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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
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Beitrag begonnen von MummyShqiptare16 am 16.01.2017 um 16:12:20

Titel: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 16.01.2017 um 16:12:20
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und habe einige Fragen...
Ich bin mit meinem Partner und Vater unserer Tochter seit 1,5 Jahren zusammen. Er hat nach der Vaterschaftsanerkennung den Antrag auf Asyl freiwillig zurück gezogen, da man uns sagte, dass er nach Geburt des Kindes problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. (Zur Info: Ich, Mutter des Kindes bin deutsche und unsere Tochter bekam dadurch automatisch beide Staatsangehörigkeiten)
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut. Ich musste im Dezember noch ein Gutachten einreichen, welches besagt, dass ich auf Grund von psychischen Erkrankungen nicht in der Lage bin, unser Kind allein groß zu ziehen und ich den Kindsvater zur Unterstützung benötige. Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren. Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Allerdings möchte keiner die entstehenden Kosten dafür tragen und wir leben von Sozialamt/Jobcenter. Wie sollen wir solch imense Kosten Stämmen? Und gibt es nicht noch andere Möglichkeiten, dass er das Sorgerecht ausüben kann und trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Und was würde es uns kosten, wenn wir uns von einem Anwalt für Ausländerrechte beraten lassen wollen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von okatomy am 16.01.2017 um 16:29:49
Fehler war hier den Asylantrag zurückzuziehen bevor er die AE in den Händen hält.

Da Ihr Sozialleistungen bezieht könnt Ihr Euch einen Beratungsschein holen und einen Anwalt das klären lassen.

Ihr müsst das ggf. Auf dem Rechtsweg klären. Die Kosten die dein Mann hätte um nach Albanien zu gehen und dann dort aufs Visum zu warten sind keine Kosten die euch der Staat zahlen kann.

Viel wichtiger als dass du seine Unterstützung brauchst sind Gutachten dass das Kind Ihn als Vater ebenfalls braucht. Das Kindeswohl wird an 1. Stelle stehen. Hat er bereits geteiltes Sorgerecht?

Ansonsten habt ihr ausser telefonischen Aussagen mal einen Ablehnugsbescheid mit Rechtsmittel Belehrung bekommen?

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 16.01.2017 um 20:22:21
Danke okatomy für deine schnelle Antwort.
Mein Partner wurde regelrecht dazu gedrängt den Asylantrag zurück zu ziehen, da es hieß, er würde sonst nur noch mehr Probleme bekommen, da es daraus hinaus lief, dass der Asylantrag so oder so abgelehnt würde, weil er ja aus einem sicheren Herkunftsland kommt und es nur noch 1,5 Monate bis zum ET waren, allerdings kam unsere Tochter 4 Wochen zu früh. Problem bei der ganzen Sache war auch, dass die Ausländerbehörde seine Pässe brauchte, er wusste von Anfang an, dass die noch bei der bamf liegen, wo er sich als erstes hier in Deutschland regestriert hat allerdings sagte die Ausländerbehörde die würde hier bei uns bei der bamf liegen. Bis wir dann selbst zu bamf hier gefahren sind und man uns sagte dass die Pässe dort nicht sind. Ein Anruf später bei der bamf in dem Ort in dem er sich regestriert hat, zack da waren die pässe. Hätte das alles nicht so lange gedauert wäre es wahrscheinlich auch schneller gelaufen.

Ja, geteiltes Sorgerecht hat er. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht wurde schon vor Geburt geregelt.

Wir haben heute Nachmittag bei der SKF angerufen, haben dort für morgen Nachmittag einen Termin zur Beratung bekommen. Ich hoffe so sehr, dass es eine Chance gibt, ohne dass er nach Albanien ausreisen muss und womöglich einige Monate der Entwicklung unserer Tochter verpasst und sie ihn womöglich nicht mehr erkennt wenn er wieder kommt.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von Aras am 16.01.2017 um 20:29:52
Ja, aber es ist tatsächlich ratsam gewesen, da es in Folge eines abgelehnten Asylantrages eine Einreisesperre drohte.

Ihr solltet eher eine Vorabzustimmung bei der ABH und einen Termin bei der Botschaft organisieren. Und dann fährt er mit dem Bus nach Albanien hin, holt das Visumverfahren nach und kehrt zurück.

Albanien sollte jetzt mitm Bus nicht sooo teuer sein.  Wenn er natürlich mitm Flugzeug fliegen will, dann ist das nur ein Luxusproblem. Dann muss man nur die Ansprüche senken.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von grisu1000 am 16.01.2017 um 20:52:03

MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 16:12:20:
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut. Ich musste im Dezember noch ein Gutachten einreichen, welches besagt, dass ich auf Grund von psychischen Erkrankungen nicht in der Lage bin, unser Kind allein groß zu ziehen und ich den Kindsvater zur Unterstützung benötige. Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren. Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen


Habt ihr einen schriftlichen Antrag auf AE gestellt?
Habt ihr eine schriftliche Ablehnung? Wenn nein auf eine schriftliche Ablehnung bestehen.
Grundsätzlich ist bei Vater eines deutschen Kindes ein Nachholen des Visverfahrens nicht zumutbar, wenn er bereits da ist.

Grundsätzlich, außer es liegt z.B eine kriminelle Vergangenheit vor.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 16.01.2017 um 21:22:45

Aras schrieb am 16.01.2017 um 20:29:52:
Ja, aber es ist tatsächlich ratsam gewesen, da es in Folge eines abgelehnten Asylantrages eine Einreisesperre drohte.

Ihr solltet eher eine Vorabzustimmung bei der ABH und einen Termin bei der Botschaft organisieren. Und dann fährt er mit dem Bus nach Albanien hin, holt das Visumverfahren nach und kehrt zurück.

Albanien sollte jetzt mitm Bus nicht sooo teuer sein.  Wenn er natürlich mitm Flugzeug fliegen will, dann ist das nur ein Luxusproblem. Dann muss man nur die Ansprüche senken.


Es ist nicht das Problem der Frage, ob er mit dem Flugzeug oder Bus nach Albanien möchte. Er würde wenn mit dem Bus fahren, bzw. Mit dem was am günstigsten wäre.
Das Problem an der Sache ist, dass auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Albanien schon steht, dass ein Visunsverfahren 8 bis 10 Wochen oder länger dauert und ich wäre dann die Zeit komplett ohne weitere Unterstützung mit der kleinen allein und dazu gesagt, sie ist 6 Monate und zahnt - wer Kinder hat, weiß wovon ich rede.
Ich kann aufgrund dessen, dass ich psychisch nicht stabil bin nicht für lange Zeit allein bleiben. Kann nicht mal allein die öffis nutzen, etc.

Und auch für das Kind wäre es eine Zumutung, dass sie so lange nichts von ihrem Vater hätte.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 16.01.2017 um 21:25:43

grisu1000 schrieb am 16.01.2017 um 20:52:03:
Habt ihr einen schriftlichen Antrag auf AE gestellt?
Habt ihr eine schriftliche Ablehnung? Wenn nein auf eine schriftliche Ablehnung bestehen.
Grundsätzlich ist bei Vater eines deutschen Kindes ein Nachholen des Visverfahrens nicht zumutbar, wenn er bereits da ist.

Grundsätzlich, außer es liegt z.B eine kriminelle Vergangenheit vor.


Nein, es wurde kein schriftlicher Antrag unsererseits auf AE gestellt. Und auch keine schriftliche Ablehnung erhalten.

Eine kriminelle Vergangenheit liegt nicht vor.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von HeFi am 17.01.2017 um 12:11:05

MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 21:25:43:
Nein, es wurde kein schriftlicher Antrag unsererseits auf AE gestellt. Und auch keine schriftliche Ablehnung erhalten


In Beitrag #1 hast Du noch behauptet, es sei eine AE beantragt und abgelehnt worden.

MummyShqiptare16 schrieb am 16.01.2017 um 16:12:20:
Hallo alle zusammen,
Nun haben wir ein halbes Jahr darauf gewartet, dass sich etwas tut.
...
Dieses Gutachten reichte nun nicht aus und der Antrag wurde abgelehnt. Allerdings wurden wir in keinster Weise darüber benachrichtigt, nur durch einen Anruf bei der zuständigen Ausländerbehörde haben wir davon erfahren...
Nun heißt es, er soll nach Albanien ausreisen und dort bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragen und mit dem Visum nach Deutschland zurückkehren um nochmals die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen...

Daraus folgt:
1. der Asylantrag wurde zurück gezogen.
2. eine AE wurde gar nicht beantragt, obwohl er Vater eines deutschen Kindes ist.
3. sein Aufenthalt ist illegal, er ist ausreisepflichtig,
4. bei der ABH könnte er sich um eine Vorabzustimmung für das FzF-Visum zum deutschen Kind bemühen, in jedem Fall aber eine GÜB für die Ausreise besorgen.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von lottchen am 17.01.2017 um 12:51:38
Vielleicht könnte die TE die Widersprüche erst mal aufklären. Hier ist irgendwie einiges nicht klar. Welcher Antrag wurde denn nun abgelehnt wenn gar keine AE beantragt wurde? Stimmt die Zusammenfassung der Ereignisse von HeFi aus seinem letzten Post?

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 17.01.2017 um 18:41:45
Wir hatten bei bekannt werden der SS gesagt, dass wir einen Antrag auf AE stellen möchten. Uns wurde allerdings kein Schriftstück gegeben und uns auch nicht gesagt, ob wir formlos einen Antrag schreiben sollen, dem nach wurde der Antrag auf AE nur mündlich gestellt  - mir kam das ja schon koscher vor, weil ich es selbst kenn, dass man alles in Deutschland schriftlich beantragen muss. Ich bin dann allerdings davon ausgegangen, dass das so seine Richtigkeit hat und seinen Weg gehen wird. Uns wurde bei der ABH immer gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen sollten, er würde bald seine AE in den Händen halten.
Ihr habt recht, es wurde rein theoretisch kein richtiger Antrag auf AE gestellt, da es nicht schriftlich erfolgte.
Illegal hält er sich nicht auf, da er eine gültige Duldung besitzt und diese laut ABH auch weiterhin genehmigt wird.

Ich möchte einfach nur wissen, welche Schritte wir nun tun sollten, um aus der maserie wieder raus zu kommen und er sich dann hier weiterhin aufhalten darf und auch legal arbeiten darf.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von okatomy am 17.01.2017 um 18:48:58
AE schriftlich beantragen, bei schriftlicher Ablehnung mit Rechtsbehelf dagegen klagen.

Die Alternative kennst du ja - Ausreise und mit FZF Visum wieder kommen.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von reinhard am 18.01.2017 um 21:06:59
Mit einer Vorabzustimmung, die die Ausländerbehörde geben kann (nicht geben muss), dauert das Visumverfahren nicht 10 Wochen, sondern nur noch eine Woche.

Das sollte er versuchen, falls er die Aufenthaltserlaubnis ohne Visum nicht bekommt.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von HeFi am 18.01.2017 um 23:51:17

MummyShqiptare16 schrieb am 17.01.2017 um 18:41:45:
Illegal hält er sich nicht auf, da er eine gültige Duldung besitzt und diese laut ABH auch weiterhin genehmigt wird.

Ihr wisst aber auch:
eine Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel (AT) und vermittelt eben KEIN Aufenthaltsrecht,
eine Duldung bedeutet Ausreisepflicht mit (zeitweiser) Aussetzung der Abschiebung

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von grisu1000 am 19.01.2017 um 04:32:50

HeFi schrieb am 18.01.2017 um 23:51:17:
ine Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel (AT) und vermittelt eben KEIN Aufenthaltsrecht,
eine Duldung bedeutet Ausreisepflicht mit (zeitweiser) Aussetzung der Abschiebung


Ja aber genau das bekommen werdende Elternteil wenn sie bei Feststellung der Schwangerschaft mit einem zukünftig deutschen Kind bereits in Deutschland sind. Mit Geburt eines Kindes dann die AE nach §28 AufenthG. Siehe auch AVwV Nr 28ff zum AufenthG. Und diser Fall ist Analog. Das Recht ist das Recht des deutschen Kindes mit seinem Vater aufzuwachsen, jegliche Trennung im Kleinkinderalter wird dabei als unzumutbar angesehen (Die Grundsatzurteile muss ich mal noch Heraussuchen).

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von erne am 19.01.2017 um 20:57:56

MummyShqiptare16 schrieb am 17.01.2017 um 18:41:45:
Ihr habt recht, es wurde rein theoretisch kein richtiger Antrag auf AE gestellt, da es nicht schriftlich erfolgte. 


doch, ein Antrag auf AE kann auch mündlich gestellt werden.
Ihr habt nun "nur noch" das Problem, das nachzuweisen (daher schirftlich!)
Und ohne Nachweis (und wenn sich bei den Behörden keiner daran erinnern kann) eben (praktisch) kein Antrag!



Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von HeFi am 20.01.2017 um 01:59:40

MummyShqiptare16 schrieb am 17.01.2017 um 18:41:45:
Ihr habt recht, es wurde rein theoretisch kein richtiger Antrag auf AE gestellt, da es nicht schriftlich erfolgte. 

Wurde dieses Versäumnis ^^^ inzwischen nachgeholt und ein FzF-Antrag zum deutschen Kind schriftlich bei der ABH gestellt?

Als sorgeberechtigter Vater eines deutschen Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf eine AE.
Nach Antragstellung und Prüfung würde die ABH ihm entweder mit einer FB Zeit verschaffen oder ggf. eine Vorabzustimmung erteilen können.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von MummyShqiptare16 am 23.01.2017 um 19:46:02
Wir hatten heute einen Termin bei einem Anwalt für Ausländerechte, dieser war entsetzt darüber, dass alles nur mündlich erolgte. Er gab uns nun den Rat, es nochmals alles schriftlich zu druchlaufen und bei der ABH darauf zu bestehen, dass alles schriftlich festgehalten wird. Sollte es dennoch abgelehnt werden, sollten wir uns nochmals bei ihm melden und es würde dann eine Klage eingereicht werden und somit kommen für uns keine Kosten auf, da wir dann Prozesskostenbeihilfe beantragen können.
Ich werde morgen, das von uns angefertigte Schriftstück in die Post geben.

Ich danke euch allen für eure Hilfreichen Antworten und Ratschläge. Wir werden nun alles tun, damit er die AE bekommt, ohne dass er ausreisen musss.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von ninnschen am 24.01.2017 um 06:41:03

HeFi schrieb am 20.01.2017 um 01:59:40:
Als sorgeberechtigter Vater eines deutschen Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf eine AE.


Nein, hat er nicht. Wie man hier nachlesen kann BVerwG vom 10.12.2014, BVerwG 1 C 15.14, sind für den zwingenden Anspruch auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG) zu erfüllen. Grds. muss man also ein Visum haben. Insb. wenn der Asylantrag zurückgenommen wurde (§10 Abs. 3 AufenthG), kann eine AE nur nach vorherigen Ausreise erteilt werden, es sei denn es besteht ein Anspruch. Dieser besteht aufgrund des fehlenden Visums und der unerlaubten Einreise nicht. Denn er ist das letzte Mal in das Bundesgebiet eingereist, mit der Absicht länger als 90 Tage zu bleiben und einen Asylantrag zu stellen. Dabei ist egal, ob dieses Vergehen geahndet wurde oder nicht. Ein Ausweisungsinteresse über den § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG liegt vor. Er kann keine AE ohne vorherige Ausreise bekommen und da kann dir auch kein RA und keine PKH helfen.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von HeFi am 25.01.2017 um 18:03:34

ninnschen schrieb am 24.01.2017 um 06:41:03:
kann eine AE nur nach vorherigen Ausreise erteilt werden, es sei denn es besteht ein Anspruch. Dieser besteht aufgrund des fehlenden Visums und der unerlaubten Einreise nicht. Denn er ist das letzte Mal in das Bundesgebiet eingereist, mit der Absicht länger als 90 Tage zu bleiben und einen Asylantrag zu stellen.

Von einer unerlaubten Einreise war hier bisher aber gar keine Rede.
Vermutlich dürfte er mit (für Albaner erlaubter) visumfreier Einreise eingereist sein.

Außerdem dürfte/könnte mMn hier ggf. ein Bleibeinteresse gem. § 55 Abs. 1 Nr. 4 geltend gemacht werden können bzw. in das Ermessen einfließen müssen.

Zitat:
§ 55 Bleibeinteresse
(1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
...
4. mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt, sein Personensorgerecht für einen minderjährigen ledigen Deutschen oder mit diesem sein Umgangsrecht ausübt,

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von Petersburger am 25.01.2017 um 18:33:47

HeFi schrieb am 25.01.2017 um 18:03:34:
Vermutlich dürfte er mit (für Albaner erlaubter) visumfreier Einreise eingereist sein.

Die Einreise zum Daueraufenthalt ist für Albaner nicht visumfrei zulässig.

Wenn die Einreise als erlaubt bezeichnet wird, dann mit Sicherheit nicht aufgrund der Visumfreiheit für Kurzaufenthalte.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von grisu1000 am 26.01.2017 um 01:42:48

ninnschen schrieb am 24.01.2017 um 06:41:03:
Ein Ausweisungsinteresse über den § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG liegt vor. Er kann keine AE ohne vorherige Ausreise bekommen und da kann dir auch kein RA und keine PKH helfen. 


Ein Kindesvater kann nur aufgrund schwerer Straftaten ausgewiesen werden. Ligt hier nicht vor. (Zumindest wissen wir nichts). Das Visumverfahren muss nicht nachgeholt werden, hier überwiegt das Kindeswohl dem Ausweisungsinteresse eines abgelhnten Asylbewerbers. Die AE muss erteilt werden.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von ninnschen am 26.01.2017 um 06:50:28
Leute, es geht hier nicht um eine Ausweisung! Also müssen keine Interessen abgewägt werden!

Es geht einzig und allein darum, dass ein Ausweisungsinteresse vorliegt. Und das schadet dem Anspruch auf eine AE. Egal ob 50 Bleibeinteressen da sind.

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von Petersburger am 26.01.2017 um 07:27:49

ninnschen schrieb am 26.01.2017 um 06:50:28:
Es geht einzig und allein darum, dass ein Ausweisungsinteresse vorliegt. 

Geht es nicht!

Wenn in der AVwV zum AufenthG klar ausgeführt wird, dass vor der Geburt eines deutschen Kindes der ausländische Elternteil ggf. zu dulden ist - das kann nur der Fall sein bei dessen vollziehbarer Ausreisepflicht, z.B. wenn die Einreise mit Schengenvisum erfolgt und dieses abgelaufen ist -, dann kann das Recht des deutschen Kindes nicht durch ausländerrechtliche Maßnahmen anschließend wieder eingeschränkt werden - weder in Bezug auf die Mutter noch auf den Vater .

Nach einer solchen Duldung folgt eine AE 28, auch wenn der Aufenthalt davor nicht rechtmäßig war. Was hätte die Duldung davor sonst für einen Sinn?

Titel: Re: Albanischer Vater einer 6 Monate alten Tochter soll für Beantragung eines Visums ausreisen
Beitrag von Aras am 26.01.2017 um 07:36:14
Laut § 10 Abs. 1 ist eine AE während des Asylverfshrens nur möglich wenn die Person einen Anspruch auf diese AE hat. § 5 Abs.1 fordert regelmäßig u.a. kein AusweisungsInteresse. Dadurch kann die ABH darauf prüfen ob eine Ausnahme vorliegt. Asylantrag ist jedoch zurückgezogen und das Kind ist geboren. Ermessen auf null reduziert?

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