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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
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Beitrag begonnen von Slee7 am 21.01.2017 um 04:37:23

Titel: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von Slee7 am 21.01.2017 um 04:37:23
Hallo,

Mein Mann (US Amerikaner), unsere zwei Kinder und ich (Deutsche) leben in den USA, aber planen im Sommer zurück nach Deutschland zu ziehen. Mein Mann ist selbstständig und würde in Deutschland aus dem Homeoffice heraus weiterhin für seinen Kunden arbeiten, während ich mich zuhause um die Kinder kümmere.

Also da mein Mann selbstständig ist muss er ein Gewerbe anmelden und seine Steuererklärung abgeben, richtig? Sprich wir müssen in Deutschland Steuern zahlen, da wir dann ja in Deutschland einen Wohnsitz haben. Müssen wir dann auch in den USA Steuern zahlen, da es eine amerikanische Firma ist?
Wo meldet man denn ein Gewerbe an?

Welche Steuerklasse unterliegen wir dann? Oder wird das dann vom Finanzamt geregelt? Steuern werden monatlich gezahlt oder?

Wie sieht es aus mit der Arbeitserlaubnis? Brauchen wir eine obwohl er selbstständig ist und es eine amerikanische Firma ist?

Es ist so kompliziert und ich hoffe da ist jemand hier der uns weiter helfen kann!!!

DANKE!!!

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von Aras am 21.01.2017 um 07:50:00
Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Man müsste klären ob er einen Freien Beruf hat oder Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Bei letzterem müsste er tatsächlich Gewerbesteuern leisten und somit ein Gewerbe anmelden.

Und wenn er weiterhin selbstständig arbeitet und du nicht-selbstständig, dann könnt ihr auch Lohnsteuerklasse III und V vereinbaren. Also du drei und somit hättest du auch seinen Freibetrag.

Für ihn als Selbstständigen wäre die Lohnsteuerklasse irrelevant. Er müsste als Selbstständiger seine Buchhaltung selber oder durch einen Steuerberater machen und Vorsteuer und Umsatzsteuer selber im Auge behalten. Wie und Wann die Steuern zu zahlen sind, keine Ahnung.

Wenn er deutsche Kinder hat kriegt er eh auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine Arbeitserlaubnis.

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von erne am 21.01.2017 um 13:49:11

Slee7 schrieb am 21.01.2017 um 04:37:23:
Sprich wir müssen in Deutschland Steuern zahlen, da wir dann ja in Deutschland einen Wohnsitz haben. Müssen wir dann auch in den USA Steuern zahlen, da es eine amerikanische Firma ist? 


AFIAK müssen US Amerikaner immer auch eine Einkommenssteuer an die USA zahlen.
Wenn er in D einen ständigne Wohnsitz hat, ist er auch in D einkommensteuerpflichtig.
Mit der USA besteht aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, d.h. die an die USA gezahlte Steuer mindert seine Einkommensteuer in D.
Ist seine Einkommensteuer in D höher als in USA, zahlt er in D die Differenz zu der bereits an die USA gezahlte Steuer; ist sie niedriger, zahlt er natürlich nichts an D.
Er zahlt die Einkommensteuer also im Endeffekt nur einmal.

Aer wenn Ihr schon solche Fragen stellt, sollte er einen Steuerberater beuaftragen, sich darum zu kümmern.

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 21.01.2017 um 14:35:18

Slee7 schrieb am 21.01.2017 um 04:37:23:
Wo meldet man denn ein Gewerbe an?


Hallo,

das ist unterschiedlich in den jew. Verwaltungsbezirken geregelt. Im Normalfall ist es bei der Stadtverwaltung und kann dort dem Bereich Meldeamt, Ordnungsamt zugeordnet sein oder eigenständig als "Gewerbeamt" existieren.
Das erfährst Du dann auf der Homepage Deiner Stadt in DEU.


Zitat:
Welche Steuerklasse unterliegen wir dann? Oder wird das dann vom Finanzamt geregelt?


Wird von der Finanzbehörde geregelt, wird sein für beide: 4.
Es kann aber die Kombination 3/5 beantragt werden, was sich bei unterschiedlichen Verdiensten (also wie bei Euch geplant) massiv lohnt.


Zitat:
Steuern werden monatlich gezahlt oder? 


Grob: Bei abhängig Beschäftigten monatlich (z.B. Angestellte).
Bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden die eigentliche "Einkommenssteuer" jährlich anhand der Steuererklärung.

Gruß

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von erne am 21.01.2017 um 16:15:38

T.P.2013 schrieb am 21.01.2017 um 14:35:18:
Bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden die eigentliche "Einkommenssteuer" jährlich anhand der Steuererklärung.


und dann ist die Steuerklasse uninteressant ... diese regelt ja nur die monatliche *Vorauszahlung* der Einkommensteuer.

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von grisu1000 am 21.01.2017 um 18:53:34

erne schrieb am 21.01.2017 um 13:49:11:
AFIAK müssen US Amerikaner immer auch eine Einkommenssteuer an die USA zahlen.


Das mit dem Immer kann man so nicht sagen. Das hängt von der Art der Geschäfte, den Ablauf, Rechnungsstellung und der Form der Gesellschaft ab. Und es es nicht nur Einkommenssteuer ggf. auch Umsatzsteuer und lokale Steuern in den USA.

Entscheidend ist das Doppelbesteuerungsabkommen. Damit muss er sich auseinandersetzen, Ggf. auch Merkblätter des IRS dazu. Ein Steuerberater der das Steuerabkommen und Handelsabkommen mit USA kennt wäre von Vorteil.

Grundsätzlich wird er, solang er Geschäfte von DEU in den USA macht, wharscheinlich über zwei Steuererklärungen nicht herumkommen. Zumindest nicht im ersten Jahr. Heißt aber nicht das er mehr Steuern zahlen muss, weil die teilweise angerechnet werden.

Titel: Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 21.01.2017 um 21:46:56

erne schrieb am 21.01.2017 um 16:15:38:
und dann ist die Steuerklasse uninteressant ... diese regelt ja nur die monatliche *Vorauszahlung* der Einkommensteuer.


Korrekt, bekommst ein Fleißbienchen. Anhand der Fragestellung vermute(te) ich allerdings, dass die TE nur in groben Zügen einen ersten Input zum deutschen Steuerrecht benötigt...

Gruß

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