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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach der Eheließung in DK https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1485079765 Beitrag begonnen von taurus.ba61 am 22.01.2017 um 11:09:24 |
Titel: Nach der Eheließung in DK Beitrag von taurus.ba61 am 22.01.2017 um 11:09:24
Ich (Deutsch) habe meine Frau (mit Schengen Visum) seit eine Woche in Denmark verheiratet. Paar Kollegen haben uns gesagt dass wir jetzt zum ABH gehen und für eine AE beantragen mussen. Was ist die Risiko wenn wir dies machen?
Wenn die ABH sagt nein, was das bedutet?!. 1. Meine Frau wird direkt außer Deutschland schickt obwohl ihre Visum nur noch 2 Monaten lauft ab. 2. Hat die Ablehnung bei ABH Konsequenzen auf künftigen Visaantrag zum Zweck der Familienzusammenführung ?. 3. Ist unsere Eheschließung illegal? und mussen wir nochmal in meiner Frau Heimtland verheiraten. Wird die Heiratsurkunde nicht bei der Deutsche Botschaft akzeptiert?!! Was empfehlen sie mir zu tun?! Vielen Dank. |
Titel: Re: Nach der Eheließung in DK Beitrag von erne am 22.01.2017 um 11:14:49 taurus.ba61 schrieb am 22.01.2017 um 11:09:24:
das "Risiko" ist, dass der Antrag auf AE abgelehnt wird. Das "Risiko" ist nahe 100% taurus.ba61 schrieb am 22.01.2017 um 11:09:24:
sie kann natürlich hierbleiben, bis das Visum abläuft taurus.ba61 schrieb am 22.01.2017 um 11:09:24:
nein taurus.ba61 schrieb am 22.01.2017 um 11:09:24:
nein, nein und nein (eine dänische Heiratsurkunde wird akzeptiert, ggf. muss sie appostilliert werden) taurus.ba61 schrieb am 22.01.2017 um 11:09:24:
na, sie soll im Heimatland ein FZF Visum beantragen |
Titel: Re: Nach der Eheließung in DK Beitrag von mikkaelneu am 23.01.2017 um 08:18:34
Hallo taurus.ba61,
du kannst versuchen von der ALB eine Vorabzustimmung zu bekommen. Ein Versuch ist es wert. Mickie |
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