, weil er nähe die familie sein will und familienmensch ist .


meine schwester und ich haben keinen ahnung über die asyantrag und nicht wissen ob es überhaupt so wechsen darf,weil wir beide als student gekommen sind !

darf er seine asylantrag hier beantragen und  bei mir oder meiner schwester anstatt asylheim wohnen ?


ich würde mich sehr freuen , wenn leute hier ahnung darüber haben .

LG

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von okatomy am 27.01.2017 um 03:09:56
Wurde er in Italien bereits registriert? Dann ist Italien für sein Asylverfahren zuständig.

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von reinhard am 27.01.2017 um 10:47:12
Er muss jetzt so schnell wie möglich Asyl beantragen. Wenn er zögert, bedeutet das für die Behörde (BAMF), dass er sich nicht sicher ist, ob er verfolgt wird oder nicht.

Er muss dann in einer Aufnahmestelle wohnen (nicht bei der Schwester), sein Asylverfahren wird entweder in Baden-Württemberg oder in Brandenburg bearbeitet.

Falls die Rücküberstellung nach Italien geplant ist: Die Schwester kann sich an das BAMF in Nürnberg wenden und freundlich um einen "Selbsteintritt" bitten. Sie begründet das damit, dass er gerne im gleichen Land leben möchte, in dem seine Schwester lebt. Darauf geht das BAMF oft ein, ein Recht darauf gibt es nicht.

Die Schwester kann den "Flüchtlingsrat" in ihrem Bundesland suchen und dort nach einer Beratungsstelle fragen, die sich auskennt und helfen kann.

Informationen über Asylverfahren für Flüchtlinge aus Kamerun findest Du auf der gemeinsamen Seite der Wohlfahrtsverbände: www.asyl.net

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von Mojo Jojo am 27.01.2017 um 11:11:24
Erst einmal ist es das Wichtigste, dass dein Bruder vor den heimischen Behörden in Sicherheit ist und die Reise nach Europa wohl erhalten überstanden hat!

Schreib bitte, was dein Bruder seit seiner Ankunft in Italien getan hat. Hat er sich bei Behörden gemeldet? Hat er einen Antrag auf Asyl gestellt? Hat er sich registrieren lassen? Ist er nach seiner Ankunft 'Untergetaucht'? Wissen die italienischen Behörden, dass er in Italien ist?

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von alexthierry am 27.01.2017 um 13:29:15
Dankeschön für die Antworten ! 
im meer hat die italienischen Marine ihnen in  ihrem boot geholfen!
in lybien wurde er von Rebellen mit gewahrwaffen  geschlagen ,weil er sich gegen unmenschlichen situation beschwert hatte ! so wurde er wegen seine schmerzen in krankenhaus gebracht und verbrachte  10 tagen dort ! jetzt ist er in einer unterkunft und mehr weiß ich nicht  !

wie er mir erzählen hat , habe ich verstanden darüber , dass Behörde seine Anwensenheit schon weiß ,aber er noch keinen asylantrag gestellt hat !

Dann darf er nicht sein antrag hier in BRD stellen? wenn er das machen darf,  darf er nicht bei mir(25)  oder meiner schwester (34 jahre) wohnen ?   

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von reinhard am 27.01.2017 um 13:38:27

alexthierry schrieb am 27.01.2017 um 13:29:15:
Dann darf er nicht sein antrag hier in BRD stellen? wenn er das machen darf,  darf er nicht bei mir(25)  oder meiner schwester (34 jahre) wohnen ?   


Das wurde oben schon beantwortet.

Lies einfach erst mal ganz in Ruhe die Antworten durch.

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von Aras am 27.01.2017 um 15:15:02
Und es war ihm nicht möglich die 10.000 € vorzulegen und ein Visum zur Arbeitssuche gemäß § 18c AufenthG zu beantragen?  ::)

Also wenn er in Italien erfasst wurde, dann ist Italien für ihn zuständig.

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von Petersburger am 27.01.2017 um 16:47:01

Aras schrieb am 27.01.2017 um 15:15:02:
Und es war ihm nicht möglich die 10.000 € vorzulegen und ein Visum zur Arbeitssuche gemäß § 18c AufenthG zu beantragen?

Keine verständliche Frage!

Erstens wissen wir nicht, ob sein Masterabschluss anerkannt ist, zweitens berichtet der oder die TS von einer Flucht - wo sollte er sein Visumverfahren einschließlich Terminierung vorab durchführen?

Titel: Re: asyl antrag
Beitrag von alexthierry am 01.02.2017 um 02:02:20
dankeschön alle für ihre HILFE !

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