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Beitrag begonnen von alici88 am 12.01.2017 um 21:56:24

Titel: touristenvisum
Beitrag von alici88 am 12.01.2017 um 21:56:24
Guten Abend an alle,

Mein Mann (türkischer Staatsangehöriger)
Unsere gemeinsame Tochter ( deutsche Staatsangehörige)
Meine Tochter aus 1. Ehe ( deutsche Staatsangehörige)
Ich ( deutsche Staatsangehörige)
Beziehen Alg2 und möchten gern unsere Tochter (12 Jahre alt türkische Staatsangehörige.Tochter aus 1. Ehe meines Mannes. Das Sorgerecht hat er.) Die in der Türkei lebt und dort zur Schule geht. In den Sommerferien für ein paar Wochen zu uns holen.
Können wir Sie einladen und herholen oder wäre es besser wenn wir unsere Bekannten, Nachbarn etc. darum bitten sie einzuladen?

Welchen weg würdet ihr für angemessen halten.
Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten und Hilfe.. Lg

Titel: Re: touristenvisum
Beitrag von ninnschen am 13.01.2017 um 06:50:54

alici88 schrieb am 12.01.2017 um 21:56:24:
Beziehen Alg2


alici88 schrieb am 12.01.2017 um 21:56:24:
Können wir Sie einladen



Eine Verpflichtungserklärung könnt ihr unter diesen Umständen nicht abgeben. Denn ihr müsst Einkommen nachweisen, welches über der Pfändungsfreigrenze liegt. Die andere zudem ist, wie ihr für die Kleine während der Sommerferien finanziell aufkommen wollt. ALG 2 deckt ja grade mal euren eigenen Bedarf.

Ansonsten wäre es natürlich möglich, dass andere Verwandte oder Bekannte die VE abgeben. Natürlich muss ihnen aber klar sein, was sie dort unterschreiben.

Titel: Re: touristenvisum
Beitrag von alici88 am 13.01.2017 um 09:07:44
Danke für die Antwort, also könnten wir sie einladen wenn z.b. unsere Nachbarn die Verpflichtungserklärung abgeben würden? Habe ich das richtig verstanden?

Außerdem würde ich noch wissen wollen ob eine von uns, unseren Nachbarn oder bekannten selbst geschriebene Einladung reicht oder muss das auch bei der Ausländerbehörde ausgestellt werden?
Oder ist die Verpflichtungserklärung schon die Einladung. Ich blicke nicht ganz durch bei der sache.. sorry

Titel: Re: touristenvisum
Beitrag von lottchen am 13.01.2017 um 09:40:43
Eine Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument mit vorgegebenem Inhalt. Derjenige, der die VE abgibt, muss zur Gemeinde / zur bei euch dafür zuständigen Stelle gehen mit Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate und seinem Mietvertrag. Wenn der Bearbeiter anhand dieser Zahlen errechnet, dass eine VE abgegeben werden kann (da Einkommen minus Miete hoch genug ist) wird die VE ausgefüllt, ausgedruckt, es müssen 25€ bezahlt werden und dann muss der VE-Geber unterschreiben. Nachdem er sich durchgelesen hat, wofür er alles haftet im Fall der Fälle. Dann bekommt er die VE ausgehändigt.   

Titel: Re: touristenvisum
Beitrag von okatomy am 13.01.2017 um 09:44:11
Eine Einladung ist nur ein einfaches Scheiben "Hiermit lade Ich xyz zum Besuch ein".

Eine VE sichert den Staat vor Kosten ab die der Besucher hier verursacht sollte er nicht mehr ausreisen und Sozialleistungen beziehen usw.

VE Geber und Einlader müssen nicht die selbe Person sein. das könnten also auch die Nachbarn sein, wenn die sich überzeugen lassen so eine immense Bürgschaft abzugeben.

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