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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Einbürgerung: Steuer
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Beitrag begonnen von shddr1110 am 09.01.2017 um 10:20:37

Titel: Einbürgerung: Steuer
Beitrag von shddr1110 am 09.01.2017 um 10:20:37
Liebe Leute,

ich kann in einige Tagen die Einbürgerungsurkunde bekommen. Aber ich habe noch eine Frage. Wenn ein Deutscher im Ausland arbeitet und das Einkommen im Ausland bekommt, muss er die Deutsche Regierung sein Einkommen im Ausland informieren und Steuer zahlen?

z.B., wenn ein Deutscher in der USA als Ingenieur arbeitet, und hat 150000 USD/Jahr Einkommen von der USA. Und er hat noch in DE eine Wohnung und 12000 UER/Jahr als Miete in Deutschland. Muss er viele Steuer die Deutsche Regierung zahlen?

Danke!!!

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Einbürgerung: Steuer
Beitrag von HeFi am 09.01.2017 um 12:30:58
Willst Du hier eine kostenlose Steuerberatung?
Warum fragst Du nicht Dein dt. Finanzamt oder hast Du dort etwas zu verbergen?

Titel: Re: Einbürgerung: Steuer
Beitrag von shddr1110 am 09.01.2017 um 13:14:16
LOL. ich arbeite nun in DE und hat nix zu verbergen. Aber was passiert, wenn ich in et was Jahren im Ausland arbeiten wolle?
Ich habe zur Zeit kein Steuerberater...

Titel: Re: Einbürgerung: Steuer
Beitrag von Alacrity am 09.01.2017 um 13:47:48
In Deutschland wärst du nur beschränkt einkommensteuerpflichtig und musst die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Allerdings gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA nachdem diese Einkünfte auch in den USA versteuert werden können (Art. 6 im DBA).

Titel: Re: Einbürgerung: Steuer
Beitrag von shddr1110 am 09.01.2017 um 14:44:47
Danke!

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