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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
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Beitrag begonnen von NicoleK am 10.01.2017 um 20:32:21

Titel: FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
Beitrag von NicoleK am 10.01.2017 um 20:32:21
Hallo zusammen!
Ich habe schon fleißig in dem Forum mitgelesen, jedoch finde ich keine Antwort auf meine Frage.
Wir planen eine FZF für meinen Mann - nicht EU Bürger - zu seinem deutschen Kind zu beantragen.
Mein Mann arbeitet in den VAE und hat drei Monate Kündigungsfrist.
Wie lange hat man Zeit von dem Erhalt des Visums bis zur Einreise nach DE?
Er will nicht kündigen bevor das Visum gestattet ist, jedoch macht uns seine lange Kündigungsfrist Kopfzerbrechen wenn man zB innerhalb von 4-6 Wochen nach Erhalt einreisen müsste.
Kennt jemand den zeitlichen Spielraum?
Herzlichen Dank!

Titel: Re: FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
Beitrag von Petersburger am 10.01.2017 um 20:43:00
Den gibt man selbst an.

Man kann z.B. in den entsprechenden Punkt des Visumantrags durchaus schreiben "acht Wochen nach Visumerteilung", wenn man eine solche Kündigungsfrist hat.

Es schadet nicht, eine solche logische, aber ungewöhnliche Angabe auf einem Zusatzblatt (oder auch neben dem entsprechenden Feld im Formular, wenn der Platz dort ausreicht) kurz zu erläutern.

Titel: Re: FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
Beitrag von NicoleK am 10.01.2017 um 20:56:21
Vielen Dank Petersburger!
Das klingt ja nun sehr einfach und logisch!
Das müsste dann bei dem Punkt "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von... bis..." angegeben werden?
Die schriftliche Erläuterung legen wir auf jeden Fall bei und erwähnen es auch noch beim Termin! Danke für den Tipp!

Titel: Re: FZF - Zeitspanne von Visumerhalt bis Einreise?
Beitrag von mikkaelneu am 11.01.2017 um 09:59:56
Hallo NicoleK,


Zitat:
Das müsste dann bei dem Punkt "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von... bis..." angegeben werden?


dort sollte eingetragen werden, wie lange ihr in Deutschland zusammen leben wollt.

Ich hatte dort eingetragen ,,für immer,,

LG

Michael


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