i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1483977339

Beitrag begonnen von kathakatha am 09.01.2017 um 16:55:39

Titel: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von kathakatha am 09.01.2017 um 16:55:39
Hallo,

ich bin deutsch und mein freund Nigerianer, er lebt seit 12 Jahren in Deutschland, wurden nun aber ausgewiesen, wegen einer Straftat (nichts Schlimmes, war eine Schlägerei unter Freunden, bei der etwas zu Bruch ging und mein Freund als Schuldig bekannt wurde, also im Grunde ist er nicht gefährlich :O)
Nun schlagen wir uns seit Oktober mit den Behörden und 2 Anwälten rum, aber es scheint vergebens (falscher Zeitpunkt-Flüchtlichgskriese).
Nun müssen wir uns wohl oder übel damit abfinden, dass er zum Ende des Monats ausreisen muss (wenn er freiwillig geht, bekommt er keine Ausreisesperre).
Nun aber meine eigentliche Frage,
wenn ich mit nach Nigeria gehe, wir dort heiraten, alles bei der deutschen Botschaft beglaubigen und einen Visum auf Familienzusammenführung oder Ehegattennachzug stellen, wie hoch is die Wahrscheinlichkeit, dass das funktioniert. Hat damit schon jemand Erfahrung, (vor allem bezüglich der Straftat) ? Haben wir damit Chancen, was sind die Vorraussetzungen? (kapital,Arbeit etc).
oder gibt es andere Vorschläge?

wäre super von euch zu hören,
und danke im Voraus :)


Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von reinhard am 09.01.2017 um 16:59:45
Eigentlich muss es funktionieren.

Er sollte sich noch mal (nach der Ausreise) erkundigen, ob er wirklich keine Sperre hat. Normalerweise führt nicht nur eine Abschiebung, sondern auch die Ausweisungsverfügung zu einer Sperre. Falls er eine Sperre hat, ist die befristet. Nach der Heirat muss er dann die "Neubefristung" beantragen, weil sich ja mit der Heirat was verändert hat (Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes).

Aber rechne nicht damit, dass es schnell geht. Auch die Heirat selbst wird überprüft, weil man in Nigeria Urkunden auch kaufen kann. Und eventuell wird auch die "Echtheit" der Ehe selbst durch eine gleichzeitige Befragung von Euch beiden überprüft.

Da Du Deutsche bist, gibt es keine weiteren Voraussetzungen wie Einkommen oder bestimmte Wohnungsgröße. Er muss natürlich ein A1-Zertifikat vorweisen oder bei der Botschaft flüssig Deutsch sprechen.

Aber bis Weihnachten könnte es was werden.

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von okatomy am 09.01.2017 um 17:08:01
Dazu müsstest du mal was zum Strafmaß sagen.

Ausweisung wegen Sachbeschädigung und Schlägerei unter Freunden kann ich nicht glauben.  Da muss doch mehr gewesen sein.  Eventuell Wiederholungstäter ?Zumindest einer hat ja Anzeige erstattet und es kam zu einer Verurteilung vor Gericht?

Ansonsten ist es so dass wenn keine Einreisesperre ausgesprochen wird und er seiner Schuldigkeit nach kam (Geldstrafe??) Bei der FZF nichts gegen eine erneute einreisen spricht. Das herstellen der ehelichen Lebensgemeinschaft hat vor Gesetz einen hohen Stellenwert.

Also in Nigeria heiraten und Visum zur FZF beantragen. Oder solange er noch legalen Aufenthalt hier hat käme auch eine Heirat indem Deutschland oder Dänemark in Frage. Ist dann halt ein Zeitfaktor.

In Nigeria herrscht unsicheres Urkundenwesen also kann es sein dass man vor Visum Erteilung noch eine Urkundenprüfung macht. Oder wurde sowas bei Ihm.in der Vergangenheit schon mal gemacht ?


Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von kathakatha am 09.01.2017 um 17:29:20

okatomy schrieb am 09.01.2017 um 17:08:01:
Dazu müsstest du mal was zum Strafmaß sagen.


Der Kiefer des anderen ging zu Bruch (sorry, falsch ausgedrückt) jedenfalls hat der Gegenüber die Anzeige auch wieder zurück gezogen, allerdings hat der Staat es als  'öffentliches Interesse Ding' weitergeführt... und ihn damit verurteilt, es kam zu 1 Jahr auf Bewährung und und 90 Tagessätzen und, da ist dann wohl nichts mehr zu machen...


okatomy schrieb am 09.01.2017 um 17:08:01:
Oder solange er noch legalen Aufenthalt hier hat käme auch eine Heirat indem Deutschland oder Dänemark in Frage
  dafür bräuchte er eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 81,5 und die hat er nicht, also fällt DK auch weg und für eine Deutsche Heirat bleibt keine Zeit mehr, da etliche Unterlagen aus Nigeria besorgt werden müssen und die Prüfung von Deutscher Seite noch bis zu 1-2 Jahre dauern kann.


reinhard schrieb am 09.01.2017 um 16:59:45:
ob er wirklich keine Sperre hat. Normalerweise führt nicht nur eine Abschiebung, sondern auch die Ausweisungsverfügung zu einer Sperre.

Auf seiner Ausweisung steht, dass wenn eine Abschiebung (nur wenn er nicht freiwillig geht) stattfinden muss, er eine Sperre von 2 Jahren hat. Aber ein er freiwillig geht ist dem doch nicht so oder verstehe ich das falsch?

Aber im großen und ganzen seht ihr Chancen? egal ob es nun etwas länger dauern wird ... ?

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2017 um 18:34:25

kathakatha schrieb am 09.01.2017 um 17:29:20:
Auf seiner Ausweisung steht, dass wenn eine Abschiebung (nur wenn er nicht freiwillig geht) stattfinden muss, er eine Sperre von 2 Jahren hat. Aber ein er freiwillig geht ist dem doch nicht so oder verstehe ich das falsch? 


Da steht: Wird er abgeschoben bekommt er auf alle Fälle eine Einreisesperre. Und er geht nicht freiwillig. Er hat eine Ausweisung und dieser Pflicht kommt er nach, das ist keine freiwillige Ausreise. Abschiebung ist nur das Durchsetzen der Ausweisung mit Zwang. Und es heißt nicht, das er keine Einreisesperre bekommt, immerhin ist er Straftäter.

Die Probleme wurden bei Ehe in Nigeria schon angesprochen:
-ggf Verkürzung und Abwarten der Einreisesperre
-Urkundenüberprüfung die einige Monate dauern kann
-Da just im Moment der Ausweisung die Idee der Eheschlißung kam, kann natürlich ein Scheineheverdacht aufkommen und bei Visantrag eine entsprechende Ermittlungen erfolgen. Das ist auch ein Grund ein FZF Visum abzulehnen.

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von kathakatha am 09.01.2017 um 18:37:54

grisu1000 schrieb am 09.01.2017 um 18:34:25:
Da steht: Wird er abgeschoben bekommt er auf alle Fälle eine Einreisesperre. Und er geht nicht freiwillig. Er hat eine Ausweisung und dieser Pflicht kommt er nach, das ist keine freiwillige Ausreise. Abschiebung ist nur das Durchsetzen der Ausweisung mit Zwang. Und es heißt nicht, das er keine Einreisesperre bekommt, immerhin ist er Straftäter.


Ja du hast rech, hab mich falsch ausgedrückt, aber man weiss was ich damit sagen wollte...

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von ninnschen am 10.01.2017 um 06:46:00
Eine Ausweisung für IMMER zu einer Einreisesperre - egal ob freiwillig ausgereist oder nicht.

In jedem Falle darf er nach der Ausreise für 2 Jahre nicht wieder einreisen. 'Es kann ein Antrag auf frühere Befristung gestellt werden (§ 11 Abs  4 AufenthG). Das wird aber nur was, wenn ein Anspruch auf eine AE besteht (und das ist schon wegen der Straftaten fraglich) und die Abschiebekosten bezahlt wurden.

Also erst ausreisen, dann in Nigeria heiraten. Abschiebekosten bezahlen und sich darum kümmern, dass die Einreisesperre "aufgehoben wird". Das wäre grundsätzlich der Weg. Bei ausgewiesenen Straftätern kann das aber durchaus schwierig werden.

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von T.P.2013 am 10.01.2017 um 18:57:01

ninnschen schrieb am 10.01.2017 um 06:46:00:
und die Abschiebekosten bezahlt wurden.


Hallo,

nur der Korrektheit halber sei erwähnt, dass die (vollständige) Bezahlung von Abschiebekosten nicht unabwendbare Voaussetzung ist. Die Zahlung muss nur geregelt sein. Die Bezahlung kann bspw. auch nach Einreise im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung eerfolgen.

Gruß

Titel: Re: Nach Heiraten in Nigeria wieder zurück nach Deutschland?
Beitrag von grisu1000 am 11.01.2017 um 02:29:44

ninnschen schrieb am 10.01.2017 um 06:46:00:
Das wird aber nur was, wenn ein Anspruch auf eine AE besteht 


Auf AE §28 AufenthG besteht ein Anspruch. Durch eine Straftat erlischt dieser Anspruch pauschal nicht. Sondern hier muss eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller Sachverhalte erfolgen.

Man kann die Zeit der Einreisesperre auch sinnvoll nutzen:
-Er lernt deutsch auf einen möglichst hohen Niveau oder macht zumindest Prüfungen (außer er hat deutschen Schulabschluss)
-Nach der Eheschlißung machtst du eine Nachbeurkundung der Ehe beim örtlichen Standesamt in Deutschland. Damit löst du höchstwahrscheinlich eine Urkundenüberprüfung aus, damit geht das Visum dann schneller, da nichts mehr in dieser Hinsicht geprüft werden muss.
-Ihr trefft euch möglichst of vor und nach der Eheschließung (Photos, Hotelrechnungen, Flugscheine) aufheben, um ggf. einen Scheineheverdacht etwas entgegensetzen zu können.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.