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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen?
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Beitrag begonnen von Kubanode am 12.01.2017 um 23:10:14

Titel: Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen?
Beitrag von Kubanode am 12.01.2017 um 23:10:14
Hier habe ich eine Frage bzgl. der Daueraufenthaltsbescheinigung.

Ich: EU-Buerger, habe in Deutschland ueber 10 Jahre lang gelebt und bin dann berufsbedingt in's Ausland entsandt worden (EU und nicht-EU), und habe mich fuer die Zeit aus Deutschland abgemeldet. Ich war insgesamt ca. 5 Jahre nicht in Deuutschland angemeldet, und bin jetzt aber wieder zurueck.

In den 10 Jahren haette ich meine Staatsbuergerschaft beantragen koennen, war aber zu faul.

Frage: habe ich in den 10 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in DE erworben und wenn ja, ist dieses Recht durch die 5 Jahre Abwesenheit erloschen?

Falls nicht erloschen, kann ich irgendwo eine Bescheinigung zum Daueraufenthalt rueckwirkend beantragen?

Danke im Voraus

Titel: Re: Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen?
Beitrag von Aras am 12.01.2017 um 23:59:41
Das Daueraufenthaltsrecht erlöscht nach 2 Jahren Abwesenheit. § 4a Abs. 7 FreizügG/EU.

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