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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1484259014 Beitrag begonnen von Kubanode am 12.01.2017 um 23:10:14 |
Titel: Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen? Beitrag von Kubanode am 12.01.2017 um 23:10:14
Hier habe ich eine Frage bzgl. der Daueraufenthaltsbescheinigung.
Ich: EU-Buerger, habe in Deutschland ueber 10 Jahre lang gelebt und bin dann berufsbedingt in's Ausland entsandt worden (EU und nicht-EU), und habe mich fuer die Zeit aus Deutschland abgemeldet. Ich war insgesamt ca. 5 Jahre nicht in Deuutschland angemeldet, und bin jetzt aber wieder zurueck. In den 10 Jahren haette ich meine Staatsbuergerschaft beantragen koennen, war aber zu faul. Frage: habe ich in den 10 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in DE erworben und wenn ja, ist dieses Recht durch die 5 Jahre Abwesenheit erloschen? Falls nicht erloschen, kann ich irgendwo eine Bescheinigung zum Daueraufenthalt rueckwirkend beantragen? Danke im Voraus |
Titel: Re: Daueraufenthaltsbescheinigung trotz Unterbrechung rueckwirkend beantragen? Beitrag von Aras am 12.01.2017 um 23:59:41
Das Daueraufenthaltsrecht erlöscht nach 2 Jahren Abwesenheit. § 4a Abs. 7 FreizügG/EU.
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