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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Konsularische Unterstützung Doppelstaater
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Beitrag begonnen von mikkaelneu am 23.01.2017 um 08:25:45

Titel: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von mikkaelneu am 23.01.2017 um 08:25:45
Hallo und guten Morgen,


Zitat:
In Thailand bist du nur Thailänder,


heißt das, das die deutsche Botschaft in einem Notfall sagen darf, du bist Thailänder, wir sind nicht für dich zuständig?

mikkael

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von deerhunter am 23.01.2017 um 08:29:04

mikkaelneu schrieb am 23.01.2017 um 08:25:45:
heißt das, das die deutsche Botschaft in einem Notfall sagen darf, du bist Thailänder, wir sind nicht für dich zuständig?


Wenn der Notfall in Thailand passiert, ja

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von Saxonicus am 23.01.2017 um 08:40:08

mikkaelneu schrieb am 23.01.2017 um 08:25:45:
heißt das, das die deutsche Botschaft in einem Notfall sagen darf, du bist Thailänder, wir sind nicht für dich zuständig?

Ebenso wie Du hier in Deutschland keinen Beistand von der thailändischen Vertretung erwarten kannst.

Das ist eben der Nachteil bei einer Doppelstaatigkeit, weil Du immer als Inländer behandelt wirst, wenn Du die jeweilige Staatsangehörigkeit innehast.

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von mikkaelneu am 23.01.2017 um 08:52:23
Hi,

wenn ich das dann richtig verstehe, sollte der TS dann in Thailand heiraten(ist easy dort) dann nach Deutschland und dort einen Antrag auf ein FZV stellen?

mikkael

====

Hi,

sorry, noch ne Frage, wenn der TS mit seinem deutschen Pass nach Thailand einreist, Stempel Immi und so, wie verhält es sich dann? Ich bin noch nie gefragt worden, ob ich Doppelstaatler bin.

Mikkaelneu


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Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von Aras am 23.01.2017 um 09:14:22
Warum erstellst du nicht einen eigenen Thread wo du deine Frage stellst?

Außerdem kann die deutsche Botschaft auch Doppelstaatlern helfen. Nur kann sie nicht die besondere konsularische Unterstützung geben die einer ohne Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes geben.

Und ja, er sollte in Thailand heiraten.

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von Saxonicus am 23.01.2017 um 12:33:12

mikkaelneu schrieb am 23.01.2017 um 08:59:20:
noch ne Frage, wenn der TS mit seinem deutschen Pass nach Thailand einreist, 

Das wäre ein Regel-(Gesetzes-)verstoß.

Wenn er die dortige Staatsangehörigkeit besitzt, muss er auch mit dementsprechenden Reisepass einreisen. Das betrifft alle Doppelstaater.

Ob und inwieweit das von den verschiedenen Staaten kontrolliert und ggf. bestraft wird, dürfte sicher sehr unterschiedlich sein.

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von reinhard am 23.01.2017 um 14:33:54

mikkaelneu schrieb am 23.01.2017 um 08:52:23:
sollte der TS dann in Thailand heiraten(ist easy dort) dann nach Deutschland


Das kann er machen, muss das aber nicht. Möglich ist es auch, dass er in Deutschland heiraten will, weil er in Deutschland leben will. Dann wäre das langfristig einfacher.


Zitat:
und dort einen Antrag auf ein FZV stellen?


Nein, ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt immer diejenige oder derjenige, die / der kommen will. Nicht der Deutsche.

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von Alacrity am 23.01.2017 um 15:12:01

reinhard schrieb am 23.01.2017 um 14:33:54:
Möglich ist es auch, dass er in Deutschland heiraten will, weil er in Deutschland leben will. Dann wäre das langfristig einfacher.

Was wäre daran langfristig einfacher?

Kurzfristig würde es jede Menge Probleme machen, da beide nicht in Deutschland sind und somit auch keine Beitrittserklärung bei einem Standesamt abgeben können. Dazu wäre für die ausländische Verlobte ein Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nötig und für die Trauung würden sie einen Dolmetscher brauchen. Schließlich bleibt in diesem Fall das Problem, dass der Verlobten kein Visum erteilt würde, wenn sich kein VE-Geber findet, da der Verlobte selbst mittellos ist.

Für all die Probleme erhielte man zwar eine Urkunde, die man für die Verwendung in Deutschland nicht übersetzen und legalisieren lassen müsste, aber dafür müßten für den Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis viele andere Urkunden übersetzt und legalisiert werden.

Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von mikkaelneu am 23.01.2017 um 16:32:18
Hi alle,


Zitat:
Das kann er machen, muss das aber nicht. Möglich ist es auch, dass er in Deutschland heiraten will, weil er in Deutschland leben will. Dann wäre das langfristig einfacher.


heiraten in Thailand ist für Thailänder ganz einfach, geht ruck zuck wie am Fließband.

Heiraten in Thailand als Deutscher ist auch ganz easy, mit oder ohne EFZ, Konsularbescheinigung oder erweiterter Meldebescheinigung. Mein Schwager und ich haben in Thailand eine Filipina geheiratet, und haben mittlerweile eine deutsche HU.

Jetzt eine kniffelige Frage. Wenn der Thai(mit deutschem Pass), eine Thailänderin heiratet, legalisiert die deutsche Botschaft in BKK die Heiratsurkunde? Oder sagt, wir sind dafür nicht zuständig?

Mikkael




Titel: Re: Konsularische Unterstützung Doppelstaater
Beitrag von erne am 23.01.2017 um 16:50:28

mikkaelneu schrieb am 23.01.2017 um 16:32:18:
legalisiert die deutsche Botschaft in BKK die Heiratsurkunde?


ja

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